Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben gemäß § 5 RBEG

27. Februar 2020, aktualisiert am 22. Oktober 2020 | Kommentar schreiben

Balkendiagramm: regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben (Stand 2013)

Datenquelle: § 5 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz
 

§ 5 RBEG Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte
 
(1) Von den Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 werden für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 5 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 SGB XII
beschreibt die Herangehensweise zur Ermittlung des Regelbedarfs in Höhe von zurzeit 432 €:

Von den Verbrauchsausgaben der Referenzgruppe der Einpersonenhaushalte nach § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 werden für die Ermittlung des Regelbedarfs folgende Verbrauchsausgaben der einzelnen Abteilungen aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 für den Regelbedarf berücksichtigt (regelbedarfsrelevant): s. o.

Tipp:

In meinem Beitrag


  • Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebens­unterhalts

    Der Regelbedarf umfasst gemäß § 20 SGB II Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile … Stand: 2019 … | mehr

gehe ich dann auch weiter auf das Thema Regelbedarf und Regelbedarfsstufen ein.

 
 

Hinweis:

Weitere statistische Daten zur Zahl der Leistungsempfänger nach dem SGB II habe ich in dem Beitrag


  • Hartz 4 – statistische Daten und Fakten

    1. Leistungsberechtigte … | 2. Bedarfsgemeinschaften … | 3. Zahlungsansprüche … | 4. Widerspruchsverfahren … | 5. Klageverfahren … | 6. Verfahrensdauer …| mehr

 
zusammengestellt.

Die Zahlen der Leistungsberechtigten werden u. a. nach erwerbsfähigen und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, Männern und Frauen, Ausländern … dargestellt.

Statistisch wird auch das Einkommen der erwerbstätigen Leistungsberechtigten erfasst.

erwerbstaetige Leistungsempfaenger in Millionen ab 2007

 

erwerbstaetige Leistungsempfaenger in Millionen ab 2007

 
Weiterhin gehe ich in dem oben genannten Beitrag auch auf Zahlen zu den Bedarfsgemeinschaften (2.), deren Zahlungsansprüche (3.) und die bei den Jobcentern sowie bei den Sozialgerichten anhängige Rechtsmittelverfahren sowie deren Entwicklung ein (3. bis 5.).

 

 

Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach Haushaltstyp ab 2005
Balkendiagramm: Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften in Milliarden Euro

 

Balkendiagramm: Zahl der Widerspruchsverfahren zum Hartz 4 nach Sachgebieten

 
…

 

mehr zum Thema:


Weitere Beiträge zum Hartz 4 liste ich auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Hartz 4 in Stichworten
    Hartz 4 - Übersicht

    1. Grundlagen, Statistik, Datenschutz
    2. Regelbedarf
    3. Kosten der Unterkunft
    4. ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Themen zum Hartz 4:
  • Symbol Info
    Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Der Regelbedarf ist bei der Berechnung der Leistungen zum Hartz 4 und zur Sozialhilfe von … | mehr

  • Menschen mit Schild Hartz IV
    Mehrbedarf für behinderte Menschen beim Hartz …

    Das SGB II uns das SGB XII regeln die Mehrbedarfszuschläge wegen einer Behinderung in unterschiedlichen … | mehr

  • Buch Sozialrecht mit Paragrafenzeichen
    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

    DasAsylbewerberleistungsgesetz  § 1 Leistungsberechtigte § 1a Anspruchseinschränkung…  (Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) … | mehr


Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:
  • Sozialrecht in Stichworten
    Stichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten ... | mehr


 
Frage
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
▲