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	Kommentare zu: Freiwillige Krankenversicherung – Beitritt, Beiträge &#038; Beitragsbemessung (§ 9 &#038; 240 SGB V)	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/freiwillige-krankenversicherung/#comment-74240</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 10:06:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/freiwillige-krankenversicherung/#comment-74226&quot;&gt;WelandWahle&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Wahle,

Ihre Fragen sind berechtigt. Der Sachverhalt ist allerdings zunächst unübersichtlich.

Auch wenn die Rentenversicherungsträger ab 2016 Beiträge abgeführt haben (für wen? - für Sie oder Ihre verstorbene Frau? - Sie schreiben allerdings, dass &quot;dafür ... die Krankenkasse für alle drei Einnahmen Beiträge an die Barmer (zahlte)&quot;), so müssten die Renten nach einer ersten Einschätzung doch auch noch zusätzlich bei Ihnen hälftig verbeitragt werden. Haben Sie diese Einnahmen als freiwilliges Mitglied bisher nicht gegenüber der Barmer angezeigt?

Warum Sie jetzt nicht mehr freiwilliges Mitglied sein sollen erschließt sich mir jedenfalls zunächst ebensowenig wie Ihnen (Aufschluss könnte hier der Bescheid der Krankenkasse geben). Warum beziehen Sie keine Rente?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/freiwillige-krankenversicherung/#comment-74226">WelandWahle</a>.</p>
<p>Hallo Herr Wahle,</p>
<p>Ihre Fragen sind berechtigt. Der Sachverhalt ist allerdings zunächst unübersichtlich.</p>
<p>Auch wenn die Rentenversicherungsträger ab 2016 Beiträge abgeführt haben (für wen? &#8211; für Sie oder Ihre verstorbene Frau? &#8211; Sie schreiben allerdings, dass &#8222;dafür &#8230; die Krankenkasse für alle drei Einnahmen Beiträge an die Barmer (zahlte)&#8220;), so müssten die Renten nach einer ersten Einschätzung doch auch noch zusätzlich bei Ihnen hälftig verbeitragt werden. Haben Sie diese Einnahmen als freiwilliges Mitglied bisher nicht gegenüber der Barmer angezeigt?</p>
<p>Warum Sie jetzt nicht mehr freiwilliges Mitglied sein sollen erschließt sich mir jedenfalls zunächst ebensowenig wie Ihnen (Aufschluss könnte hier der Bescheid der Krankenkasse geben). Warum beziehen Sie keine Rente?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: WelandWahle		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/freiwillige-krankenversicherung/#comment-74226</link>

		<dc:creator><![CDATA[WelandWahle]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 07:57:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3478#comment-74226</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel, 

ich bin seit 35 Jahren als Selbstständiger freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Barmer).

Ab 2016 beziehe ich von meiner verstorbenen Frau von der DRV und der Zusatzkasse des Landes NRW zwei Witwenrenten. Dafür zahlte die Krankenkasse für alle drei Einnahmen Beiträge an die Barmer. 

Urplötzlich bekomme ich einen Bescheid, in dem ich rückwirkend für 1,5 Jahre nicht mehr freiwilliges Mitglied bin. 

Die Rentenkassen fordern die KK Beiträge für 1,5 Jahre von mir. 

Ich bin am 10.08.1952 geboren, beziehe aber noch keine eigene Rente. Wie kann das sein?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel, </p>
<p>ich bin seit 35 Jahren als Selbstständiger freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (Barmer).</p>
<p>Ab 2016 beziehe ich von meiner verstorbenen Frau von der DRV und der Zusatzkasse des Landes NRW zwei Witwenrenten. Dafür zahlte die Krankenkasse für alle drei Einnahmen Beiträge an die Barmer. </p>
<p>Urplötzlich bekomme ich einen Bescheid, in dem ich rückwirkend für 1,5 Jahre nicht mehr freiwilliges Mitglied bin. </p>
<p>Die Rentenkassen fordern die KK Beiträge für 1,5 Jahre von mir. </p>
<p>Ich bin am 10.08.1952 geboren, beziehe aber noch keine eigene Rente. Wie kann das sein?</p>
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