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	Kommentare zu: § 94 SGB XII: Elternunterhalt bei Grundsicherung im Alter – 100.000-€-Grenze	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sun, 01 Feb 2026 09:32:01 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-55711</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 14:44:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2098#comment-55711</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-54444&quot;&gt;Klaupe&lt;/a&gt;.

Hallo Klaupe,

bei den genannten Summen würde ich dahin tendieren, dass das &quot;Angebot zum Vorruhestand&quot; in Höhe von ...? auf einen Zeitraum von ... zur Berechnung des Gesamteinkommen zu verteilen ist. 

Mit verbindlichen Aussage will ich mich aber bei Kenntnis nur des von Ihnen Geschilderten zurückhalten.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-54444">Klaupe</a>.</p>
<p>Hallo Klaupe,</p>
<p>bei den genannten Summen würde ich dahin tendieren, dass das &#8222;Angebot zum Vorruhestand&#8220; in Höhe von &#8230;? auf einen Zeitraum von &#8230; zur Berechnung des Gesamteinkommen zu verteilen ist. </p>
<p>Mit verbindlichen Aussage will ich mich aber bei Kenntnis nur des von Ihnen Geschilderten zurückhalten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Klaupe		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-54444</link>

		<dc:creator><![CDATA[Klaupe]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Sep 2019 12:50:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2098#comment-54444</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

es geht mir um Kap. 4, SGB XII, Leistung Grundsicherung Alter.

Meine Eltern beziehen diese und ich bekomme regelmäßig als Sohn die Aufforderung, meinen ESt-Bescheid der Kommune vorzulegen. Bislang übersteigt mein jährl. Gesamteinkommen nicht 100.000 EUR, aber ich habe vom Arbeitgeber ein Angebot zur Vorruhestandsnutzung mit einem Abfindungsangebot bekommen, mit dem ich, falls ich es nutzen möchte, (einmalig) deutlich über diese Grenze kommen würde. 

Danach erhalte ich fortan aber nur noch 70% der bisherigen Bruttobezüge als Rente. Ich würde dieses Angebot gerne annehmen, befürchte dann aber, ggf. von der Kommune in Anspruch genommen zu werden. Gibt es dazu Erfahrungswerte / entsprechende Urteile oder eine Rechtsprechung?

Besten Dank und VG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>es geht mir um Kap. 4, SGB XII, Leistung Grundsicherung Alter.</p>
<p>Meine Eltern beziehen diese und ich bekomme regelmäßig als Sohn die Aufforderung, meinen ESt-Bescheid der Kommune vorzulegen. Bislang übersteigt mein jährl. Gesamteinkommen nicht 100.000 EUR, aber ich habe vom Arbeitgeber ein Angebot zur Vorruhestandsnutzung mit einem Abfindungsangebot bekommen, mit dem ich, falls ich es nutzen möchte, (einmalig) deutlich über diese Grenze kommen würde. </p>
<p>Danach erhalte ich fortan aber nur noch 70% der bisherigen Bruttobezüge als Rente. Ich würde dieses Angebot gerne annehmen, befürchte dann aber, ggf. von der Kommune in Anspruch genommen zu werden. Gibt es dazu Erfahrungswerte / entsprechende Urteile oder eine Rechtsprechung?</p>
<p>Besten Dank und VG</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-47113</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 16:44:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2098#comment-47113</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-47111&quot;&gt;Lia&lt;/a&gt;.

Hallo Lia,

nein, da verstehen Sie etwas falsch!

§ 43 Abs. 5 SGB XII betrifft nur die Elternunterhaltspflicht, wenn lediglich Leistungen zur Grundsicherung im Alter gewährt werden müssen! Die Leistungen zur Grundsicherung im Alter betreffen den Regelbedarf in Höhe von jetzt 424 € monatlich und die monatlichen Kosten der angemessenen Wohnung. Diesbezüglich wird von Ihnen kein Ersatz begehrt.

Die Heimpflege wird aber nicht von § 43 SGB XII erfasst. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-47111">Lia</a>.</p>
<p>Hallo Lia,</p>
<p>nein, da verstehen Sie etwas falsch!</p>
<p>§ 43 Abs. 5 SGB XII betrifft nur die Elternunterhaltspflicht, wenn lediglich Leistungen zur Grundsicherung im Alter gewährt werden müssen! Die Leistungen zur Grundsicherung im Alter betreffen den Regelbedarf in Höhe von jetzt 424 € monatlich und die monatlichen Kosten der angemessenen Wohnung. Diesbezüglich wird von Ihnen kein Ersatz begehrt.</p>
<p>Die Heimpflege wird aber nicht von § 43 SGB XII erfasst. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lia		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-grundsicherung-im-alter/#comment-47111</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lia]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Feb 2019 13:35:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2098#comment-47111</guid>

					<description><![CDATA[SGB 12 - § 43 Abs. 5 - ist dieses Gesetz schon in Kraft?  

Heißt es, dass wir als Ehepaar erst bei einem Einkommen über 100.000 € Euro kommen müssen um Unterhalt an das Sozialamt für das Pflegeheim der Mutter zu zahlen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>SGB 12 &#8211; § 43 Abs. 5 &#8211; ist dieses Gesetz schon in Kraft?  </p>
<p>Heißt es, dass wir als Ehepaar erst bei einem Einkommen über 100.000 € Euro kommen müssen um Unterhalt an das Sozialamt für das Pflegeheim der Mutter zu zahlen?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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