Die Zahl der jährlichen Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe von 2006 bis 2019 ergibt sich aus dem oben gezeigten Säulendiagramm.
Die Zahl der Anträge ist von 921.000 im Jahr 2006 auf 560.000 im Jahr 2019 um ca. 39 % gesunken. Über den Grund für den Rückgang kann nur spekuliert werden.
Weitere statistische Daten zu den Anträgen auf Erhalt von Beratungshilfen bei den Amtsgerichten habe ich in dem Beitrag
unter 3. statistische Daten ausgewertet.
In dem Beitrag hab ich neben den Zahlen zu den jährlichen Kosten der Beratungshilfe in Millionen Euro von 2006 bis 2019 die Zahlen der Anträge auf Erhalt von Beratungshilfe nach den antragstellenden Personen in einer Zeitübersicht aufgeschlüsselt.
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