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	Kommentare zu: Berücksichtigung von Einkommen in der Haushaltsgemeinschaft im SGB XII	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Thu, 15 Jan 2026 14:26:40 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Georg		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft-einkommen-beruecksichtigung/#comment-178222</link>

		<dc:creator><![CDATA[Georg]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 May 2022 05:15:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=29534#comment-178222</guid>

					<description><![CDATA[Guten Morgen Herr Rechtsanwalt Nippel,

meine Eltern beziehen beide Grundsicherung im Alter und wohnen zur Miete. Außerdem ist meine Mutter pflegebedürftig (Pflegegrad 4). 

Mein Vater pflegt meine Mutter und erhält dafür zusätzlich 765 Euro im Monat von der Pflegekasse. Ich habe meinen Eltern angeboten, wieder zu ihnen in die Wohnung zu ziehen, um meinen Vater besser bei der Pflege unterstützen zu können. Kommt hier das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch zur Anwendung oder müssen meine Eltern mit Abzügen bei ihrer Grundsicherung rechnen? 

Mein Jahreseinkommen liegt weit unter 100.000 Euro.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Morgen Herr Rechtsanwalt Nippel,</p>
<p>meine Eltern beziehen beide Grundsicherung im Alter und wohnen zur Miete. Außerdem ist meine Mutter pflegebedürftig (Pflegegrad 4). </p>
<p>Mein Vater pflegt meine Mutter und erhält dafür zusätzlich 765 Euro im Monat von der Pflegekasse. Ich habe meinen Eltern angeboten, wieder zu ihnen in die Wohnung zu ziehen, um meinen Vater besser bei der Pflege unterstützen zu können. Kommt hier das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch zur Anwendung oder müssen meine Eltern mit Abzügen bei ihrer Grundsicherung rechnen? </p>
<p>Mein Jahreseinkommen liegt weit unter 100.000 Euro.</p>
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		<title>
		Von: Jimmy		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/haushaltsgemeinschaft-einkommen-beruecksichtigung/#comment-163198</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jimmy]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Aug 2021 14:26:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=29534#comment-163198</guid>

					<description><![CDATA[Hallo guten Tag, 
ein Ehepaar (mit Eigenheim) überlegt eine gute Bekannte in die Familie aufzunehmen, die bisher von Grundsicherung SGB XII in eigener Wohnung lebte. Die Bekannte ist älter und kam überraschend ins Krankenhaus und kann aktuell nicht mehr alleine zurück nach Hause. Sie hat im Krankenhaus einen Pflegegrad bekommen.
 
Verstehe ich § 39 richtig, dass in einem solchen Fall &quot;Zusammenleben mit Mensch mit PG&quot; keine Vermutung der Bedarfsdeckung besteht? Das Ehepaar will nicht für die Bekannte aufkommen, will auch nicht alles beim Sozialamt &quot;offen legen&quot;, die Pflege übernähme ein Pflegedienst. Ein Untermietvertrag mit geringer Miete für ein Zimmer soll die Unterkunftskosten regeln. Als Alternative bleibt nur ein Pflegeheim. 

Viele Grüße J.G.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo guten Tag,<br>
ein Ehepaar (mit Eigenheim) überlegt eine gute Bekannte in die Familie aufzunehmen, die bisher von Grundsicherung SGB XII in eigener Wohnung lebte. Die Bekannte ist älter und kam überraschend ins Krankenhaus und kann aktuell nicht mehr alleine zurück nach Hause. Sie hat im Krankenhaus einen Pflegegrad bekommen.</p>
<p>Verstehe ich § 39 richtig, dass in einem solchen Fall &#8222;Zusammenleben mit Mensch mit PG&#8220; keine Vermutung der Bedarfsdeckung besteht? Das Ehepaar will nicht für die Bekannte aufkommen, will auch nicht alles beim Sozialamt &#8222;offen legen&#8220;, die Pflege übernähme ein Pflegedienst. Ein Untermietvertrag mit geringer Miete für ein Zimmer soll die Unterkunftskosten regeln. Als Alternative bleibt nur ein Pflegeheim. </p>
<p>Viele Grüße J.G.</p>
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