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	Kommentare zu: umzugsbedingt anfallende Doppelmieten &#8211; ersatzfähige Überschneidungskosten	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Julia		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Julia]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 May 2024 11:41:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Doppelmieten sind fast immer unvermeidbar. Wenn das Amt mich zum Umzug auffordert, weil meine Wohnung zu teuer ist und ich darüber hinaus auch noch ein kleines Kind habe ... Fast alle Wohnungen, die angeboten werden, werden ab sofort oder ab dem nächsten Monat angeboten. 

Und dann muss man auch noch das Glück haben als Frührentnerin mit Sozialhilfe und Kind eine Wohnung zu bekommen, und das kann viele Monate oder sogar Jahre dauern. Die meisten Vermieter wollen keine Kinder im Haus und keine Sozialhilfeempfänger. Ich kann daher nicht einfach meine Wohnung kündigen und hoffen, dass ich innerhalb der 3-Monats-Kündigungsfrist eine neue Wohnung finde, sonst stehe ich am Ende mit meinem Kind auf der Straße. Das wäre verantwortungslos. Ich kann daher erst meine alte Wohnung kündigen, wenn ich eine neue habe, sodass in den meisten Fällen sogar zwei oder drei Doppelmieten anfallen. Ist ja nicht so, dass jemand in diesem Fall sich eine Wohnung aussuchen kann. Meistens hat man nur diese eine Chance.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Doppelmieten sind fast immer unvermeidbar. Wenn das Amt mich zum Umzug auffordert, weil meine Wohnung zu teuer ist und ich darüber hinaus auch noch ein kleines Kind habe &#8230; Fast alle Wohnungen, die angeboten werden, werden ab sofort oder ab dem nächsten Monat angeboten. </p>
<p>Und dann muss man auch noch das Glück haben als Frührentnerin mit Sozialhilfe und Kind eine Wohnung zu bekommen, und das kann viele Monate oder sogar Jahre dauern. Die meisten Vermieter wollen keine Kinder im Haus und keine Sozialhilfeempfänger. Ich kann daher nicht einfach meine Wohnung kündigen und hoffen, dass ich innerhalb der 3-Monats-Kündigungsfrist eine neue Wohnung finde, sonst stehe ich am Ende mit meinem Kind auf der Straße. Das wäre verantwortungslos. Ich kann daher erst meine alte Wohnung kündigen, wenn ich eine neue habe, sodass in den meisten Fällen sogar zwei oder drei Doppelmieten anfallen. Ist ja nicht so, dass jemand in diesem Fall sich eine Wohnung aussuchen kann. Meistens hat man nur diese eine Chance.</p>
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