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	Kommentare zu: Zusammentreffen einer Rente wegen Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitslosengeld/#comment-70935</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2020 16:53:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3824#comment-70935</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitslosengeld/#comment-70797&quot;&gt;Heiko Rechenberg&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Rechenberg,

wenn Sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr der richtige Leistungsträger.

Richtiger Leistungsträger kann z. B. die Krankenkasse sein, wenn Sie erkrankt sind. Richtiger Leistungsträger kann auch die Rentenversicherung sein, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt.

Nach Ihren Angaben &quot;ich sollte laut der LVA meinen Beruf als Fernfahrer aufgeben&quot; scheint es fast so, als ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit bei Ihnen vorliegen. Eine Berufsunfähigkeit gibt es aber nicht mehr bzw. nur noch für die vor 1961 Geborenen, vgl. &lt;a href=&quot;/tag/§-240-sgb-vi/&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§ 240 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI&lt;/a&gt;.

Sind Sie noch in der Lage einer anderen Tätigkeit nachzugehen? Liegen evtl. die Voraussetzungen einer Erwerbsminderung und nicht nur einer Berufsunfähigkeit vor oder sind Sie jetzt &quot;nur&quot; so erkrankt, dass die Krankenversicherung richtiger Leistungsträger ist?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitslosengeld/#comment-70797">Heiko Rechenberg</a>.</p>
<p>Hallo Herr Rechenberg,</p>
<p>wenn Sie tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist die Bundesagentur für Arbeit nicht mehr der richtige Leistungsträger.</p>
<p>Richtiger Leistungsträger kann z. B. die Krankenkasse sein, wenn Sie erkrankt sind. Richtiger Leistungsträger kann auch die Rentenversicherung sein, wenn eine Erwerbsminderung vorliegt.</p>
<p>Nach Ihren Angaben &#8222;ich sollte laut der LVA meinen Beruf als Fernfahrer aufgeben&#8220; scheint es fast so, als ob die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit bei Ihnen vorliegen. Eine Berufsunfähigkeit gibt es aber nicht mehr bzw. nur noch für die vor 1961 Geborenen, vgl. <a href="/tag/§-240-sgb-vi/" rel="noopener" target="_blank">§ 240 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI</a>.</p>
<p>Sind Sie noch in der Lage einer anderen Tätigkeit nachzugehen? Liegen evtl. die Voraussetzungen einer Erwerbsminderung und nicht nur einer Berufsunfähigkeit vor oder sind Sie jetzt &#8222;nur&#8220; so erkrankt, dass die Krankenversicherung richtiger Leistungsträger ist?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Heiko Rechenberg		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitslosengeld/#comment-70797</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heiko Rechenberg]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2020 14:25:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3824#comment-70797</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen,

Frage: Kann das Arbeitsamt mir mein Arbeitslosengeld komplett streichen, nur weil ich aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit nachkommen kann? 

Dies wurde mir heute vom Arbeitsamt gesagt. Ich habe sofort Einspruch erhoben und bin gespannt wie es weitergeht. Liege ich richtig oder liegt das Arbeitsamt richtig? Ich bin seit letztem Jahr im August arbeitslos und sollte laut der LVA meinen Beruf als Fernfahrer aufgeben.

Mfg Rechenberg Heiko]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>Frage: Kann das Arbeitsamt mir mein Arbeitslosengeld komplett streichen, nur weil ich aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit nachkommen kann? </p>
<p>Dies wurde mir heute vom Arbeitsamt gesagt. Ich habe sofort Einspruch erhoben und bin gespannt wie es weitergeht. Liege ich richtig oder liegt das Arbeitsamt richtig? Ich bin seit letztem Jahr im August arbeitslos und sollte laut der LVA meinen Beruf als Fernfahrer aufgeben.</p>
<p>Mfg Rechenberg Heiko</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/erwerbsminderungsrente-arbeitslosengeld/#comment-65753</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jan 2020 17:09:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3824#comment-65753</guid>

					<description><![CDATA[Meine Frau hatte bis 31.10.2018 die volle Erwerbsminderungsrente.

Gegen die Aufhebung wurde erfolgreich geklagt.

Nun wurde die Rentengewährung ab 01.11.2018 auf Dauer durchgesetzt.

Für die Zeit vom 01.11.2018 bis heute (dazwischen waren 1 1/2 Monate Krankengeld) bekam meine Frau Arbeitslosengeld, welches die Rente deutlich übertrifft. Die Agentur für Arbeit wird auf jeden Fall die Nachzahlung des Rentenversicherungsträgers einbehalten. Aber was ist mit den Differenzbetrag?

Müssen wir einen Kredit aufnehmen, um die Differenz zu zahlen?

Erspartes haben wir nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Frau hatte bis 31.10.2018 die volle Erwerbsminderungsrente.</p>
<p>Gegen die Aufhebung wurde erfolgreich geklagt.</p>
<p>Nun wurde die Rentengewährung ab 01.11.2018 auf Dauer durchgesetzt.</p>
<p>Für die Zeit vom 01.11.2018 bis heute (dazwischen waren 1 1/2 Monate Krankengeld) bekam meine Frau Arbeitslosengeld, welches die Rente deutlich übertrifft. Die Agentur für Arbeit wird auf jeden Fall die Nachzahlung des Rentenversicherungsträgers einbehalten. Aber was ist mit den Differenzbetrag?</p>
<p>Müssen wir einen Kredit aufnehmen, um die Differenz zu zahlen?</p>
<p>Erspartes haben wir nicht.</p>
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