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	Kommentare zu: Pflegen &#038; Erben: Ausgleichsanspruch nach § 2057a BGB erklärt	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Wed, 04 Mar 2026 15:50:53 +0000</lastBuildDate>
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		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/pflege-erbe/#comment-261436</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2026 15:50:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/pflege-erbe/#comment-261271&quot;&gt;Katrin Grit Barthel&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Barthel,

Ihre Schilderung betrifft mehrere rechtliche Fragen (Pflegeleistungen, Erbauseinandersetzung, Investitionen in das Elternhaus). Ein möglicher Ansatz kann ein Ausgleich unter Miterben wegen Pflegeleistungen nach [tooltip begriff=&quot;§ 2057a BGB&quot;] sein. Allerdings führt nicht jede Unterstützung automatisch zu einem Ausgleich. Bloße Besuche oder Fahrten reichen meist nicht aus. Maßgeblich sind erhebliche Pflegeleistungen oder wirtschaftliche Opfer, etwa wenn wegen der Pflege eine Erwerbstätigkeit aufgegeben wurde.

Ihre Investitionen in das Elternhaus sind gesondert zu prüfen. Hier kann es etwa um Darlehen oder Ersatzansprüche für Aufwendungen gehen. Entscheidend sind dafür vorhandene Belege oder Vereinbarungen.

Da hier offenbar auch eine Erbauseinandersetzung und möglicherweise eine Zwangsversteigerung im Raum stehen, lässt sich der Sachverhalt in einem Forum kaum abschließend beurteilen. Sinnvoll wäre, die vorhandenen Unterlagen mit einem im Erbrecht erfahrenen Anwalt zu besprechen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/pflege-erbe/#comment-261271">Katrin Grit Barthel</a>.</p>
<p>Hallo Frau Barthel,</p>
<p>Ihre Schilderung betrifft mehrere rechtliche Fragen (Pflegeleistungen, Erbauseinandersetzung, Investitionen in das Elternhaus). Ein möglicher Ansatz kann ein Ausgleich unter Miterben wegen Pflegeleistungen nach <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-2057-a-bgb/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 2057a BGB – Ausgleichung unter Abkömmlingen" data-desc="(1) Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen; § 2052 gilt entsprechend. Dies gilt auch für einen Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Eine Ausgleichung kann nicht verlangt werden, wenn für die Leistungen ein angemessenes Entgelt gewährt oder vereinbart worden ist oder soweit dem Abkömmling wegen seiner Leistungen ein Anspruch aus anderem Rechtsgrund zusteht. Der Ausgleichungspflicht steht es nicht entgegen, wenn die Leistungen nach den §§ 1619, 1620 erbracht worden sind.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) Die Ausgleichung ist so zu bemessen, wie es mit Rücksicht auf die Dauer und den Umfang der Leistungen und auf den Wert des Nachlasses der Billigkeit entspricht.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(4) Bei der Auseinandersetzung wird der Ausgleichungsbetrag dem Erbteil des ausgleichungsberechtigten Miterben hinzugerechnet. Sämtliche Ausgleichungsbeträge werden vom Werte des Nachlasses abgezogen, soweit dieser den Miterben zukommt, unter denen die Ausgleichung stattfindet." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 2057a BGB</a></span> sein. Allerdings führt nicht jede Unterstützung automatisch zu einem Ausgleich. Bloße Besuche oder Fahrten reichen meist nicht aus. Maßgeblich sind erhebliche Pflegeleistungen oder wirtschaftliche Opfer, etwa wenn wegen der Pflege eine Erwerbstätigkeit aufgegeben wurde.</p>
<p>Ihre Investitionen in das Elternhaus sind gesondert zu prüfen. Hier kann es etwa um Darlehen oder Ersatzansprüche für Aufwendungen gehen. Entscheidend sind dafür vorhandene Belege oder Vereinbarungen.</p>
<p>Da hier offenbar auch eine Erbauseinandersetzung und möglicherweise eine Zwangsversteigerung im Raum stehen, lässt sich der Sachverhalt in einem Forum kaum abschließend beurteilen. Sinnvoll wäre, die vorhandenen Unterlagen mit einem im Erbrecht erfahrenen Anwalt zu besprechen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
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		<title>
		Von: Katrin Grit Barthel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/pflege-erbe/#comment-261271</link>

		<dc:creator><![CDATA[Katrin Grit Barthel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Mar 2026 15:02:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7065#comment-261271</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

ich habe beide Elternteile (als Tochter) zu Hause gepflegt. Mein Vater hatte von 2015 bis 2018 die Pflegestufe 2. Meine Mutter hatte diese von 2017 bis 2019. Mein Vater ist im März 2018 zu Hause verstorben und hat als Erinnerungsbäumchen einen Platz auf dem Grundstück des selbst erbauten Einfamilienhauses bekommen.

Meine Mutter musste ich leider im Dezember 2019 in ein betreutes Wohnen für Demenzkranke geben. Der Anwalt meiner Brüder erkennt keinen Ausgleich für meine Pflegezeit für die Eltern an. Jetzt wollen sie das Haus zwangsversteigern lassen. Durch die Pflege zu Hause habe ich meinen lukrativen Job als Busfahrerin in Jena aufgegeben, da ich keinerlei Unterstützung von meinen Geschwistern bekommen habe. Ich selbst war ein Jahr in psychologischer Behandlung (1× pro Woche).

Des Weiteren haben meine Geschwister ohne mein vorheriges Wissen meine Mutter genommen und sind mit ihr zu einem Notar gefahren, um eine neue Vorsorgevollmacht zu erstellen. Bei meiner Mutter wurde bereits im Januar 2017 Alzheimer festgestellt. Ich habe sie dann immer zum Arzt gefahren und auch noch zweimal wöchentlich in die Tagespflege gebracht. Das Pflegegeld ging immer auf das Konto meiner Eltern. Ich selbst habe auch in das Einfamilienhaus investiert, indem ich meinen Eltern einen Geldvorschuss gegeben habe. Ich habe davon nie etwas zurückbekommen.

Was kann ich jetzt noch in dieser Situation tun? Meine Geschwister wollen sich gar nicht mit mir unterhalten.

Letztens habe ich den Heimvertrag von meinen Geschwistern angefordert, den ich nie erhalten habe. Sie haben von 2019 bis 2024 (Tod meiner Mutter) alles allein geregelt und mich dabei völlig ignoriert.

Mit freundlichem Gruß
Katrin Barthel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich habe beide Elternteile (als Tochter) zu Hause gepflegt. Mein Vater hatte von 2015 bis 2018 die Pflegestufe 2. Meine Mutter hatte diese von 2017 bis 2019. Mein Vater ist im März 2018 zu Hause verstorben und hat als Erinnerungsbäumchen einen Platz auf dem Grundstück des selbst erbauten Einfamilienhauses bekommen.</p>
<p>Meine Mutter musste ich leider im Dezember 2019 in ein betreutes Wohnen für Demenzkranke geben. Der Anwalt meiner Brüder erkennt keinen Ausgleich für meine Pflegezeit für die Eltern an. Jetzt wollen sie das Haus zwangsversteigern lassen. Durch die Pflege zu Hause habe ich meinen lukrativen Job als Busfahrerin in Jena aufgegeben, da ich keinerlei Unterstützung von meinen Geschwistern bekommen habe. Ich selbst war ein Jahr in psychologischer Behandlung (1× pro Woche).</p>
<p>Des Weiteren haben meine Geschwister ohne mein vorheriges Wissen meine Mutter genommen und sind mit ihr zu einem Notar gefahren, um eine neue Vorsorgevollmacht zu erstellen. Bei meiner Mutter wurde bereits im Januar 2017 Alzheimer festgestellt. Ich habe sie dann immer zum Arzt gefahren und auch noch zweimal wöchentlich in die Tagespflege gebracht. Das Pflegegeld ging immer auf das Konto meiner Eltern. Ich selbst habe auch in das Einfamilienhaus investiert, indem ich meinen Eltern einen Geldvorschuss gegeben habe. Ich habe davon nie etwas zurückbekommen.</p>
<p>Was kann ich jetzt noch in dieser Situation tun? Meine Geschwister wollen sich gar nicht mit mir unterhalten.</p>
<p>Letztens habe ich den Heimvertrag von meinen Geschwistern angefordert, den ich nie erhalten habe. Sie haben von 2019 bis 2024 (Tod meiner Mutter) alles allein geregelt und mich dabei völlig ignoriert.</p>
<p>Mit freundlichem Gruß<br>
Katrin Barthel</p>
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