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	Kommentare zu: Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Schwerbehindertenrecht	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: RA		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-168480</link>

		<dc:creator><![CDATA[RA]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Nov 2021 12:21:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Lieber Kollege, folgende  Aussage ist so nicht korrekt:


&quot;Die gesetzliche Verpflichtung zur Einleitung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX kann auch vom Arbeitnehmer eingefordert und eingeklagt werden.&quot;

Das LAG Nürnberg hat  entschieden, dass umgekehrt kein einklagbarer Anspruch der Arbeitnehmer auf Durchführung eines BEM existiert (Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20,  ArbRB 2021, 41 

Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Kollege, folgende  Aussage ist so nicht korrekt:</p>
<p>&#8222;Die gesetzliche Verpflichtung zur Einleitung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 167 Abs. 2 SGB IX kann auch vom Arbeitnehmer eingefordert und eingeklagt werden.&#8220;</p>
<p>Das LAG Nürnberg hat  entschieden, dass umgekehrt kein einklagbarer Anspruch der Arbeitnehmer auf Durchführung eines BEM existiert (Urteil vom 8.10.2020 – 5 Sa 117/20,  ArbRB 2021, 41 </p>
<p>Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Christina Burana		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-93070</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christina Burana]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jul 2020 21:15:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-93070</guid>

					<description><![CDATA[Guten Abend,
ich bin angestellt im Öffentlichen Dienst. 
Nun war ich leider in den vergangenen 12 Monaten ca. 8 Wochen erkrankt.
Seit dem 13.05.2020 bin ich wieder regelmäßig im Dienst.
 Heute, 22.07.20, erhalte ich eine Einladung zu einem Bem-Gespräch. Normal per Post nach Hause - nicht via Einschreiben. Ich möge bitte bis 21.08. Rückmeldung geben, ob ich am Bem-Gespräch teilnehme.
Nun zu meiner Frage:
Ehrlich gesagt erschließt sich mir der Sinn nicht. Was soll ein Eingliederungsmanagement bewirken, wenn mittlerweile 3 Monate (!) seit Genesung vergangen sind und ich ganz normal meiner Tätigkeit nachgehe. 
Hat der AG eine Frist, bis wann eine Bem-Einladung statt gefunden haben muss?
Ich würde das Gespräch gerne ablehnen mit entsprechender Begründung.
Diese sollte, wenn’s hart auf hart kommt auch das Arbeitsgericht überzeugen. Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen Burana]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend,<br>
ich bin angestellt im Öffentlichen Dienst.<br>
Nun war ich leider in den vergangenen 12 Monaten ca. 8 Wochen erkrankt.<br>
Seit dem 13.05.2020 bin ich wieder regelmäßig im Dienst.<br>
 Heute, 22.07.20, erhalte ich eine Einladung zu einem Bem-Gespräch. Normal per Post nach Hause &#8211; nicht via Einschreiben. Ich möge bitte bis 21.08. Rückmeldung geben, ob ich am Bem-Gespräch teilnehme.<br>
Nun zu meiner Frage:<br>
Ehrlich gesagt erschließt sich mir der Sinn nicht. Was soll ein Eingliederungsmanagement bewirken, wenn mittlerweile 3 Monate (!) seit Genesung vergangen sind und ich ganz normal meiner Tätigkeit nachgehe.<br>
Hat der AG eine Frist, bis wann eine Bem-Einladung statt gefunden haben muss?<br>
Ich würde das Gespräch gerne ablehnen mit entsprechender Begründung.<br>
Diese sollte, wenn’s hart auf hart kommt auch das Arbeitsgericht überzeugen. Vielen Dank vorab!<br>
Mit freundlichen Grüßen Burana</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-71511</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Mar 2020 07:45:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-71511</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-71453&quot;&gt;Manu&lt;/a&gt;.

Hallo Manu,

genau diese Frage stellt sich - Klartext gesprochen - bei der Durchführung des BEM oft.

Beim BEM geht es darum, das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen. Geschieht dies nicht ordnungsgemäß, so kann eine Kündigung rechtswidrig sein.

Also: &quot;Eigentlich&quot; soll das BEM dazu dienen, Sie gemäß § 167 SGB IX zu unterstützen. Das sollten Sie - wenn möglich - auch annehmen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-71453">Manu</a>.</p>
<p>Hallo Manu,</p>
<p>genau diese Frage stellt sich &#8211; Klartext gesprochen &#8211; bei der Durchführung des BEM oft.</p>
<p>Beim BEM geht es darum, das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen. Geschieht dies nicht ordnungsgemäß, so kann eine Kündigung rechtswidrig sein.</p>
<p>Also: &#8222;Eigentlich&#8220; soll das BEM dazu dienen, Sie gemäß § 167 SGB IX zu unterstützen. Das sollten Sie &#8211; wenn möglich &#8211; auch annehmen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Manu		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-71453</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manu]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2020 18:28:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-71453</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich bin 2 Jahre daheim - wegen Krankheit. Meine Firma hat jetzt einen Rechtsanwalt und mir ein BEM Angebot unterbreitet. 

Frage: Geht das noch nach 2 Jahren? Oder geht es um eine günstige Kündigung?

habe GdB von 60%
Mfg Manu]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin 2 Jahre daheim &#8211; wegen Krankheit. Meine Firma hat jetzt einen Rechtsanwalt und mir ein BEM Angebot unterbreitet. </p>
<p>Frage: Geht das noch nach 2 Jahren? Oder geht es um eine günstige Kündigung?</p>
<p>habe GdB von 60%<br>
Mfg Manu</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-45760</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Oct 2018 15:39:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-45760</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-45715&quot;&gt;Nadine Zoels&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Zoels,

die Frage &quot;kann mein Arbeitgeber mich aufgrund der Verweigerung des BEM kündigen?&quot; ist so für mich nicht verständlich.

Der Arbeitgeber muss der Gefahr befürchten, dass eine krankheitsbedingte Kündigung, die ohne Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanangements durchgeführt wird, rechtswidrig (bzw. unverhältnismäßig und sozial nicht gerechtfertigt ist). Die Kündigung hat das vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand. 

Die Nichtdurchführung des BEM kann dem Arbeitgeber jedoch dann bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht zu Lasten gelegt werden, wenn er das betriebliche Eingliederungsmanagement angeboten hat, die Durchführung aber seitens des Arbeitnehmers abgelehnt wurde.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-45715">Nadine Zoels</a>.</p>
<p>Hallo Frau Zoels,</p>
<p>die Frage &#8222;kann mein Arbeitgeber mich aufgrund der Verweigerung des BEM kündigen?&#8220; ist so für mich nicht verständlich.</p>
<p>Der Arbeitgeber muss der Gefahr befürchten, dass eine krankheitsbedingte Kündigung, die ohne Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanangements durchgeführt wird, rechtswidrig (bzw. unverhältnismäßig und sozial nicht gerechtfertigt ist). Die Kündigung hat das vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand. </p>
<p>Die Nichtdurchführung des BEM kann dem Arbeitgeber jedoch dann bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht zu Lasten gelegt werden, wenn er das betriebliche Eingliederungsmanagement angeboten hat, die Durchführung aber seitens des Arbeitnehmers abgelehnt wurde.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Nadine Zoels		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-45715</link>

		<dc:creator><![CDATA[Nadine Zoels]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Oct 2018 23:18:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-45715</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

Kann mein Arbeitgeber mich aufgrund der Verweigerung der BEM Kündigen? Zudem darf er Krankheitstage die ich auf meine Tochter krank geschrieben war mit rein nehmen? Ich habe das Gefühl, das mein Arbeitgeber mich los werden will und versucht mich mit allem aus dem Haus zubekommen. 

lg Nadine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Kann mein Arbeitgeber mich aufgrund der Verweigerung der BEM Kündigen? Zudem darf er Krankheitstage die ich auf meine Tochter krank geschrieben war mit rein nehmen? Ich habe das Gefühl, das mein Arbeitgeber mich los werden will und versucht mich mit allem aus dem Haus zubekommen. </p>
<p>lg Nadine</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Miri		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-45558</link>

		<dc:creator><![CDATA[Miri]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Oct 2018 13:27:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

kann eine BEM vom AG beendet werden, 2 Wochen vor Ablauf und ohne Abschluss oder Zustimmung des AN?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>kann eine BEM vom AG beendet werden, 2 Wochen vor Ablauf und ohne Abschluss oder Zustimmung des AN?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-44742</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Jul 2018 14:21:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-44742</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-44610&quot;&gt;Andre Schulte&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Schulte,

früher hatte das Bundesarbeitsgericht zur Begrenzung der Ansprüche die Auffassung vertreten, dass Urlaubsabgeltungsansprüche wegen nicht in Anspruch genommener Urlaubszeiten nach krankheitsbedingter Abwesenheit grundsätzlich nach § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens nach drei Monaten des Folgejahres „verfallen“. Ddas Bundesarbeitsgericht gab aber seine bisherige Rechtsprechung auf und entschied, dass der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nicht mehr gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG erlösche bzw. „verfalle“, wenn der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch nicht mehr wahrnehmen kann. Vielmehr gehe der Abgeltungsanspruch 15 Monate nach Ablauf des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres entsprechend § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG unter (s. &lt;a href=&quot;http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#038;Art=en&#038;Datum=2012-8-7&#038;nr=16246&#038;pos=1&#038;anz=3&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow ugc&quot;&gt;BAG vom 7. August 2012, 9 AZR 353/10&lt;/a&gt;, Rdnr. 23 und 32, zu einem Sachverhalt, bei dem das Arbeitsverhältnis am 31. März 2009 endete).

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-44610">Andre Schulte</a>.</p>
<p>Hallo Herr Schulte,</p>
<p>früher hatte das Bundesarbeitsgericht zur Begrenzung der Ansprüche die Auffassung vertreten, dass Urlaubsabgeltungsansprüche wegen nicht in Anspruch genommener Urlaubszeiten nach krankheitsbedingter Abwesenheit grundsätzlich nach § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens nach drei Monaten des Folgejahres „verfallen“. Ddas Bundesarbeitsgericht gab aber seine bisherige Rechtsprechung auf und entschied, dass der Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nicht mehr gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG erlösche bzw. „verfalle“, wenn der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch nicht mehr wahrnehmen kann. Vielmehr gehe der Abgeltungsanspruch 15 Monate nach Ablauf des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres entsprechend § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG unter (s. <a href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=en&amp;Datum=2012-8-7&amp;nr=16246&amp;pos=1&amp;anz=3" target="_blank" rel="noopener nofollow ugc">BAG vom 7. August 2012, 9 AZR 353/10</a>, Rdnr. 23 und 32, zu einem Sachverhalt, bei dem das Arbeitsverhältnis am 31. März 2009 endete).</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andre Schulte		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-44610</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andre Schulte]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Jun 2018 10:19:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, wo im Gesetz steht es das das BEM freiwillig ist und nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers gesehen werden darf wenn dieser es ablehnt ?

Habe eine Einladung bekommen und in dieser steht sowas wie, machste nicht mit wird das gegen dich verwendet drin.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, wo im Gesetz steht es das das BEM freiwillig ist und nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers gesehen werden darf wenn dieser es ablehnt ?</p>
<p>Habe eine Einladung bekommen und in dieser steht sowas wie, machste nicht mit wird das gegen dich verwendet drin.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sengotta		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43908</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sengotta]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Mar 2018 19:55:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-43908</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43896&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Vielen Dank für die Antwort, ich war vergangenes Jahr 3 Wochen wegen einer OP zu Hause und davor 1 Woche als die Diagnose gestellt worden ist, das war im März vergangenen Jahres.
Dieses Jahr allerdings schon 5 Wochen, da ich nur in Kliniken arbeite, fliegen einen ja die Viren und Bakterien dieses Jahr nur so um die Ohren.
Was soll man da machen? Mit 40 Fieber zum Kunden?? 
Danke für Ihre Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43896">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Vielen Dank für die Antwort, ich war vergangenes Jahr 3 Wochen wegen einer OP zu Hause und davor 1 Woche als die Diagnose gestellt worden ist, das war im März vergangenen Jahres.<br>
Dieses Jahr allerdings schon 5 Wochen, da ich nur in Kliniken arbeite, fliegen einen ja die Viren und Bakterien dieses Jahr nur so um die Ohren.<br>
Was soll man da machen? Mit 40 Fieber zum Kunden??<br>
Danke für Ihre Antwort.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43896</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Mar 2018 08:51:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-43896</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43890&quot;&gt;Ines Sengotta&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Sengotta,

waren Sie im letzten Jahr mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt? Sie schreiben, dass Sie 5 Wochen erkrankt waren. 

[tooltip begriff=&quot;§ 167 Abs. 2 SGB IX&quot;] lässt das BEM eingreifen, wenn ein Beschäftiger länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig  ist. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43890">Ines Sengotta</a>.</p>
<p>Hallo Frau Sengotta,</p>
<p>waren Sie im letzten Jahr mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt? Sie schreiben, dass Sie 5 Wochen erkrankt waren. </p>
<p><span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-167-sgb-ix/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 167 SGB IX – Prävention" data-desc="(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 176 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Beschäftigte können zusätzlich ...&lt;br&gt;&lt;br&gt;(3) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern." data-linktext="Paragraf">§ 167 Abs. 2 SGB IX</a></span> lässt das BEM eingreifen, wenn ein Beschäftiger länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig  ist. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ines Sengotta		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43890</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ines Sengotta]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Feb 2018 16:21:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-43890</guid>

					<description><![CDATA[Frage: Ich war dieses Jahr leider schon 5 Wochen krank. Allerdings hatte ich jetzt 3 Wochen eine schwere Virusgrippe, ich arbeite im AD, nur in Kliniken und hab mir da wohl was eingefangen.Vorher war ich 2 Wochen wegen was anderen AU. Vergangenes Jahr hatte ich eine Fuß- OP und war auch 3 Wo AU.

Jetzt soll mit mir ein BEM Gespräch geführt werden, habe eine Einladung bekommen.

Ist so etwas Rechtens? Ich kenne so etwas nicht, ich war bisher ganz selten AU.
Soll ich das Gespräch wahrnehmen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frage: Ich war dieses Jahr leider schon 5 Wochen krank. Allerdings hatte ich jetzt 3 Wochen eine schwere Virusgrippe, ich arbeite im AD, nur in Kliniken und hab mir da wohl was eingefangen.Vorher war ich 2 Wochen wegen was anderen AU. Vergangenes Jahr hatte ich eine Fuß- OP und war auch 3 Wo AU.</p>
<p>Jetzt soll mit mir ein BEM Gespräch geführt werden, habe eine Einladung bekommen.</p>
<p>Ist so etwas Rechtens? Ich kenne so etwas nicht, ich war bisher ganz selten AU.<br>
Soll ich das Gespräch wahrnehmen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43807</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Feb 2018 09:01:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-43807</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43803&quot;&gt;Martin Söllner&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Söllner,

gemäß &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 167 Abs. 2 S. 1 SGB XII&lt;/a&gt; neuer Fassung setzt das beitriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) die Zustimmung der betroffenen Person voraus. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass er den Arbeitnehmer tatsächlich zu einem BEM eingeladen hat. Ob die Angabe des Arbeitnehmers, er wolle sich zur Frage eines BEM nicht äußern, eine endgültige Ablehnung des BEM beinhaltet, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43803">Martin Söllner</a>.</p>
<p>Hallo Herr Söllner,</p>
<p>gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 167 Abs. 2 S. 1 SGB XII</a> neuer Fassung setzt das beitriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) die Zustimmung der betroffenen Person voraus. Im Streitfall muss der Arbeitgeber beweisen, dass er den Arbeitnehmer tatsächlich zu einem BEM eingeladen hat. Ob die Angabe des Arbeitnehmers, er wolle sich zur Frage eines BEM nicht äußern, eine endgültige Ablehnung des BEM beinhaltet, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martin Söllner		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/betriebliches-eingliederungsmanagement/#comment-43803</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martin Söllner]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Feb 2018 09:27:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6757#comment-43803</guid>

					<description><![CDATA[Kann der Arbeitgeber BEM auch ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers einleiten?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kann der Arbeitgeber BEM auch ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers einleiten?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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