<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss
version="2.0"
xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
> <channel><title>Comments on: Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS)</title> <atom:link href="http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" /><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/</link> <description>Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description> <lastBuildDate>Wed, 16 May 2012 12:11:19 +0000</lastBuildDate> <sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod> <sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency> <item><title>By: Rechtsanwalt S. Nippel</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-447</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel</dc:creator> <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 08:49:08 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-447</guid> <description>Nachtrag:
ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass ein Anspruch auf den jeweils höchsten Pauschbetrag besteht, wenn sich die Anspruchsvoraussetzungen (also der Grad der Behinderung) im Laufe eines Jahres geändert haben. Allerdings empfiehlt es sich möglicherweise doch, die Frage mit dem Finanzamt zu klären.
Grüße</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag:</p><p>ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass ein Anspruch auf den jeweils höchsten Pauschbetrag besteht, wenn sich die Anspruchsvoraussetzungen (also der Grad der Behinderung) im Laufe eines Jahres geändert haben. Allerdings empfiehlt es sich möglicherweise doch, die Frage mit dem Finanzamt zu klären.</p><p>Grüße</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Rechtsanwalt S. Nippel</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-446</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel</dc:creator> <pubDate>Fri, 27 Apr 2012 08:45:14 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-446</guid> <description>Hallo Manni,
auch hier bitte ich zunächst um Entschuldigung für die späte Antwort.
Allerdings habe ich zunächst eine Frage: ab wann wurde denn der neue Grad der Behinderung von 70 festgestellt. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Neueinstufung müsste das Urteil (oder ein Vergleich) eine Regelung enthalten. Alles Weitere würde ich dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt abklären.
Sollte sich der Grad der Behinderung im Laufe eines Jahres geändert haben (was ja wahrscheinlich ist), so habe ich schon mehrfach gelesen, dass Sie Anspruch auf den jeweils höchsten Pauschbetrag haben und demzufolge eine monatliche Kürzung nicht in Betracht kommt.
Grüße</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manni,</p><p>auch hier bitte ich zunächst um Entschuldigung für die späte Antwort.</p><p>Allerdings habe ich zunächst eine Frage: ab wann wurde denn der neue Grad der Behinderung von 70 festgestellt. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Neueinstufung müsste das Urteil (oder ein Vergleich) eine Regelung enthalten. Alles Weitere würde ich dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt abklären.</p><p>Sollte sich der Grad der Behinderung im Laufe eines Jahres geändert haben (was ja wahrscheinlich ist), so habe ich schon mehrfach gelesen, dass Sie Anspruch auf den jeweils höchsten Pauschbetrag haben und demzufolge eine monatliche Kürzung nicht in Betracht kommt.</p><p>Grüße</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Rechtsanwalt S. Nippel</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-436</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel</dc:creator> <pubDate>Thu, 26 Apr 2012 15:52:53 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-436</guid> <description>Hallo Esra,
die Belastungsgrenzen im Hinblick auf die Zuzahlungspflicht gemäß § 61 SGB V werden in &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html&quot; title=&quot;Link zu § 62 SGB V&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 62 SGB V&lt;/a&gt; geregelt:
Gemäß § 62 SGB V beträgt die Belastungsgrenze entweder 2 oder 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei einem GdB von 60 gilt in der Regel die Belastungsgrenze von 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen, § 67 Abs. 1 S. 7 SGB V.
Diese Regelung gilt - soweit ich dies überblicke - für Alle, sogar für Leistungsempfänger nach dem SGB II. Die meisten Krankenkassen bieten allerdings an, die zu errechnende Summe im Voraus zu zahlen. Dann müssen keine Belege mehr gesammelt werden.
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Esra,</p><p>die Belastungsgrenzen im Hinblick auf die Zuzahlungspflicht gemäß § 61 SGB V werden in <a
href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html" title="Link zu § 62 SGB V" target="_blank" rel="nofollow">§ 62 SGB V</a> geregelt:</p><p>Gemäß § 62 SGB V beträgt die Belastungsgrenze entweder 2 oder 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei einem GdB von 60 gilt in der Regel die Belastungsgrenze von 1 vom Hundert der jährlichen Bruttoeinnahmen, § 67 Abs. 1 S. 7 SGB V.</p><p>Diese Regelung gilt &#8211; soweit ich dies überblicke &#8211; für Alle, sogar für Leistungsempfänger nach dem SGB II. Die meisten Krankenkassen bieten allerdings an, die zu errechnende Summe im Voraus zu zahlen. Dann müssen keine Belege mehr gesammelt werden.</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Esra</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-428</link> <dc:creator>Esra</dc:creator> <pubDate>Fri, 20 Apr 2012 14:08:26 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-428</guid> <description>hallo,
meine Mutter hat eine Behinderung von 60 prozent. Genauer gesagt Diabetes, mehrere Katheter, Schilddrüse etc... Dies hat zur Folge das Sie mehrere Medikamente benötigt und dies ziemlich kostspielig für sie wird, vor allem wenn man berücksichtigt das mein Vater Rentner ist. Besteht die Möglichkeit das sie von den Medikamentenzahlungen komplett befreit wird und wenn ja, wie?
Vielen Dank für İhre Bemühungen im voraus!!!</description> <content:encoded><![CDATA[<p>hallo,<br
/> meine Mutter hat eine Behinderung von 60 prozent. Genauer gesagt Diabetes, mehrere Katheter, Schilddrüse etc&#8230; Dies hat zur Folge das Sie mehrere Medikamente benötigt und dies ziemlich kostspielig für sie wird, vor allem wenn man berücksichtigt das mein Vater Rentner ist. Besteht die Möglichkeit das sie von den Medikamentenzahlungen komplett befreit wird und wenn ja, wie?</p><p>Vielen Dank für İhre Bemühungen im voraus!!!</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Rechtsanwalt S. Nippel</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-393</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel</dc:creator> <pubDate>Tue, 27 Mar 2012 15:33:03 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-393</guid> <description>Hallo Dieter R.,
bevor ich hier eine falsche Antwort gebe, würde ich doch einfach die Angelegenheit mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt klären.
Für mein Empfinden hört sich eigentlich die chronologisch gemäß den Feststellungen auf dem Schwerbehindertenausweis erfolgende Splittung ganz vernünftig an ... Das soll aber nicht heißen...
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Dieter R.,</p><p>bevor ich hier eine falsche Antwort gebe, würde ich doch einfach die Angelegenheit mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt klären.</p><p>Für mein Empfinden hört sich eigentlich die chronologisch gemäß den Feststellungen auf dem Schwerbehindertenausweis erfolgende Splittung ganz vernünftig an &#8230; Das soll aber nicht heißen&#8230;</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Rechtsanwalt S. Nippel</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-383</link> <dc:creator>Rechtsanwalt S. Nippel</dc:creator> <pubDate>Wed, 21 Mar 2012 12:01:19 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-383</guid> <description>Hallo trixie,
so richtig verstehe ich den Sachverhalt und die Fragen nicht - aber meine erste Einschätzung ist, dass gegen die jetzige Entscheidung doch eigentlich Widerspruch eingelegt werden sollte, wenn der GdB doch eigentlich mit 40 zu bemessen ist.
Grüße
Sönke Nippel</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo trixie,</p><p>so richtig verstehe ich den Sachverhalt und die Fragen nicht &#8211; aber meine erste Einschätzung ist, dass gegen die jetzige Entscheidung doch eigentlich Widerspruch eingelegt werden sollte, wenn der GdB doch eigentlich mit 40 zu bemessen ist.</p><p>Grüße<br
/> Sönke Nippel</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: trixie</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-381</link> <dc:creator>trixie</dc:creator> <pubDate>Sun, 18 Mar 2012 20:30:41 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-381</guid> <description>Hallo,
vor einigen Jahren wurde mir das Versorgungsamt Köln ein GdB 20 zugestanden. Nun erhalte ich unbefristet OEG Gds 30. Der OEG-Gutachter hat in seinem Gutachten ein Gesamt-GdB 40 empfohlen. Allerdings hatte ich die 20 vom Versorgungsamt nie mitgeteilt. Kann ich nun beim Nachfolger des Versorgungsamtes Köln einen neuen GdB stellen, mit der OEG-Gutachten ( 40 GdB empfohlen) und werden die das anerkennen?
Vielen Dank im voraus</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p><p>vor einigen Jahren wurde mir das Versorgungsamt Köln ein GdB 20 zugestanden. Nun erhalte ich unbefristet OEG Gds 30. Der OEG-Gutachter hat in seinem Gutachten ein Gesamt-GdB 40 empfohlen. Allerdings hatte ich die 20 vom Versorgungsamt nie mitgeteilt. Kann ich nun beim Nachfolger des Versorgungsamtes Köln einen neuen GdB stellen, mit der OEG-Gutachten ( 40 GdB empfohlen) und werden die das anerkennen?</p><p>Vielen Dank im voraus</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Schwerbehindertenausweis - JuraForum.de</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-366</link> <dc:creator>Schwerbehindertenausweis - JuraForum.de</dc:creator> <pubDate>Wed, 07 Mar 2012 17:32:37 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-366</guid> <description>[...]  http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm  http://rechtsanwalt-und-sozialrecht....erung-gdb-gds/       __________________ ----------------------------------------------------------- Codex [...]</description> <content:encoded><![CDATA[<p>[...] <a
href="http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm" rel="nofollow">http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm</a> <a
href="http://rechtsanwalt-und-sozialrecht" rel="nofollow">http://rechtsanwalt-und-sozialrecht</a>&#8230;.erung-gdb-gds/       __________________ &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8211; Codex [...]</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Manni</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-365</link> <dc:creator>Manni</dc:creator> <pubDate>Tue, 06 Mar 2012 22:43:41 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-365</guid> <description>Sehr geehrter Herr Nippel,
Ich habe eine Frage zur Änderung des GdB und der steuerlichen Konsequenz.
Mein Kind (nun schon älter als 18J) leidet an einer unheilbaren Stoffwechselerkrankung und war bislan mit GdB 80 und Merkzeichen G+H als Schwerbehindert eingestuft. Dies ergab in der Einkommensteuererklärung einen Freibetrag von 3700 €. Ab dem 18. Geburtstag ging das Verfahren zur Neueinstufung wieder los, man wollte das &quot;Kind&quot; drastisch im GdB senken, fast so, als wäre es gesund. Wir gingen dagegen gerichtlich vor und erwirkten zumindest eine Einstufung von 70% und Merkzeichen G (H wurde nicht mehr anerkannt). Auf dem Bescheid des Versorgungsamtes ist der neue Schweirbehindertenausweis mit dem Datum April 2010 versehen, aus der Rückseite: &quot;Der Ausweis ist gültig ab Aug. 2007&quot;. Muss ich nun die Steuerersparnisse der Jahre 2008, 2009 und 2010 wieder zurückerstatten?
Vielen Dank für Ihre Bearbeitung
Vilee Grüße
Manni</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p><p>Ich habe eine Frage zur Änderung des GdB und der steuerlichen Konsequenz.<br
/> Mein Kind (nun schon älter als 18J) leidet an einer unheilbaren Stoffwechselerkrankung und war bislan mit GdB 80 und Merkzeichen G+H als Schwerbehindert eingestuft. Dies ergab in der Einkommensteuererklärung einen Freibetrag von 3700 €. Ab dem 18. Geburtstag ging das Verfahren zur Neueinstufung wieder los, man wollte das &#8220;Kind&#8221; drastisch im GdB senken, fast so, als wäre es gesund. Wir gingen dagegen gerichtlich vor und erwirkten zumindest eine Einstufung von 70% und Merkzeichen G (H wurde nicht mehr anerkannt). Auf dem Bescheid des Versorgungsamtes ist der neue Schweirbehindertenausweis mit dem Datum April 2010 versehen, aus der Rückseite: &#8220;Der Ausweis ist gültig ab Aug. 2007&#8243;. Muss ich nun die Steuerersparnisse der Jahre 2008, 2009 und 2010 wieder zurückerstatten?</p><p>Vielen Dank für Ihre Bearbeitung</p><p>Vilee Grüße</p><p>Manni</p> ]]></content:encoded> </item> <item><title>By: Dieter R.</title><link>http://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/grad-der-behinderung-gdb-gds/#comment-351</link> <dc:creator>Dieter R.</dc:creator> <pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:06:40 +0000</pubDate> <guid
isPermaLink="false">http://ra-soenke-nippel.de/?p=855#comment-351</guid> <description>Guten Tag,
mein GdB wurde ab Juni 2011 von 80  auf  dauerhaft 30 gesenkt. Wie gebe ich dies in der Einkommensteuererklärung bei meinen Fahrten zur Arbeit an?  Die einfache Strecke beträgt 20km. Ich bin gewerbl. Arbeitnehmer .
Werden die Tage der Fahrten gesplittet - also bis Juni mit 80 GdB , ab Juni mit 30 GdB?
Ich bin unsicher, da ja der höhere Freibetrag bei GdB 80 für das ganze Kalenderjahr gilt.
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus___ Dieter R.</description> <content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p><p>mein GdB wurde ab Juni 2011 von 80  auf  dauerhaft 30 gesenkt. Wie gebe ich dies in der Einkommensteuererklärung bei meinen Fahrten zur Arbeit an?  Die einfache Strecke beträgt 20km. Ich bin gewerbl. Arbeitnehmer .<br
/> Werden die Tage der Fahrten gesplittet &#8211; also bis Juni mit 80 GdB , ab Juni mit 30 GdB?<br
/> Ich bin unsicher, da ja der höhere Freibetrag bei GdB 80 für das ganze Kalenderjahr gilt.</p><p>Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus___ Dieter R.</p> ]]></content:encoded> </item> </channel> </rss>
