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	Kommentare zu: Widerruf einer Vorsorgevollmacht – Regeln, Grenzen, Kontrolle	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-129851</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 13:52:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-129833&quot;&gt;Petra Schäfer&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Schäfer,

das klingt tatsächlich dramatisch ...

Kann denn der Betreute die Vollmacht nicht mehr widerrufen und dies zumindest dem Personal deutlich machen? ... dazu genügt die Einsichtsfähigkeit des Vollmachtgebers ... (s. o.) ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-129833">Petra Schäfer</a>.</p>
<p>Hallo Frau Schäfer,</p>
<p>das klingt tatsächlich dramatisch &#8230;</p>
<p>Kann denn der Betreute die Vollmacht nicht mehr widerrufen und dies zumindest dem Personal deutlich machen? &#8230; dazu genügt die Einsichtsfähigkeit des Vollmachtgebers &#8230; (s. o.) &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Petra Schäfer		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-129833</link>

		<dc:creator><![CDATA[Petra Schäfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 12:49:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13019#comment-129833</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

in dem Fall geht es darum, ob eine Vorsorgevollmacht auch das Recht der Besucherbestimmung im Krankenhaus regeln kann?

Der Betroffene liegt auf der Intensiv und kann sich verbal nicht mehr selbst mitteilen. Seine aktuelle Lebenspartnerin, mit der er seit 1,5 Jahren zusammen ist und auch mit ihr zusammen gewohnt hat, darf ihn nicht mehr besuchen (laut Ärzte), weil die Ex-Lebensgefährtin noch die Vollmachten habe (es wurde versäumt, diese zu widerrufen) und dies nun untersagt hat.

Der Erkrankte gab bei dem letzten Besuch der aktuellen Lebenspartnerin, dieser zu verstehen, dass er will, dass Sie ihn weiter besucht. 

Auf die Frage, ob Sie ihn besuchen solle, hat er mit dem Kopf genickt. Es besteht ein sehr inniges Vertrauensverhältnis zwischen beiden.

Es dient sicher nicht dem Wohl des Patienten, dass seine langjährige Expartnerin über seine Angelegenheiten verfügt, obwohl sie bereits über 1 Jahr getrennt waren.

Ist es rechtlich möglich, dass die aktuelle Partnerin Ihren Lebensgefährten weiter besuchen darf?

Mit freundlichem Gruß
P. Schäfer]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>in dem Fall geht es darum, ob eine Vorsorgevollmacht auch das Recht der Besucherbestimmung im Krankenhaus regeln kann?</p>
<p>Der Betroffene liegt auf der Intensiv und kann sich verbal nicht mehr selbst mitteilen. Seine aktuelle Lebenspartnerin, mit der er seit 1,5 Jahren zusammen ist und auch mit ihr zusammen gewohnt hat, darf ihn nicht mehr besuchen (laut Ärzte), weil die Ex-Lebensgefährtin noch die Vollmachten habe (es wurde versäumt, diese zu widerrufen) und dies nun untersagt hat.</p>
<p>Der Erkrankte gab bei dem letzten Besuch der aktuellen Lebenspartnerin, dieser zu verstehen, dass er will, dass Sie ihn weiter besucht. </p>
<p>Auf die Frage, ob Sie ihn besuchen solle, hat er mit dem Kopf genickt. Es besteht ein sehr inniges Vertrauensverhältnis zwischen beiden.</p>
<p>Es dient sicher nicht dem Wohl des Patienten, dass seine langjährige Expartnerin über seine Angelegenheiten verfügt, obwohl sie bereits über 1 Jahr getrennt waren.</p>
<p>Ist es rechtlich möglich, dass die aktuelle Partnerin Ihren Lebensgefährten weiter besuchen darf?</p>
<p>Mit freundlichem Gruß<br>
P. Schäfer</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-112850</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2020 11:41:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13019#comment-112850</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-112290&quot;&gt;Mirjam&lt;/a&gt;.

Hall Mirjam,

Ihr Vater kann die Ihrem Bruder erteilte Vollmacht ggf. widerrufen bzw. auch Ihnen eine Vollmacht erteilen ...

Bei Verletzung der Pflichten aus dem der Vorsorgevollmacht zugrunde liegenden Auftragsverhältnis drohen Ersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (also Ihres Vaters gegenüber Ihrem Bruder). Das sollten Sie Ihrem Bruder eventuell klarmachen ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-112290">Mirjam</a>.</p>
<p>Hall Mirjam,</p>
<p>Ihr Vater kann die Ihrem Bruder erteilte Vollmacht ggf. widerrufen bzw. auch Ihnen eine Vollmacht erteilen &#8230;</p>
<p>Bei Verletzung der Pflichten aus dem der Vorsorgevollmacht zugrunde liegenden Auftragsverhältnis drohen Ersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer (also Ihres Vaters gegenüber Ihrem Bruder). Das sollten Sie Ihrem Bruder eventuell klarmachen &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mirjam		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-112290</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mirjam]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Dec 2020 16:07:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13019#comment-112290</guid>

					<description><![CDATA[Wie kann ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht kommen für meinen im Heim lebenden Vater mit Teildemenz? 

Da der Bruder zu dem meinerseits kein Kontakt mehr besteht seiner Vor- und Fürsorgepflichten mit Generalvollmacht nicht nachkommt ... er gibt nicht mal den Geschwister Bescheid wenn der Vater im Krankenhaus liegt ... und untersagt auch dem Altersheim den Geschwistern Bescheid zu geben ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie kann ich zusätzlich eine Vorsorgevollmacht kommen für meinen im Heim lebenden Vater mit Teildemenz? </p>
<p>Da der Bruder zu dem meinerseits kein Kontakt mehr besteht seiner Vor- und Fürsorgepflichten mit Generalvollmacht nicht nachkommt &#8230; er gibt nicht mal den Geschwister Bescheid wenn der Vater im Krankenhaus liegt &#8230; und untersagt auch dem Altersheim den Geschwistern Bescheid zu geben &#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-103341</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Oct 2020 13:59:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-102776&quot;&gt;Konrad Siess&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Siess,

wenn Sie die Vollmacht nicht mehr ausüben wollen, können Sie die Vollmacht &quot;zurückgeben&quot;. ... Sie hätten möglichst schon der Annahme der Vollmacht widersprechen sollen ... Ihre Mutter hat Ihnen durch das Ausstellen Vertrauen entgegengebracht. ... Mit der Annahme der Vollmacht haben Sie Verantwortung übernommen. ... Rechtlich handelt der Vollmachtnehmer im Verhältnis zum Vollmachtgeber regelmäßig als Auftragnehmer im Sinne der §§ 662 ff. BGB.

Ihre Mutter scheint nicht mehr für sich selber bestimmen zu können. Möglichst hätten Sie schon die Vollmacht nicht annehmen sollen. ... Nach Annahme des Auftragsverhältnisses können Sie das Auftragsverhältnis aber immer noch gemäß § 671 Abs. 2 BGB kündigen. Im Ergebnis sollte dann ggf. das Betreuungsgericht informiert werden, dass Betreuungsbedarf besteht ... Ein geeigneter Betreuer sollte gefunden werden. ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-102776">Konrad Siess</a>.</p>
<p>Hallo Herr Siess,</p>
<p>wenn Sie die Vollmacht nicht mehr ausüben wollen, können Sie die Vollmacht &#8222;zurückgeben&#8220;. &#8230; Sie hätten möglichst schon der Annahme der Vollmacht widersprechen sollen &#8230; Ihre Mutter hat Ihnen durch das Ausstellen Vertrauen entgegengebracht. &#8230; Mit der Annahme der Vollmacht haben Sie Verantwortung übernommen. &#8230; Rechtlich handelt der Vollmachtnehmer im Verhältnis zum Vollmachtgeber regelmäßig als Auftragnehmer im Sinne der §§ 662 ff. BGB.</p>
<p>Ihre Mutter scheint nicht mehr für sich selber bestimmen zu können. Möglichst hätten Sie schon die Vollmacht nicht annehmen sollen. &#8230; Nach Annahme des Auftragsverhältnisses können Sie das Auftragsverhältnis aber immer noch gemäß § 671 Abs. 2 BGB kündigen. Im Ergebnis sollte dann ggf. das Betreuungsgericht informiert werden, dass Betreuungsbedarf besteht &#8230; Ein geeigneter Betreuer sollte gefunden werden. &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Konrad Siess		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-102776</link>

		<dc:creator><![CDATA[Konrad Siess]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Oct 2020 12:46:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wie kann eine Tochter die Vorsorgevollmacht ihrer Mutter, die selbst nicht mehr bestimmen kann, wieder loswerden?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie kann eine Tochter die Vorsorgevollmacht ihrer Mutter, die selbst nicht mehr bestimmen kann, wieder loswerden?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Casi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/widerruf-vorsorgevollmacht/#comment-46784</link>

		<dc:creator><![CDATA[Casi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jan 2019 16:35:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was bedeutet es, wenn jeder der Bevollmächtigten mit sich selbst im eigenen Namen (oder als Vertreter Dritter?) Rechtsgeschäfte tätigen darf?
Danke für Ihre geschätzte Antwort.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was bedeutet es, wenn jeder der Bevollmächtigten mit sich selbst im eigenen Namen (oder als Vertreter Dritter?) Rechtsgeschäfte tätigen darf?<br>
Danke für Ihre geschätzte Antwort.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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