Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe

KrankenkasseDas Bundessozialgericht hat am 18. Januar 2011 entschieden (B 4 AS 108/10 R), dass ein als selbständiger Rechtsanwalt tätiger und privat krankenversicherter Kläger im Jahr 2009 von der ARGE (jetzt: Jobcenter) die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen kann. Der Kläger konnte nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Nähere Informationen auch zur Höhe der gemäß § 26 SGB II zu übernehmenden Leistungen finden Sie in einer

Pressemitteilung des Bundessozialgerichts.

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