Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Vorzeitige Inanspruchnahme nach Vollendung des 60. Lebensjahres Der schwerbehinderte Versicherte, der vor dem 1. Januar 1952 geboren worden ist, kann – wenn er das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit erfüllt – unter Umständen vorgezogenes Altersruhegeld beanspruchen, § 236 a Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz SGB VI. Vor einer   … [weiterlesen]

Merkzeichen G: erheblich gehbehindert

Die Voraussetzungen und die Folgen der Gewährung des Merkzeichens G werden im SGB IX benannt: § 146 SGB IX persönliche Voraussetzungen (1) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht   … [weiterlesen]

Gleichstellung von Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40 gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX

Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, sollen und werden auf Antrag der Bundesagentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX nicht erlangen oder nicht behalten können, § 2 Abs 3   … [weiterlesen]

Musterschriftsatz – Klage zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und des Grades der Behinderung

Gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 SGB IX stellen auf Antrag des behinderten Menschen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest (einen Link zu einem Erstantrag/Änderungsantrag finden Sie online in dem Internetauftritt der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de). Sind Sie mit der Entscheidung   … [weiterlesen]

Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)

Diese Feststellung der “außergewöhnlichen Gehbehinderung” zieht straßenverkehrsrechtlich die Gewährung von Parkerleichterungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO nach sich, berechtigt zur Nutzung von gesondert ausgewiesenen “Behindertenparkplätzen” und führt zur Befreiung von verschiedenen Parkbeschränkungen. Weiterhin wird die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer gewährt und die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht. Kraftfahrzeugkosten können als Sonderausgaben   … [weiterlesen]

Zum Grad der Behinderung – Gesamt-GdB und Einzel-GdB

§ 69 Abs. 3 SGB IX bestimmt, dass in den Fällen, in denen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen, für die Feststellung des GdB nur die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen maßgebend sind. Die Vorschrift ist unten abgedruckt. Eine Addition der einzelnen Gradwerte ist nicht zulässig. Sind Menschen in der Weise behindert,   … [weiterlesen]

Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe

Im SGB IX sind die Rechtsvorschriften zur Rehabilitation, die für mehrere Sozialbereiche einheitlich gelten sowie das Behindertenrecht zusammengefasst worden. Das Schwerbehindertengesetz und das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation wurden aufgehoben. Den Gesetzestext finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter SGB IX. Der Begriff der Behinderung ist in § 2   … [weiterlesen]

Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS)

Der GdB kann – ebenso wie der GdS (Grad der Schädigungsfolgen) – zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung. In diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die   … [weiterlesen]

Die Definition des Begriffs der Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX

§ 2 SGB IX, der § 3 Schwerbehindertengesetz alter Fassung abgelöst hat, geht von einem dreigliedrigen Begriff der Behinderung aus: § 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe   … [weiterlesen]