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	Kommentare zu: Übertragung ungenutzter Freibeträge (§ 12 SGB II) – Kinder &#038; Eltern	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Manfred J. Schweiger		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Manfred J. Schweiger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Nov 2018 10:50:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Meine Tochter wurde aufgrund einer schweren Krankheit arbeitsunfähig und ist jetzt auf Sozialhilfe angewiesen. In diesem Zusammenhang wurde vom Jobcenter auf das Sparvermögen ihres minderjährigen Sohnes verwiesen und verfügt, dass alles Geld über dem Freibetrag in Höhe von 3.100,00 EUR für den täglichen Lebensunterhalt zu verwenden ist. Das Konto ihres Sohnes wurde jedoch von meiner Frau und mir auf seinen Namen aber, wie von der Bank verlangt, letztendlich durch seine Eltern eingerichtet. Gedacht war das Spargeld als unser Beitrag für die weitere Ausbildung/Studium unseres Enkels. Es handelt sich also nicht Spargeld der Eltern sondern der Großeltern. Ist in diesem Fall ein Zugriff des Jobcenters rechtens?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Meine Tochter wurde aufgrund einer schweren Krankheit arbeitsunfähig und ist jetzt auf Sozialhilfe angewiesen. In diesem Zusammenhang wurde vom Jobcenter auf das Sparvermögen ihres minderjährigen Sohnes verwiesen und verfügt, dass alles Geld über dem Freibetrag in Höhe von 3.100,00 EUR für den täglichen Lebensunterhalt zu verwenden ist. Das Konto ihres Sohnes wurde jedoch von meiner Frau und mir auf seinen Namen aber, wie von der Bank verlangt, letztendlich durch seine Eltern eingerichtet. Gedacht war das Spargeld als unser Beitrag für die weitere Ausbildung/Studium unseres Enkels. Es handelt sich also nicht Spargeld der Eltern sondern der Großeltern. Ist in diesem Fall ein Zugriff des Jobcenters rechtens?</p>
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