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	Kommentare zu: Beendigung der Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse – Rechte, Widerspruch &#038; MDK-Prüfung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Klaus Weier		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/beendigung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-87691</link>

		<dc:creator><![CDATA[Klaus Weier]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2020 12:17:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Hr. Nippel, als einer der Betroffenen habe ich Ihren Artikel gelesen und mir ist hierbei aufgefallen, ich zitiere

&quot;Gegen eine Entscheidung der Krankenkasse zur Beendigung der Zahlung des Krankengeldes kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch selbst hat aufschiebende Wirkung&quot;

Wie begründen Sie die aufschiebende Wirkung? Ich habe ansonsten lediglich recherchieren können, dass es sich bei der Krankengeldzahlung nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt und somit der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Mir hat die KK geschrieben, dass sie der Auffassung ist, dass ich ab dem 13.07 wieder gesund bin (ohne Bezug auf MDK) und mich bei der Bundesagentur für Arbeit melden muss sowie eine Endbescheinigung über meine Arbeitsunfähigkeit einreichen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Weier]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Hr. Nippel, als einer der Betroffenen habe ich Ihren Artikel gelesen und mir ist hierbei aufgefallen, ich zitiere</p>
<p>&#8222;Gegen eine Entscheidung der Krankenkasse zur Beendigung der Zahlung des Krankengeldes kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch selbst hat aufschiebende Wirkung&#8220;</p>
<p>Wie begründen Sie die aufschiebende Wirkung? Ich habe ansonsten lediglich recherchieren können, dass es sich bei der Krankengeldzahlung nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt und somit der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.</p>
<p>Mir hat die KK geschrieben, dass sie der Auffassung ist, dass ich ab dem 13.07 wieder gesund bin (ohne Bezug auf MDK) und mich bei der Bundesagentur für Arbeit melden muss sowie eine Endbescheinigung über meine Arbeitsunfähigkeit einreichen soll.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
<p>Klaus Weier</p>
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