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	Kommentare zu: Auskunftspflicht des Ehegatten nach § 117 SGB XII – Elternunterhalt	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Hugo		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Hugo]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jun 2017 09:02:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Schwiegermutter.
Ich wurde vom Amt angeschrieben Auskünfte über mein Einkommen zu machen. Mein Mann hatte das schon vorweg über sein Einkommen erledigt.

Nun will das Amt sogar Auskünfte über das Einkommen meiner Söhne haben, obwohl die nicht Blutsverwandt sind.

Dürfen die das?

Die Kinder habe noch nie etwas bekommen, zudem wurde ich eh schon abgelehnt da ich zwei Kinder mit in die Ehe brachte.

Gibt es einen Weg meine Kinder da herauszuhalten?

Ein Sohn lebt noch bei uns im Haushalt, und ist erst vor ein paar Wochen zur Bundeswehr gegangen und will nun auch etwas Geld auf die Seite bringen.

Wir wollen so lange er bei uns lebt kein Geld von ihm. Das soll er sparen um sich eine eigene Existenz aufzubauen.

Kann nun das Amt meinen Sohn mit einberechnen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schwiegermutter.<br>
Ich wurde vom Amt angeschrieben Auskünfte über mein Einkommen zu machen. Mein Mann hatte das schon vorweg über sein Einkommen erledigt.</p>
<p>Nun will das Amt sogar Auskünfte über das Einkommen meiner Söhne haben, obwohl die nicht Blutsverwandt sind.</p>
<p>Dürfen die das?</p>
<p>Die Kinder habe noch nie etwas bekommen, zudem wurde ich eh schon abgelehnt da ich zwei Kinder mit in die Ehe brachte.</p>
<p>Gibt es einen Weg meine Kinder da herauszuhalten?</p>
<p>Ein Sohn lebt noch bei uns im Haushalt, und ist erst vor ein paar Wochen zur Bundeswehr gegangen und will nun auch etwas Geld auf die Seite bringen.</p>
<p>Wir wollen so lange er bei uns lebt kein Geld von ihm. Das soll er sparen um sich eine eigene Existenz aufzubauen.</p>
<p>Kann nun das Amt meinen Sohn mit einberechnen?</p>
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