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	Kommentare zu: Die Nahtlosigkeitsregelung als Sonderform des Arbeitslosengeldes	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Jan 2026 16:31:23 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-187702</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Nov 2022 10:06:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-187651&quot;&gt;Tina&lt;/a&gt;.

Hallo Tina,

an Ihrer Stelle würde ich zunächst einmal &quot;schriftlich&quot; auf eine Wiederaufnahme der Leistungen drängen. ... eigentlich müssten Sie dann ja auch einen Bescheid zu &quot;Einstellung&quot; erhalten haben, den Sie ggf. förmlich durch Widerspruch angreifen sollten ...

Grüße
Sänke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-187651">Tina</a>.</p>
<p>Hallo Tina,</p>
<p>an Ihrer Stelle würde ich zunächst einmal &#8222;schriftlich&#8220; auf eine Wiederaufnahme der Leistungen drängen. &#8230; eigentlich müssten Sie dann ja auch einen Bescheid zu &#8222;Einstellung&#8220; erhalten haben, den Sie ggf. förmlich durch Widerspruch angreifen sollten &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sänke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-187651</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2022 16:52:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Martina                           10.11.2022

Guten Abend,
Ich befinde mich derzeit in der Nahtlosigkeitsregelung durch MD Gutachten und mir wurde das Arbeitslosengeld 1 für 1Jahr zugesichert während einem noch bestehendem Arbeitsverhältnis. Durch eine interne Betriebsfusion wurden die alten Arbeitsverträge übernommen. Nun wurde mir vom Arbeitsamt unterstellt ich würde mich seit dem 01.09.22 in einem neuen Arbeitsverhältnis befinden da mein alter/neuer Arbeitgeber mich fälschlicherweise angemeldet hat und das Amt mir die Leistungen vorsichtshalber wieder eingestellt hat. Die Anhörung habe ich fristgerecht ausgefüllt und die Betriebsübernahme in Kopie beigefügt um zu beweisen dass ich keine neue Stelle in dem Sinne angetreten habe, sondern es sich um den bekannten Arbeitgeber handelt ... bei dem ich immer noch krank gemeldet bin. ...bisher hab ich keine Zahlung der Leistung mehr erhalten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Martina                           10.11.2022</p>
<p>Guten Abend,<br>
Ich befinde mich derzeit in der Nahtlosigkeitsregelung durch MD Gutachten und mir wurde das Arbeitslosengeld 1 für 1Jahr zugesichert während einem noch bestehendem Arbeitsverhältnis. Durch eine interne Betriebsfusion wurden die alten Arbeitsverträge übernommen. Nun wurde mir vom Arbeitsamt unterstellt ich würde mich seit dem 01.09.22 in einem neuen Arbeitsverhältnis befinden da mein alter/neuer Arbeitgeber mich fälschlicherweise angemeldet hat und das Amt mir die Leistungen vorsichtshalber wieder eingestellt hat. Die Anhörung habe ich fristgerecht ausgefüllt und die Betriebsübernahme in Kopie beigefügt um zu beweisen dass ich keine neue Stelle in dem Sinne angetreten habe, sondern es sich um den bekannten Arbeitgeber handelt &#8230; bei dem ich immer noch krank gemeldet bin. &#8230;bisher hab ich keine Zahlung der Leistung mehr erhalten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-55706</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 14:24:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-55706</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-54687&quot;&gt;Shadow&lt;/a&gt;.

Hallo Shadow,

die Regelanwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld sollten - soweit ich das beurteilen kann - schon gegeben sein.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-54687">Shadow</a>.</p>
<p>Hallo Shadow,</p>
<p>die Regelanwartschaftszeiten für das Arbeitslosengeld sollten &#8211; soweit ich das beurteilen kann &#8211; schon gegeben sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Shadow		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-54687</link>

		<dc:creator><![CDATA[Shadow]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Sep 2019 07:54:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-54687</guid>

					<description><![CDATA[Hallo. 

Ich habe nach meiner Umschulung durch die RV letztes Jahr endlich mal einen Job gefunden. 

Leider erkrankte ich und bin seit Juni 2018 lückenlos krankgeschrieben. Im Juli 2018 erhielt ich auch die Kündigung. Von einer Klinik Anfang August 2018 empfohlen stellte ich im August einen Antrag auf Rente und auch auf Reha. 

Beides wurde Anfang/Mitte diesen Jahres abgelehnt. Ich war von der KK 2 x beim medizinischem Dienst. Beide Male bestätigten sie die stark gefährdete Erwerbsfähigkeit. Dennoch wurden beide Anträge von der RV abgelehnt. Nun musste ich erneut von der KK aus einen Reha-Antrag stellen. Ist schon ca. 5 Wochen her. Bislang noch nichts gehört. Nun werde ich bald ausgesteuert. Ich habe ja aufgrund der kurzen Arbeit keinen Anspruch auf ALG 1 - richtig? 

Was kann bzw sollte ich nun tun?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo. </p>
<p>Ich habe nach meiner Umschulung durch die RV letztes Jahr endlich mal einen Job gefunden. </p>
<p>Leider erkrankte ich und bin seit Juni 2018 lückenlos krankgeschrieben. Im Juli 2018 erhielt ich auch die Kündigung. Von einer Klinik Anfang August 2018 empfohlen stellte ich im August einen Antrag auf Rente und auch auf Reha. </p>
<p>Beides wurde Anfang/Mitte diesen Jahres abgelehnt. Ich war von der KK 2 x beim medizinischem Dienst. Beide Male bestätigten sie die stark gefährdete Erwerbsfähigkeit. Dennoch wurden beide Anträge von der RV abgelehnt. Nun musste ich erneut von der KK aus einen Reha-Antrag stellen. Ist schon ca. 5 Wochen her. Bislang noch nichts gehört. Nun werde ich bald ausgesteuert. Ich habe ja aufgrund der kurzen Arbeit keinen Anspruch auf ALG 1 &#8211; richtig? </p>
<p>Was kann bzw sollte ich nun tun?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ilona Göken		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-47597</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ilona Göken]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Mar 2019 12:08:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-47597</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich bin seit dem 8.März ausgesteuert. Habe mich gleich bei der Agentur für Arbeit gemeldet, da ich noch weiter krank bin. Jetzt teilte man mir mit, dass über meinen Antrag nicht entschieden werden könne, weil es noch kein ärztliches Gutachten gibt. Ich müsste mich jetzt selbst kranken-und Rentenversicherung.

Wovon soll ich das bezahlen? Es besteht noch ein Arbeitsverhältnis.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich bin seit dem 8.März ausgesteuert. Habe mich gleich bei der Agentur für Arbeit gemeldet, da ich noch weiter krank bin. Jetzt teilte man mir mit, dass über meinen Antrag nicht entschieden werden könne, weil es noch kein ärztliches Gutachten gibt. Ich müsste mich jetzt selbst kranken-und Rentenversicherung.</p>
<p>Wovon soll ich das bezahlen? Es besteht noch ein Arbeitsverhältnis.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Alex		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-45317</link>

		<dc:creator><![CDATA[Alex]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Sep 2018 17:12:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40803&quot;&gt;Gabi&lt;/a&gt;.

Hallo Gabi, mich würde es sehr interessieren was in deinem Fall passiert ist. Mir geht das nämlich jetzt genauso und ich nicht weiß was ich machen soll!! Ich würde mich freuen von dir zu hören.
liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40803">Gabi</a>.</p>
<p>Hallo Gabi, mich würde es sehr interessieren was in deinem Fall passiert ist. Mir geht das nämlich jetzt genauso und ich nicht weiß was ich machen soll!! Ich würde mich freuen von dir zu hören.<br>
liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Katz		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-44253</link>

		<dc:creator><![CDATA[Katz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 05 May 2018 12:14:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Beziehe ALG 2 und habe EU-Rente beantragt - ohne Krankmeldung. Jobcenter ist informiert. Muss ich Krankmeldung einreichen beim Jobcenter?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beziehe ALG 2 und habe EU-Rente beantragt &#8211; ohne Krankmeldung. Jobcenter ist informiert. Muss ich Krankmeldung einreichen beim Jobcenter?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43782</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Jan 2018 17:10:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-43782</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43724&quot;&gt;Rubina&lt;/a&gt;.

Hallo Rubina,

so ganz verstehe ich die Problematik hier nicht. 

Von der Krankenkasse wurde Sie Mitte November 2017 ausgesteuert.

Nun sind Sie wieder arbeitsfähig. Sie können Leistungen nach dem SGB III (ALG I) beantragen. Wo ist das Problem? Warum sollen Sie Hartz IV (ALG II) beantragen? Wer sagt das?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43724">Rubina</a>.</p>
<p>Hallo Rubina,</p>
<p>so ganz verstehe ich die Problematik hier nicht. </p>
<p>Von der Krankenkasse wurde Sie Mitte November 2017 ausgesteuert.</p>
<p>Nun sind Sie wieder arbeitsfähig. Sie können Leistungen nach dem SGB III (ALG I) beantragen. Wo ist das Problem? Warum sollen Sie Hartz IV (ALG II) beantragen? Wer sagt das?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rubina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43724</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rubina]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Dec 2017 13:09:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-43724</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
 
ich bin gerade etwas ratlos. 

Ich bin zum 30.06.16 betriebsbedingt gekündigt und seit dem 17.5.16 krankgeschrieben. 

Daraufhin wurde ich Quartal 1 zum MDK geschickt mit dem Ergebnis, ich solle eine Reha beantragen. Diese habe ich nach einigen Monaten erhalten und wurde während der Reha ausgesteuert (Mitte November 17). Nun bin ich arbeitsfähig aus der Reha entlassen und habe ALG 1 beantragt. Dieses wurde zunächst abgelehnt, da ich zunächst einen Gesundheitsbogen ausfüllen soll, der mich &#039;nackig&#039; macht. 

Ich bin arbeitsfähig für 6-8 h entlassen. Mir erschließt sich nicht der Sinn, warum ich nun noch alles aus der Vergangenheit offenlegen soll!? Ich möchte durchstarten, mich bewerben und nach vorne schauen. Ich habe ALG 1 nicht im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragt. Bei meinem AG muss ich doch nach Rückkehr von Krankheit nicht alles offenlegen. Ich würde mich über eine Rückmeldung hierzu freuen! ... sie haben gleich dazu geschrieben, dass ich nun nicht mehr versichert bin und Hartz 4 beantragen könne und dass ich (das ist ja ok) eine Mitwirkungspflicht habe. 

DANKE IM VORAUS!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin gerade etwas ratlos. </p>
<p>Ich bin zum 30.06.16 betriebsbedingt gekündigt und seit dem 17.5.16 krankgeschrieben. </p>
<p>Daraufhin wurde ich Quartal 1 zum MDK geschickt mit dem Ergebnis, ich solle eine Reha beantragen. Diese habe ich nach einigen Monaten erhalten und wurde während der Reha ausgesteuert (Mitte November 17). Nun bin ich arbeitsfähig aus der Reha entlassen und habe ALG 1 beantragt. Dieses wurde zunächst abgelehnt, da ich zunächst einen Gesundheitsbogen ausfüllen soll, der mich &#8217;nackig&#8216; macht. </p>
<p>Ich bin arbeitsfähig für 6-8 h entlassen. Mir erschließt sich nicht der Sinn, warum ich nun noch alles aus der Vergangenheit offenlegen soll!? Ich möchte durchstarten, mich bewerben und nach vorne schauen. Ich habe ALG 1 nicht im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragt. Bei meinem AG muss ich doch nach Rückkehr von Krankheit nicht alles offenlegen. Ich würde mich über eine Rückmeldung hierzu freuen! &#8230; sie haben gleich dazu geschrieben, dass ich nun nicht mehr versichert bin und Hartz 4 beantragen könne und dass ich (das ist ja ok) eine Mitwirkungspflicht habe. </p>
<p>DANKE IM VORAUS!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43447</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Oct 2017 08:20:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-43447</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43332&quot;&gt;emi06&lt;/a&gt;.

Hallo Emi, 

das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent vgl. &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__21.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 21 Abs. 1 SGB VI&lt;/a&gt; i. V. m. § 46 SGB IX (ab dem 1. Januar 2018 &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__66.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 66 SGB IX&lt;/a&gt;). Für Bezieher von Arbeitslosengeld findet keine Minderung des Übergangsgeldes auf 68 oder 75 Prozent statt. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weiter, § 21 Abs. 4 SGB VI.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43332">emi06</a>.</p>
<p>Hallo Emi, </p>
<p>das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent vgl. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__21.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 21 Abs. 1 SGB VI</a> i. V. m. § 46 SGB IX (ab dem 1. Januar 2018 <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__66.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 66 SGB IX</a>). Für Bezieher von Arbeitslosengeld findet keine Minderung des Übergangsgeldes auf 68 oder 75 Prozent statt. Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weiter, § 21 Abs. 4 SGB VI.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: emi06		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-43332</link>

		<dc:creator><![CDATA[emi06]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Oct 2017 18:48:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich habe aus gesundheitlichen gründen meinen Arbeitsplatz aufgeben müssen - Aufhebungsvertrag -. War dann beim Arbeitsamt habe Arbeitslosengeld 1 bekommen - wurde dann Teilhabe am Arbeitsleben zur deutschen Rentenversicherung weitergeleitet und habe einen Bescheid bekommen dass es genehmigt wird - Umschulung -. meine frage: wie wird das errechnet mit dem Übergangsgeld?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe aus gesundheitlichen gründen meinen Arbeitsplatz aufgeben müssen &#8211; Aufhebungsvertrag -. War dann beim Arbeitsamt habe Arbeitslosengeld 1 bekommen &#8211; wurde dann Teilhabe am Arbeitsleben zur deutschen Rentenversicherung weitergeleitet und habe einen Bescheid bekommen dass es genehmigt wird &#8211; Umschulung -. meine frage: wie wird das errechnet mit dem Übergangsgeld?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40895</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2017 18:13:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40895</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40888&quot;&gt;Thomas&lt;/a&gt;.

Hallo Thomas,

wurde schon ein Rentenantrag gestellt?

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40888">Thomas</a>.</p>
<p>Hallo Thomas,</p>
<p>wurde schon ein Rentenantrag gestellt?</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Thomas		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40888</link>

		<dc:creator><![CDATA[Thomas]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2017 11:32:31 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40888</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel.

Ich beziehe ALG I und war 6 Wochen krank geschrieben und habe in dieser Zeit  ALG I weiter erhalten, als Lohnfortzahlung. Dann war ich ca. 9 Tage wieder einsatzfähig und bin dann erneut wegen der gleichen Erkrankung seit 14 Tagen wieder arbeitsunfähig erkrankt.  Das Arbeitsamt rechnet nun die AU Zeiten zusammen und lehnt einen weiteren Leistungsbezug ab. Die Krankenkasse lehnt aber auch Krankengeld ab. Die Krankenkasse besteht darauf, dass eine Zusammenrechnung der AU-Zeiten auch bei gleicher Erkrankung im Bereich des Arbeitslosengeldes nicht rechtmäßig ist. In einem normalen Arbeitgeberverhältnis aber sehr wohl. Laut Krankenkasse beginnen die 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Bezug von Arbeitslosengeld I nach der erneuten Krankmeldung von vorne.

Welches ist denn jetzt die richtige rechtliche Auffassung?

Gruß Thomas]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel.</p>
<p>Ich beziehe ALG I und war 6 Wochen krank geschrieben und habe in dieser Zeit  ALG I weiter erhalten, als Lohnfortzahlung. Dann war ich ca. 9 Tage wieder einsatzfähig und bin dann erneut wegen der gleichen Erkrankung seit 14 Tagen wieder arbeitsunfähig erkrankt.  Das Arbeitsamt rechnet nun die AU Zeiten zusammen und lehnt einen weiteren Leistungsbezug ab. Die Krankenkasse lehnt aber auch Krankengeld ab. Die Krankenkasse besteht darauf, dass eine Zusammenrechnung der AU-Zeiten auch bei gleicher Erkrankung im Bereich des Arbeitslosengeldes nicht rechtmäßig ist. In einem normalen Arbeitgeberverhältnis aber sehr wohl. Laut Krankenkasse beginnen die 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Bezug von Arbeitslosengeld I nach der erneuten Krankmeldung von vorne.</p>
<p>Welches ist denn jetzt die richtige rechtliche Auffassung?</p>
<p>Gruß Thomas</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Martina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40816</link>

		<dc:creator><![CDATA[Martina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Dec 2016 21:53:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40816</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

Ich bin ausgesteuert worden und bin dann in die Nahtlosigkeitsregelung vom Arbeitsamt geraten. Dort musste ich einen Medizinischen Reha-Antrag und ich habe gleichzeitig einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Beides wurde mir jetzt abgelehnt. Der MDK des Arbeitsamtes hat mich damals unter 3 Std arbeitsunfähig geschrieben. 
Kann es mir jetzt passieren das mir das Arbeitsamt die Leistungen im ALG I streicht?

Liebe grüße Martina]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>Ich bin ausgesteuert worden und bin dann in die Nahtlosigkeitsregelung vom Arbeitsamt geraten. Dort musste ich einen Medizinischen Reha-Antrag und ich habe gleichzeitig einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Beides wurde mir jetzt abgelehnt. Der MDK des Arbeitsamtes hat mich damals unter 3 Std arbeitsunfähig geschrieben.<br>
Kann es mir jetzt passieren das mir das Arbeitsamt die Leistungen im ALG I streicht?</p>
<p>Liebe grüße Martina</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Gabi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40803</link>

		<dc:creator><![CDATA[Gabi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Dec 2016 20:39:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40803</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,
ich habe einen sog. Nahtlosigkeitsantrag gestellt, weil ich mit dem Krankengeld ausgesteuert war, aber weiterhin krank bin. 

Den notwendigen Rentenantrag habe ich auch gestellt. Bis über den entschieden wird, sollen noch ca. 5 Monate vergehen. Das Alg I ist mir auch bewilligt worden für Jahr. 

Jetzt hatte ich einen Termin beim Arbeitsamt, wo ich eine &quot;Erklärung zum Restleistungsvermögen&quot; unterschreiben musste. Wenn ich nicht unterschreibe, würde sofort die Leistungszahlung eingestellt werden. Außerdem wurde mir ein Gutachten des Arbeitsamtes vorgelesen, wonach ich noch eine &quot;Restleistungsfähigkeit&quot; für 40 Stunden pro Woche habe und es wurde mir aufgegeben, pro Monat vier Bewerbungen zu schreiben. 

Außerdem habe ich mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Der soll mir bescheinigen, ob er noch eine Einsatzmöglichkeit für mein Restleistungsvermögen hat. Ich verstehe das Alles nicht. Die Nahtlosigkeitsregelung ist doch extra dafür da, dass man nicht ohne Leistungen dasteht, wenn man keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat, aber der Rententräger noch nicht entschieden hat, ob man eine Erwerbsminderungsrente erhält. Wieso muss ich trotzdem Bewerbungen schreiben, obwohl ich krank bin? Und wieso darf der Medizinische Dienst des Arbeitsamtes am grünen Tisch feststellen, dass ich ein Restleistungsvermögen habe - ich denke, dass entscheidet der Rententräger?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
ich habe einen sog. Nahtlosigkeitsantrag gestellt, weil ich mit dem Krankengeld ausgesteuert war, aber weiterhin krank bin. </p>
<p>Den notwendigen Rentenantrag habe ich auch gestellt. Bis über den entschieden wird, sollen noch ca. 5 Monate vergehen. Das Alg I ist mir auch bewilligt worden für Jahr. </p>
<p>Jetzt hatte ich einen Termin beim Arbeitsamt, wo ich eine &#8222;Erklärung zum Restleistungsvermögen&#8220; unterschreiben musste. Wenn ich nicht unterschreibe, würde sofort die Leistungszahlung eingestellt werden. Außerdem wurde mir ein Gutachten des Arbeitsamtes vorgelesen, wonach ich noch eine &#8222;Restleistungsfähigkeit&#8220; für 40 Stunden pro Woche habe und es wurde mir aufgegeben, pro Monat vier Bewerbungen zu schreiben. </p>
<p>Außerdem habe ich mich mit meinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Der soll mir bescheinigen, ob er noch eine Einsatzmöglichkeit für mein Restleistungsvermögen hat. Ich verstehe das Alles nicht. Die Nahtlosigkeitsregelung ist doch extra dafür da, dass man nicht ohne Leistungen dasteht, wenn man keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hat, aber der Rententräger noch nicht entschieden hat, ob man eine Erwerbsminderungsrente erhält. Wieso muss ich trotzdem Bewerbungen schreiben, obwohl ich krank bin? Und wieso darf der Medizinische Dienst des Arbeitsamtes am grünen Tisch feststellen, dass ich ein Restleistungsvermögen habe &#8211; ich denke, dass entscheidet der Rententräger?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40671</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Sep 2016 09:16:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40671</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40664&quot;&gt;Andrea&lt;/a&gt;.

Hallo Andrea,

so richtig verstehe ich die Frage nicht ... Auch ohne die Nahtlosigkeitsregelung muss doch bei Bedürftigkeit Hartz IV gewährt werden ...

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40664">Andrea</a>.</p>
<p>Hallo Andrea,</p>
<p>so richtig verstehe ich die Frage nicht &#8230; Auch ohne die Nahtlosigkeitsregelung muss doch bei Bedürftigkeit Hartz IV gewährt werden &#8230;</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andrea		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40664</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andrea]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Sep 2016 13:32:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40664</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

Ich bin seit dem 07.10.2015 krank geschrieben, hatte einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt im 02/2016, war deshalb bis zum 30.08.16 auf Reha (-&#062; Reha vor Rente), wurde arbeitsunfähig entlassen mit der Einschätzung, dass meine Leistungsfähigkeit in meinem Beruf und auch auf dem allg. Arbeitsmarkt unter 3 Stunden liegt, Krankengeld wurde ausgesteuert zum 02.09.2016, bekam aufgrund o.g. § 145 SGB III Arbeitslosengeld bewilligt, Anspruch besteht aber nur noch bis zum 26.09.2016.

Gilt der § 145 SGB III auch für ALG II-Leistungen - bis über meinen Rentenantrag entschieden wurde? Oder was kann/muss ich jetzt tun? Ich weiß nicht mehr weiter! Und was ist mit der Krankenversicherung? Ich lebe allein.

Vielen Dank für eine Antwort!

Mit herzlichen Grüßen
Andrea]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>Ich bin seit dem 07.10.2015 krank geschrieben, hatte einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt im 02/2016, war deshalb bis zum 30.08.16 auf Reha (-&gt; Reha vor Rente), wurde arbeitsunfähig entlassen mit der Einschätzung, dass meine Leistungsfähigkeit in meinem Beruf und auch auf dem allg. Arbeitsmarkt unter 3 Stunden liegt, Krankengeld wurde ausgesteuert zum 02.09.2016, bekam aufgrund o.g. § 145 SGB III Arbeitslosengeld bewilligt, Anspruch besteht aber nur noch bis zum 26.09.2016.</p>
<p>Gilt der § 145 SGB III auch für ALG II-Leistungen &#8211; bis über meinen Rentenantrag entschieden wurde? Oder was kann/muss ich jetzt tun? Ich weiß nicht mehr weiter! Und was ist mit der Krankenversicherung? Ich lebe allein.</p>
<p>Vielen Dank für eine Antwort!</p>
<p>Mit herzlichen Grüßen<br>
Andrea</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40604</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Aug 2016 07:05:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40604</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40599&quot;&gt;netti&lt;/a&gt;.

Hallo netti,

übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Einkommen aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen, vgl. §&lt;a href=&quot;/tag/§-138-sgb-iii/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§ 138 SGB III&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener&quot;&gt;155 SGB III&lt;/a&gt;.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40599">netti</a>.</p>
<p>Hallo netti,</p>
<p>übt der Arbeitslose während einer Zeit, für die ihm Arbeitslosengeld zusteht, eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung aus, ist das Einkommen aus der Beschäftigung nach Abzug der Steuern, der Sozialversicherungsbeiträge und der Werbungskosten sowie eines Freibetrags in Höhe von 165 Euro auf das Arbeitslosengeld für den Kalendermonat, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen, vgl. §<a href="/tag/§-138-sgb-iii/" target="_blank">§ 138 SGB III</a> und <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html" target="_blank" rel="noopener">155 SGB III</a>.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: netti		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40599</link>

		<dc:creator><![CDATA[netti]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Aug 2016 15:32:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40599</guid>

					<description><![CDATA[Ich werde demnächst von der Krankenkasse ausgesteuert. Den Gesundheitsfragen habe ich ausgefüllt und auch schon vom Arbeitsamt eine mündliche Zusicherung des ALG 1 bekommen. Ich bin noch bei meinen Arbeitgeber beschäftigt. Ich habe bis jetzt immer eine Wiedereingliederung mit 3h durchgeführt. Dies weiß auch das Arbeitsamt. Der Reha- und Rentenantrag ist auch gestellt. Darf ich - wenn ich dann mein ALG 1 bekomme - noch etwas hinzuverdienen. Ich habe im Netzt nicht dazu gefunden.

Danke für Ihre Antwort im voraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich werde demnächst von der Krankenkasse ausgesteuert. Den Gesundheitsfragen habe ich ausgefüllt und auch schon vom Arbeitsamt eine mündliche Zusicherung des ALG 1 bekommen. Ich bin noch bei meinen Arbeitgeber beschäftigt. Ich habe bis jetzt immer eine Wiedereingliederung mit 3h durchgeführt. Dies weiß auch das Arbeitsamt. Der Reha- und Rentenantrag ist auch gestellt. Darf ich &#8211; wenn ich dann mein ALG 1 bekomme &#8211; noch etwas hinzuverdienen. Ich habe im Netzt nicht dazu gefunden.</p>
<p>Danke für Ihre Antwort im voraus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tina		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nahtlosigkeitsregelung-145-sgb-iii/#comment-40569</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tina]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Jul 2016 12:35:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=6819#comment-40569</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
ich habe meine EU-Rente bewilligt bekommen, jedoch erfolgt die Zahlung erst in 7 Monaten. Nun hat das AA auch seine Zahlung eingestellt, da ich erwerbsunfähig bin. Jetzt soll ich 7 Monate ohne Geld leben und bin nicht krankenversichert. Mein Mann ist privat krankenversichert, also kommt auch eine Familienversicherung nicht in Frage, wir haben Kredite abzuzahlen und ein unterhaltspflichtiges Kind. Was soll ich nun tun, ich bekomme die Rente aufgrund meiner schweren Depressionen und nun weiß ich nicht mehr weiter, habe fast 30 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und soll nun keine Bezüge bekommen. Sozialleistungen vom Sozialamt werde ich nicht erhalten, da ich verheiratet bin und mein Mann arbeitet. Jedoch reicht sein Einkommen allein, nicht zum Leben aus, was nun?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
ich habe meine EU-Rente bewilligt bekommen, jedoch erfolgt die Zahlung erst in 7 Monaten. Nun hat das AA auch seine Zahlung eingestellt, da ich erwerbsunfähig bin. Jetzt soll ich 7 Monate ohne Geld leben und bin nicht krankenversichert. Mein Mann ist privat krankenversichert, also kommt auch eine Familienversicherung nicht in Frage, wir haben Kredite abzuzahlen und ein unterhaltspflichtiges Kind. Was soll ich nun tun, ich bekomme die Rente aufgrund meiner schweren Depressionen und nun weiß ich nicht mehr weiter, habe fast 30 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und soll nun keine Bezüge bekommen. Sozialleistungen vom Sozialamt werde ich nicht erhalten, da ich verheiratet bin und mein Mann arbeitet. Jedoch reicht sein Einkommen allein, nicht zum Leben aus, was nun?</p>
]]></content:encoded>
		
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