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	Kommentare zu: Versicherungspauschale beim Bürgergeld (§ 6 Bürgergeld-V): Wann sind 30 € absetzbar?	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Tue, 23 Dec 2025 10:28:29 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/absetzung-kindergeld-11-b-sgb-ii/#comment-246404</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Aug 2025 02:49:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13055#comment-246404</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/absetzung-kindergeld-11-b-sgb-ii/#comment-245590&quot;&gt;Christof&lt;/a&gt;.

Hallo,

nach meiner ersten Einschätzung liegt das Jobcenter wahrscheinlich richtig: Die Pauschale von 30 € kann bei minderjährigen Kindern nur abgesetzt werden, wenn für sie eine eigene, angemessene Versicherung abgeschlossen ist und Kosten hierfür anfallen. Eine bloße kostenfreie Mitversicherung in der Haftpflicht der Eltern genügt nicht, da dafür keine eigenen Aufwendungen entstehen.

§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Bürgergeld-V verlangt, dass für das Kind persönlich ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Auch § 11 b Abs. 1 Nr. 3 SGB II dürfte für diese Auffassung herangezogen werden: Es müssen eigene angemessene private Versicherungen des Minderjährigen vorliegen.

Grüße
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/absetzung-kindergeld-11-b-sgb-ii/#comment-245590">Christof</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>nach meiner ersten Einschätzung liegt das Jobcenter wahrscheinlich richtig: Die Pauschale von 30 € kann bei minderjährigen Kindern nur abgesetzt werden, wenn für sie eine eigene, angemessene Versicherung abgeschlossen ist und Kosten hierfür anfallen. Eine bloße kostenfreie Mitversicherung in der Haftpflicht der Eltern genügt nicht, da dafür keine eigenen Aufwendungen entstehen.</p>
<p>§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Bürgergeld-V verlangt, dass für das Kind persönlich ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Auch § 11 b Abs. 1 Nr. 3 SGB II dürfte für diese Auffassung herangezogen werden: Es müssen eigene angemessene private Versicherungen des Minderjährigen vorliegen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
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		<title>
		Von: Christof		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/absetzung-kindergeld-11-b-sgb-ii/#comment-245590</link>

		<dc:creator><![CDATA[Christof]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2025 19:29:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13055#comment-245590</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
Sie schreiben:
&quot;Vom Einkommen minderjähriger Leistungsberechtigter ist die Pauschale nur abzusetzen, wenn für sie persönlich ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Hierfür ist es ausreichend, dass das Kind Begünstigter aus der Versicherung ist. &quot;
Heißt das, dass es reicht, wenn das Kind kostenfrei in einer Privathaftpflicht mitversichert ist oder muss die Versicherung auf das Kind abschgelossen sein?
Genau das verneint das JobCenter bei mir nämlich.
Besten Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
Sie schreiben:<br>
&#8222;Vom Einkommen minderjähriger Leistungsberechtigter ist die Pauschale nur abzusetzen, wenn für sie persönlich ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Hierfür ist es ausreichend, dass das Kind Begünstigter aus der Versicherung ist. &#8220;<br>
Heißt das, dass es reicht, wenn das Kind kostenfrei in einer Privathaftpflicht mitversichert ist oder muss die Versicherung auf das Kind abschgelossen sein?<br>
Genau das verneint das JobCenter bei mir nämlich.<br>
Besten Dank</p>
]]></content:encoded>
		
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