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	Kommentare zu: Postkontrolle durch den Betreuer – Eingriff in das Postgeheimnis nach § 1815 Abs. 2 Nr. 6 BGB	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Ingrid Horneber		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/postkontrolle-ueberwachung-post/#comment-112106</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ingrid Horneber]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 06 Dec 2020 15:00:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr RA,

das Postgeheimnis ist ein hohes Gut. Ich als Generalbevollmächtigte musste erfahren, dass im Maßregelvollzug so manches nicht eingehalten wird. Es wurden Briefe vom Betreuungsgericht geöffnet und vorgelesen, welche mein Betreuter sie nicht annahm. Sie wurden nicht an mich weitergeleitet. So wird das Rechtssystem immer wieder missbraucht. Meine Rechte als Generalbevollmächtigte wurden hier enorm beschnitten. 

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr RA,</p>
<p>das Postgeheimnis ist ein hohes Gut. Ich als Generalbevollmächtigte musste erfahren, dass im Maßregelvollzug so manches nicht eingehalten wird. Es wurden Briefe vom Betreuungsgericht geöffnet und vorgelesen, welche mein Betreuter sie nicht annahm. Sie wurden nicht an mich weitergeleitet. So wird das Rechtssystem immer wieder missbraucht. Meine Rechte als Generalbevollmächtigte wurden hier enorm beschnitten. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
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