Im Jahr 2018 waren bei den deutschen Sozialgerichten Anfang des Jahres ca. 445.000 Verfahren anhängig. 395.292 Klagen kamen im Laufe des Jahres 2018 dazu. Davon entfielen 21.221 auf Untätigkeitsklagen. Dies entspricht für 2018 einem Anteil von ca. 5,4 % der Neueingänge. Etwa jede 19. Klage war also eine Untätigkeitsklage.
Weitere statistische Daten zu den Sozialgerichten habe ich in dem Beitrag
ausgewertet.
Dort werden u. a. Fallzahlen von 2017 zu den erledigten Verfahren nach Sachgebieten und die durchschnittliche Verfahrensdauer der 2017 erledigten Verfahren angesprochen.
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