Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 28 SGB IX – Wiedereingliederung (alte Fassung)

(1 Beitrag mit § 28 SGB IX – Wiedereingliederung (alte Fassung))

 

  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über dem Kopf
    Anspruch aus der Nahtlosigkeitsregelung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen

    Die Voraus­setzungen der Naht­losig­keits­re­ge­lung – „Arbeits­losigkeit“ und „Verfüg­barkeit“ – entfallen bei einer Wieder­ein­glie­de­rungs­maß­nahme nicht mit der Folge, ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 28 SGB IX – Wiedereingliederung (alte Fassung) abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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