Das Bundessozialgericht hat am 18. Januar 2011 entschieden (B 4 AS 108/10 R), dass ein als selbständiger Rechtsanwalt tätiger und privat krankenversicherter Kläger im Jahr 2009 von der ARGE (jetzt: Jobcenter) die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen kann. Der Kläger konnte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Nähere Informationen auch zur Höhe der gemäß § 26 SGB II zu übernehmenden Leistungen finden Sie in einer



