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	Kommentare zu: Einstweilige Anordnung nach § 86b Abs. 2 SGG: Anspruch, Grund &#038; Grenzen	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Gronauer Jung		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gronauer Jung]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2025 05:20:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ablehnung der Grundsicherung im Alter ab Febr. 25 wegen angeblich ausreichendem Einkommen und Vermögen. Einkommen Rente 1134,- € mtl. für 2 Pers., 180,- € Nebeneinkünfte aus erzwungener Weiterarbeit (Gelegenheitsarbeit weiter in der Kinesiologie), da der Leistungsträger nicht zahlt. Durchlaufene Widerspruchsverfahren und Widerspruchsbescheide mit gleicher Ablehnungsbegründung. Beantragtes Einstweiliges Anordnungsverfahren seit 30.03.25 - 30.06.25 zur Grundsicherung ist bis heute nicht beschieden. Wir haben alles über Online Portale Verkauft was wir als Inventar besitzen, um die mtl. Fixkosten zur Lebensbewältigung zu decken. Nachweise im Onlineverkauf sind aus Barverkauf nicht gegeben und aus Datenschutzgründen kann auch keine Quittung ausgestellt werden, da der Käufer sein Einverständnis zur Weiterleitung seiner Daten geben muss. Es wurden ungeschwärzte Kontoauszüge (Privatkontos) seit Febr. 25 vorgelegt und Erklärungen zu den Verhältnissen zur Einzahlung der Einnahme abgegeben. Es erfolgte aus Eigenbedarfskündigung des vorherigen Alt Vermieters ein notwendiger Umzug. Kostensenkungsaufforderung 29.10.2018 durch den Leistungsträger ausgesprochen und seit 2023 im Rechtsstreit vor dem SG. Erreichbare Wohnung (2024) im WBS - 55 m², 495,- € Miete - wurden trotz befristeter Vorlage zur Zusicherung beim Leistungsträger nicht fristgerecht beantwortet und somit anderweitig Vermietet. 
Im Sinner der Plausibilitätsprüfung wurde ebenfalls vorher beantragtes Wohngeld trotz Vorlage höchstrichterlicher Urteile zur Berücksichtigung dazu, ebenfalls abgelehnt. Zum 01.07.25 wurde aufgrund erfahrener Urteile zur Sache erneut Wohngeld beantragt.
Miete 850,- € Brutto, 119,- € Strom, 47,- € Wasser, 116,- € Gas. 
Insolvenzzeit 2017 - 2024 abgeschlossen. Danach Neuverschuldung durch unterlassene Grundsicherung, im Notverkauf von Hausinventar über ca. 10.000 € zzgl. 2000,- € Energiekostennachzahlungen aus 2025 (ebenfalls abgelehnt) plus NK Nachzahlungen des Ex Vermieters 800,- €, ebenfalls abgelehnt.
Kein Vermögen, Kein Erspartes Bargeld mehr. Wir wissen nicht mehr, was wir weiteres tun sollen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ablehnung der Grundsicherung im Alter ab Febr. 25 wegen angeblich ausreichendem Einkommen und Vermögen. Einkommen Rente 1134,- € mtl. für 2 Pers., 180,- € Nebeneinkünfte aus erzwungener Weiterarbeit (Gelegenheitsarbeit weiter in der Kinesiologie), da der Leistungsträger nicht zahlt. Durchlaufene Widerspruchsverfahren und Widerspruchsbescheide mit gleicher Ablehnungsbegründung. Beantragtes Einstweiliges Anordnungsverfahren seit 30.03.25 &#8211; 30.06.25 zur Grundsicherung ist bis heute nicht beschieden. Wir haben alles über Online Portale Verkauft was wir als Inventar besitzen, um die mtl. Fixkosten zur Lebensbewältigung zu decken. Nachweise im Onlineverkauf sind aus Barverkauf nicht gegeben und aus Datenschutzgründen kann auch keine Quittung ausgestellt werden, da der Käufer sein Einverständnis zur Weiterleitung seiner Daten geben muss. Es wurden ungeschwärzte Kontoauszüge (Privatkontos) seit Febr. 25 vorgelegt und Erklärungen zu den Verhältnissen zur Einzahlung der Einnahme abgegeben. Es erfolgte aus Eigenbedarfskündigung des vorherigen Alt Vermieters ein notwendiger Umzug. Kostensenkungsaufforderung 29.10.2018 durch den Leistungsträger ausgesprochen und seit 2023 im Rechtsstreit vor dem SG. Erreichbare Wohnung (2024) im WBS &#8211; 55 m², 495,- € Miete &#8211; wurden trotz befristeter Vorlage zur Zusicherung beim Leistungsträger nicht fristgerecht beantwortet und somit anderweitig Vermietet.<br>
Im Sinner der Plausibilitätsprüfung wurde ebenfalls vorher beantragtes Wohngeld trotz Vorlage höchstrichterlicher Urteile zur Berücksichtigung dazu, ebenfalls abgelehnt. Zum 01.07.25 wurde aufgrund erfahrener Urteile zur Sache erneut Wohngeld beantragt.<br>
Miete 850,- € Brutto, 119,- € Strom, 47,- € Wasser, 116,- € Gas.<br>
Insolvenzzeit 2017 &#8211; 2024 abgeschlossen. Danach Neuverschuldung durch unterlassene Grundsicherung, im Notverkauf von Hausinventar über ca. 10.000 € zzgl. 2000,- € Energiekostennachzahlungen aus 2025 (ebenfalls abgelehnt) plus NK Nachzahlungen des Ex Vermieters 800,- €, ebenfalls abgelehnt.<br>
Kein Vermögen, Kein Erspartes Bargeld mehr. Wir wissen nicht mehr, was wir weiteres tun sollen.</p>
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