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	Kommentare zu: Erstausstattung beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erstausstattung-buergergeld-sozialhilfe/#comment-166211</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Aug 2016 06:54:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Angy,

verschicken Sie den Antrag. Schreiben Sie hinein, dass sie Leistungen für die Erstausstattung für eine Wohnung beantragen.

Über den Antrag muss das Jobcenter entscheiden. Sie müssen nicht die Rechtsgrundlagen benennen. Oben in dem Artikel sind aber auch die Rechtsgrundlagen benannt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Angy,</p>
<p>verschicken Sie den Antrag. Schreiben Sie hinein, dass sie Leistungen für die Erstausstattung für eine Wohnung beantragen.</p>
<p>Über den Antrag muss das Jobcenter entscheiden. Sie müssen nicht die Rechtsgrundlagen benennen. Oben in dem Artikel sind aber auch die Rechtsgrundlagen benannt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Angy		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erstausstattung-buergergeld-sozialhilfe/#comment-166210</link>

		<dc:creator><![CDATA[Angy]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2016 17:00:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4748#comment-166210</guid>

					<description><![CDATA[Ich hätte da mal eine kurze Frage:
 
hatte Erstausstattung für eine Wohnung beantragt, doch Arbeitsamt versuchte mir zu erzählen, dass dies nur möglich ist, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe. Dies ist aber laut Anwalt nicht notwendig, doch das Arbeitsamt will dies betue nicht einsehen. Somit hatten sie uns auf den Antrag den Antrag des Arbeitslosengeld 2 zugeschickt. Als ich dann versucht hatte, dies telefonisch zu klären bekam ich eine direkte Abfuhr mit dem Satz &quot;schicken sie den Antrag leer zurück, mit einem Anhang wo das im Gesetzbuch drinne steht&quot; doch dabei ist mir das Internet keine wirklich Hilfe und ich finde keinen genauen § dazu. Es ist überall nur so dargelegt aber nie mit genauem §.

Mit freundlichen Grüßen Angélique und schonmal im voraus Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hätte da mal eine kurze Frage:</p>
<p>hatte Erstausstattung für eine Wohnung beantragt, doch Arbeitsamt versuchte mir zu erzählen, dass dies nur möglich ist, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe. Dies ist aber laut Anwalt nicht notwendig, doch das Arbeitsamt will dies betue nicht einsehen. Somit hatten sie uns auf den Antrag den Antrag des Arbeitslosengeld 2 zugeschickt. Als ich dann versucht hatte, dies telefonisch zu klären bekam ich eine direkte Abfuhr mit dem Satz &#8222;schicken sie den Antrag leer zurück, mit einem Anhang wo das im Gesetzbuch drinne steht&#8220; doch dabei ist mir das Internet keine wirklich Hilfe und ich finde keinen genauen § dazu. Es ist überall nur so dargelegt aber nie mit genauem §.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen Angélique und schonmal im voraus Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erstausstattung-buergergeld-sozialhilfe/#comment-166209</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 May 2013 15:29:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4748#comment-166209</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Ralf,

liegen die Voraussetzungen des &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html&quot; title=&quot;Link zu § 24 SGB II&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 24 Abs. 3 SGB II&lt;/a&gt; vor, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Erstausstattung! Die Darlehensregelung des § 24 Abs. 1 SGB II gilt im Rahmen des § 24 Abs. 3 SGB II nicht, es sei denn, § 24 Abs. 5 SGB II greift ein.

Bitte schauen Sie sich die oben genannten Regelungen einmal über den Link an. Wahrscheinlich haben Sie einen Anspruch auf Auskehr der Leistungen nicht nur als Darlehen!

Grüße und viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,</p>
<p>liegen die Voraussetzungen des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html" title="Link zu § 24 SGB II" target="_blank">§ 24 Abs. 3 SGB II</a> vor, dann besteht ein Rechtsanspruch auf Zahlung der Erstausstattung! Die Darlehensregelung des § 24 Abs. 1 SGB II gilt im Rahmen des § 24 Abs. 3 SGB II nicht, es sei denn, § 24 Abs. 5 SGB II greift ein.</p>
<p>Bitte schauen Sie sich die oben genannten Regelungen einmal über den Link an. Wahrscheinlich haben Sie einen Anspruch auf Auskehr der Leistungen nicht nur als Darlehen!</p>
<p>Grüße und viel Erfolg bei der Durchsetzung der Ansprüche!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erstausstattung-buergergeld-sozialhilfe/#comment-166208</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2013 17:38:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4748#comment-166208</guid>

					<description><![CDATA[Da habe ich ne Frage ,ich wohne in einem Männerwohnheim  in Hannover,weil ich wie soll ich sagen die Alte Wohnung verloren wegen Mietschulden ,ich bekomme zu dem 1.6 .ne neue Wohnung ,Ich bin Hartz 4 Empfänger ,gestern einen Antrag auf Erstausstattung abgegeben ,heute Morgen beim Jobcenter erfahren von dem Sacharbeiter das ich das nur auf Darlehns Basis bekomme wollte jetzt Fragen ob es Rechtens ist]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da habe ich ne Frage ,ich wohne in einem Männerwohnheim  in Hannover,weil ich wie soll ich sagen die Alte Wohnung verloren wegen Mietschulden ,ich bekomme zu dem 1.6 .ne neue Wohnung ,Ich bin Hartz 4 Empfänger ,gestern einen Antrag auf Erstausstattung abgegeben ,heute Morgen beim Jobcenter erfahren von dem Sacharbeiter das ich das nur auf Darlehns Basis bekomme wollte jetzt Fragen ob es Rechtens ist</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erstausstattung-buergergeld-sozialhilfe/#comment-166207</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 05:19:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4748#comment-166207</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Eric,

schauen Sie `mal in &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html&quot; title=&quot;Link zu § 22 SGB II&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 22 Abs. Abs. 6 S. 2 SGB II&lt;/a&gt;:

&lt;em&gt;
&quot;Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.&quot;&lt;/em&gt;


Grundsätzlich stehen zwar die mit einem Wohnungswechsel verbundenen Transaktionskosten im Ermessen des Leistungsträgers und setzen dessen vorherige Zustimmung voraus. Bei erteilter Zusicherungen sind die Kosten aber zu übernehmen. Das Ermessen ist eingeschränkt, wenn der Umzug zum Beispiel wegen auswärtiger Arbeitsaufnahme notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Anderes gilt nur in atypischen Einzelfällen.

Demzufolge sollten Sie sich mit dem jetzt noch für sie zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen und die Frage der Übernahme der Kosten klären. Ich hoffe, dass bei Ihnen kein &quot;atypischer Einzelfall&quot; vorliegt.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Eric,</p>
<p>schauen Sie `mal in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html" title="Link zu § 22 SGB II" target="_blank">§ 22 Abs. Abs. 6 S. 2 SGB II</a>:</p>
<p><em><br>
&#8222;Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.&#8220;</em></p>
<p>Grundsätzlich stehen zwar die mit einem Wohnungswechsel verbundenen Transaktionskosten im Ermessen des Leistungsträgers und setzen dessen vorherige Zustimmung voraus. Bei erteilter Zusicherungen sind die Kosten aber zu übernehmen. Das Ermessen ist eingeschränkt, wenn der Umzug zum Beispiel wegen auswärtiger Arbeitsaufnahme notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Anderes gilt nur in atypischen Einzelfällen.</p>
<p>Demzufolge sollten Sie sich mit dem jetzt noch für sie zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen und die Frage der Übernahme der Kosten klären. Ich hoffe, dass bei Ihnen kein &#8222;atypischer Einzelfall&#8220; vorliegt.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: eric loor		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erstausstattung-buergergeld-sozialhilfe/#comment-166206</link>

		<dc:creator><![CDATA[eric loor]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 29 Apr 2012 07:57:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4748#comment-166206</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag habe  folgendes Problem: bin 26 Jahre, beziehe ALG 2, wohne mit Mutter, hab eine Stelle in Östereich ab 01.06.12 bekommen. Kann ich Rrstausstatung beantragen? 

Werden Umzugskosten, Renovierungskosten, Übergangsgeld bezahlt? Darf ich Darlehen für die Kaution beantragen?

Das Wichtigste ist die Kaution.

danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag habe  folgendes Problem: bin 26 Jahre, beziehe ALG 2, wohne mit Mutter, hab eine Stelle in Östereich ab 01.06.12 bekommen. Kann ich Rrstausstatung beantragen? </p>
<p>Werden Umzugskosten, Renovierungskosten, Übergangsgeld bezahlt? Darf ich Darlehen für die Kaution beantragen?</p>
<p>Das Wichtigste ist die Kaution.</p>
<p>danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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