Im Zuge der Gesetzesreformen der Jahre 1996 und 2007 erhöhte sich das Renteneintrittsalter.
1996 wurde die Erhöhung des Renteneintrittsalters von Frauen von 60 auf 65 Jahre ab dem Jahr 2000 beschlossen.
2007 beschloss der Gesetzgeber die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters ab 2012 von 65 auf 67 Jahre.
Das durchschnittliche Renteneintrittsalter von Männern und Frauen erhöhte sich von 60,2 Jahren im Jahr 2000 auf 61,9 Jahre im Jahr 2017 um etwa 1 1/2 Jahre.
Seit 2014 bleibt das Renteneintrittsalter etwa bei 61,8 Jahren konstant, obwohl sich auch in dieser Zeit das Renteneintrittsalter gemäß den gesetzlichen Vorgaben erhöht hat.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Erhöhung des Renteneintrittsalters sowie der Folgen der Erhöhung habe ich u. a. in dem Beitrag
beschrieben.
Statistische Daten zu den Sozialgerichten habe ich in dem Beitrag
ausgewertet.
Dort werden u. a. Fallzahlen von 2017 zu den erledigten Verfahren nach Sachgebieten und die durchschnittliche Verfahrensdauer der 2017 erledigten Verfahren angesprochen.
Weitere statistische Daten zu den Sozialgerichten finden Sie auch in den folgenden Beiträgen:
Hartz 4 – statistische Daten und Fakten
1. Leistungsberechtigte … | 2. Zahl der Bedarfsgemeinschaften … | 3. Zahlungsansprüche der Bedarfsgemeinschaften … | 4. Widerspruchsverfahren … | mehr
Statistiken zum Schwerbehindertenrecht und zum Verfahren …
1. allgemeine statistische Daten zur Schwerbehinderung … | 2. Daten zum Verwaltungsverfahren … | 3. Widerspruchsverfahren | … 4. Klageverfahren …| mehr
Statistiken zum Sozialversicherungsrecht und zum Verfahren
1. allgemeine Daten … | 2. Krankenversicherung … | 3. Rentenversicherung … | 4. Unfallversicherung … | 5. Pflegeversicherung … | 6. Klageverfahren …| mehr
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