Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Erbschaft – Einkommen oder Vermögen im Sinne des SGB II?

Zur Frage “Erbschaft – Vermögen oder Einkommen im Sinne des SGB II?” führt das BSG in einer Entscheidung vom 28. Oktober 2009 (B 14 AS 62/08 R) aus:

(Rdnr. 21) Die Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen nimmt das SGB II selbst nicht vor. Wie die für das SGB II zuständigen Senate des BSG bereits entschieden haben, ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich alles das, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, und Vermögen das, was er vor Antragstellung bereits hatte. Auszugehen ist vom tatsächlichen Zufluss, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt. Nicht entscheidend ist das Schicksal der Forderung.

Die Problematik der obigen Feststellungen liegt auf der Hand:

Durch die Wahl des Zeitpunkts der Antragstellung liegt es in Händen des Antragstellers, ob eine Erbschaft Vermögen oder Einkommen ist. Durch die zeitliche Verschiebung des Antrags könnte – wird oben genannten Ausführungen gefolgt – Vermögen “gerettet” werden.

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