Die jährlich von 2006 bis 2017 für Beratungshilfe aufgewandten Kosten ergeben sich aus dem oben gezeigten Säulendiagramm.
Die aufgewandten Kosten gingen von 80 Millionen Euro 2016 auf 59 Millionen Euro – also um ca. 26 % – zurück. Auch bei den jährlich für Beratungshilfe aufgewandten Kosten kann über die Gründe für den Rückgang nur spekuliert werden.
Weitere statistische Daten zu den Anträgen auf Erhalt von Beratungshilfen bei den Amtsgerichten habe ich in dem Beitrag
unter 3. statistische Daten ausgewertet.
In dem Beitrag werden neben den Zahlen zu den jährlichen Kosten der Beratungshilfe in Millionen Euro von 2006 bis 2017 die Anträge auf Erhalt von Beratungshilfe nach den antragstellenden Personen in einer Zeitübersicht aufgeschlüsselt.
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