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	Kommentare zu: Altersvorsorge beim Bürgergeld	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Mar 2026 06:57:35 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Sabine		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-262426</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabine]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 06:57:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261439&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Hallo und guten Tag Herr Nippel,
vielen Dank für Ihre Antwort, die ich allerdings nicht ganz verstehe. 
Eine 1x-Zahlung aus einer Rentenversicherung ist m. E. kein Einkommen, sondern gilt als &quot;Vermögen&quot;, (lt. Steuergesetz), welches als Kapital für die Altersvorsorge vor Verwertung geschützt sein sollte und als &quot;Schonvermögen&quot; gelten könnte.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie hierzu noch einmal Stellung nehmen würden. Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße Sabine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261439">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Hallo und guten Tag Herr Nippel,<br>
vielen Dank für Ihre Antwort, die ich allerdings nicht ganz verstehe.<br>
Eine 1x-Zahlung aus einer Rentenversicherung ist m. E. kein Einkommen, sondern gilt als &#8222;Vermögen&#8220;, (lt. Steuergesetz), welches als Kapital für die Altersvorsorge vor Verwertung geschützt sein sollte und als &#8222;Schonvermögen&#8220; gelten könnte.<br>
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie hierzu noch einmal Stellung nehmen würden. Vielen Dank im Voraus!<br>
Viele Grüße Sabine</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261439</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2026 16:00:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-261439</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261304&quot;&gt;Sabine&lt;/a&gt;.

Hallo Sabine,

wenn während des Bezugs von Bürgergeld eine Versicherung ausgezahlt wird, gilt der ausgezahlte Betrag grundsätzlich als Einkommen. Eine einmalige Auszahlung (hier etwa 10.100 €) wird daher regelmäßig als einmaliges Einkommen berücksichtigt und auf mehrere Monate verteilt angerechnet. In dieser Zeit kann sich der Bürgergeldanspruch entsprechend mindern oder sogar ganz entfallen. Die monatliche Rentenzahlung würde dagegen nur in der jeweiligen Höhe als laufendes Einkommen berücksichtigt werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261304">Sabine</a>.</p>
<p>Hallo Sabine,</p>
<p>wenn während des Bezugs von Bürgergeld eine Versicherung ausgezahlt wird, gilt der ausgezahlte Betrag grundsätzlich als Einkommen. Eine einmalige Auszahlung (hier etwa 10.100 €) wird daher regelmäßig als einmaliges Einkommen berücksichtigt und auf mehrere Monate verteilt angerechnet. In dieser Zeit kann sich der Bürgergeldanspruch entsprechend mindern oder sogar ganz entfallen. Die monatliche Rentenzahlung würde dagegen nur in der jeweiligen Höhe als laufendes Einkommen berücksichtigt werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261433</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2026 15:30:41 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-261433</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261424&quot;&gt;Mario&lt;/a&gt;.

Hall Mario,

die Fragestellung ist nicht ganz eindeutig. Wenn die private Rentenversicherung tatsächlich jederzeit gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt werden kann, spricht dies zunächst gegen besonders geschütztes Altersvorsorgevermögen. In diesem Fall handelt es sich regelmäßig um normales Vermögen. Entscheidend wäre dann, ob Ihr persönlicher Vermögensfreibetrag im Bürgergeld bereits ausgeschöpft ist. Falls nicht, könnte der Betrag von 4.800 € grundsätzlich innerhalb des Schonvermögens liegen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261424">Mario</a>.</p>
<p>Hall Mario,</p>
<p>die Fragestellung ist nicht ganz eindeutig. Wenn die private Rentenversicherung tatsächlich jederzeit gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt werden kann, spricht dies zunächst gegen besonders geschütztes Altersvorsorgevermögen. In diesem Fall handelt es sich regelmäßig um normales Vermögen. Entscheidend wäre dann, ob Ihr persönlicher Vermögensfreibetrag im Bürgergeld bereits ausgeschöpft ist. Falls nicht, könnte der Betrag von 4.800 € grundsätzlich innerhalb des Schonvermögens liegen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mario		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261424</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mario]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Mar 2026 12:58:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-261424</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag! 

Ich beziehe seit mehreren Jahren krankheitsbedingt Bürgergeld und bin jetzt in die EU-Rente gerutscht, bekomme aber weiterhin teilweise Bürgergeld. Ich besitze eine private Rentenversicherung mit einem Rückkaufswert von etwa 4.800 €. Da ich mir die Beiträge nicht mehr leisten kann, würde ich sie gern auflösen. Würde mir das Jobcenter dieses Geld als verwertbares Vermögen anrechnen oder stünde es mir zur freien Verfügung?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag! </p>
<p>Ich beziehe seit mehreren Jahren krankheitsbedingt Bürgergeld und bin jetzt in die EU-Rente gerutscht, bekomme aber weiterhin teilweise Bürgergeld. Ich besitze eine private Rentenversicherung mit einem Rückkaufswert von etwa 4.800 €. Da ich mir die Beiträge nicht mehr leisten kann, würde ich sie gern auflösen. Würde mir das Jobcenter dieses Geld als verwertbares Vermögen anrechnen oder stünde es mir zur freien Verfügung?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sabine		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-261304</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sabine]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Mar 2026 22:27:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-261304</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

ich beziehe Bürgergeld und werde in etwa 1,5 Jahren Rentner sein. Allerdings habe ich durch meinen früheren Arbeitgeber eine „Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung“, die seit einigen Jahren nicht mehr bedient wurde. Diese soll nun demnächst ausgezahlt werden – entweder als monatliche Rente von 39 € oder einmalig als Summe von etwa 10.100 €. Der Überschuss daraus beträgt etwa 2.000 €.

Gern würde ich mir die Einmalsumme als Notgroschen zurücklegen und hätte gern gewusst, ob das Jobcenter diesen Betrag anrechnen darf.

Über eine kurze Information würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>ich beziehe Bürgergeld und werde in etwa 1,5 Jahren Rentner sein. Allerdings habe ich durch meinen früheren Arbeitgeber eine „Direktversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung“, die seit einigen Jahren nicht mehr bedient wurde. Diese soll nun demnächst ausgezahlt werden – entweder als monatliche Rente von 39 € oder einmalig als Summe von etwa 10.100 €. Der Überschuss daraus beträgt etwa 2.000 €.</p>
<p>Gern würde ich mir die Einmalsumme als Notgroschen zurücklegen und hätte gern gewusst, ob das Jobcenter diesen Betrag anrechnen darf.</p>
<p>Über eine kurze Information würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sabine</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-260516</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 06:06:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-260516</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-260422&quot;&gt;Selena Arndt&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Arndt,

maßgeblich ist [tooltip begriff=&quot;§ 12 SGB II&quot;]. Geschützt ist nicht jede beliebige Geldanlage, sondern nur Vermögen, das tatsächlich der Altersvorsorge dient und rechtlich entsprechend gebunden ist. Die bloße Bezeichnung „für die Altersvorsorge bestimmt“ reicht nicht aus, um Altersvorsorgeschonvermögen im Sinne von § 12 Abs 1 Nr. 4 SGB II zu begründen.

Kurz zu den einzelnen Anlageformen:

Aktien:
Frei handelbar und jederzeit verkäuflich. In der Regel verwertbares Vermögen.

Bausparverträge:
Entscheidend ist die Kündbarkeit. Ist das Guthaben verfügbar, wird es regelmäßig als verwertbar behandelt.

Genossenschaftsanteile (Bank):
Bei bestehender Kündigungsmöglichkeit meist ebenfalls verwertbar.

Kontoguthaben:
Voll verfügbar. Eine bloße Zweckbestimmung als „Altersvorsorge“ genügt nicht.

Ergebnis:
Altersvorsorgevermögen ist nur geschützt, wenn es rechtlich gebunden und vorzeitig nicht ohne Weiteres verwertbar ist. Frei verfügbare Anlagen werden regelmäßig als einzusetzendes Vermögen berücksichtigt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-260422">Selena Arndt</a>.</p>
<p>Hallo Frau Arndt,</p>
<p>maßgeblich ist <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-12-sgb-ii/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 12 SGB II – zu berücksichtigendes Vermögen" data-desc="&lt;div class=&quot;tooltip-gesetz-aenderung&quot; role=&quot;note&quot; aria-label=&quot;Geplante Gesetzesänderung&quot;&gt;
  &lt;b&gt;⚠️Gesetzesänderung zum 01.07.2026&lt;/b&gt;&lt;/div&gt;
(1) 1Vom Einkommen abzusetzen sind&lt;br&gt;&lt;br&gt;
1. auf das Einkommen entrichtete Steuern,&lt;br&gt;
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung&lt;br&gt;
3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge&lt;br&gt;&lt;br&gt;
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,&lt;br&gt;
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,&lt;br&gt;
soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,&lt;br&gt;&lt;br&gt;
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,&lt;br&gt;
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,&lt;br&gt;
6. für Erwerbstätige ferner ein Betrag nach Absatz 3,&lt;br&gt;
7. Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag,&lt;br&gt;
8. bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen nach dem Vierten Abschnitt des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 67 oder § 126 des Dritten Buches bei der Berechnung der Leistungen der Ausbildungsförderung für mindestens ein Kind berücksichtigt wird, der nach den Vorschriften der Ausbildungsförderung berücksichtigte Betrag.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
2Bei der Verteilung einer einmaligen Einnahme nach § 11 Absatz 3 sind die auf die einmalige Einnahme im Zuflussmonat entfallenden Beträge nach den Nummern 1, 2, 5 und 6 vorweg abzusetzen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. 2Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2a) § 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2b) 1Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 der Betrag nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die&lt;br&gt;&lt;br&gt;
1. eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung durchführen,&lt;br&gt;
2. eine nach § 57 Absatz 1 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung, eine nach § 51 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähige berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine nach § 54a des Dritten Buches geförderte Einstiegsqualifizierung durchführen,&lt;br&gt;
3. einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstegesetz nachgehen oder&lt;br&gt;
4. als Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen außerhalb der in § 11a Absatz 7 genannten Zeiten erwerbstätig sind; dies gilt nach dem Besuch allgemeinbildender Schulen auch bis zum Ablauf des dritten auf das Ende der Schulausbildung folgenden Monats.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
2Bei der Anwendung des Satzes 1 Nummer 3 gilt das Taschengeld nach § 2 Nummer 4 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes als Einkommen aus Erwerbstätigkeit. 3Bei Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, tritt in den Fällen des Satzes 1 Nummer 3 an die Stelle des Betrages nach § 8 Absatz 1a des Vierten Buches der Betrag von 250 Euro monatlich. 4Sofern die unter Satz 1 Nummer 1 bis 4 genannten Personen die in § 11a Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 bis 5 genannten Leistungen, Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder einen Unterhaltsbeitrag nach § 10 Absatz 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes erhalten, ist von diesen Leistungen für die Absetzbeträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro abzusetzen, wenn die Absetzung nicht bereits nach Satz 1 oder nach Absatz 2 Satz 1 erfolgt ist. 5Satz 4 gilt auch für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(3) 1Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. 2Dieser beläuft sich&lt;br&gt;&lt;br&gt;
1. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 520 Euro beträgt, auf 20 Prozent,&lt;br&gt;
2. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, auf 30 Prozent und&lt;br&gt;
3. für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1.000 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 Prozent.&lt;br&gt;
3Anstelle des Betrages von 1.200 Euro tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro. 4In den Fällen des Absatzes 2b ist Satz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 12 SGB II</a></span>. Geschützt ist nicht jede beliebige Geldanlage, sondern nur Vermögen, das tatsächlich der Altersvorsorge dient und rechtlich entsprechend gebunden ist. Die bloße Bezeichnung „für die Altersvorsorge bestimmt“ reicht nicht aus, um Altersvorsorgeschonvermögen im Sinne von § 12 Abs 1 Nr. 4 SGB II zu begründen.</p>
<p>Kurz zu den einzelnen Anlageformen:</p>
<p>Aktien:<br>
Frei handelbar und jederzeit verkäuflich. In der Regel verwertbares Vermögen.</p>
<p>Bausparverträge:<br>
Entscheidend ist die Kündbarkeit. Ist das Guthaben verfügbar, wird es regelmäßig als verwertbar behandelt.</p>
<p>Genossenschaftsanteile (Bank):<br>
Bei bestehender Kündigungsmöglichkeit meist ebenfalls verwertbar.</p>
<p>Kontoguthaben:<br>
Voll verfügbar. Eine bloße Zweckbestimmung als „Altersvorsorge“ genügt nicht.</p>
<p>Ergebnis:<br>
Altersvorsorgevermögen ist nur geschützt, wenn es rechtlich gebunden und vorzeitig nicht ohne Weiteres verwertbar ist. Frei verfügbare Anlagen werden regelmäßig als einzusetzendes Vermögen berücksichtigt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Selena Arndt		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-260422</link>

		<dc:creator><![CDATA[Selena Arndt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2026 06:29:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel,
muss das Jobcenter bei Selbständigen Aktien, Bausparverträge und Genossenschaftsanteile (Bank), wenn diese als &quot;für die Altersvorsorge bestimmt&quot; bezeichnet werden, als Altersvorsorge im Sinne des SGB II §12 (1) Nr. 4 berücksichtigen? Oder werden diese Anlageformen in der Praxis nicht oder nur unter gewissen Umständen anerkannt? Wie sieht es mit simplem Kontoguthaben aus, wenn dieses der Altersvorsorge dient?
Herzlichen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Selena Arndt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,<br>
muss das Jobcenter bei Selbständigen Aktien, Bausparverträge und Genossenschaftsanteile (Bank), wenn diese als &#8222;für die Altersvorsorge bestimmt&#8220; bezeichnet werden, als Altersvorsorge im Sinne des SGB II §12 (1) Nr. 4 berücksichtigen? Oder werden diese Anlageformen in der Praxis nicht oder nur unter gewissen Umständen anerkannt? Wie sieht es mit simplem Kontoguthaben aus, wenn dieses der Altersvorsorge dient?<br>
Herzlichen Dank im Voraus!<br>
Freundliche Grüße<br>
Selena Arndt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-254858</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Dec 2025 05:41:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-254667&quot;&gt;Morawe Christian&lt;/a&gt;.

Hallo,

kurz gesagt dürfe durch die Auszahlung klar werden, dass dieses Vermögen jetzt zum &quot;allgemeinen&quot; Vermögen zählt. Werden die allgemein geltenden Schonbeträge überschritten, ist dieses Vermögen zum Lebensunterhalt einzusetzen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-254667">Morawe Christian</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>kurz gesagt dürfe durch die Auszahlung klar werden, dass dieses Vermögen jetzt zum &#8222;allgemeinen&#8220; Vermögen zählt. Werden die allgemein geltenden Schonbeträge überschritten, ist dieses Vermögen zum Lebensunterhalt einzusetzen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Morawe Christian		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-254667</link>

		<dc:creator><![CDATA[Morawe Christian]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 01 Dec 2025 20:01:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-254667</guid>

					<description><![CDATA[Ich habe mir meine Altersvorsorge ausbezahlen lassen. Hat es eine Auswirkung auf mein Bürgergeld?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe mir meine Altersvorsorge ausbezahlen lassen. Hat es eine Auswirkung auf mein Bürgergeld?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-241290</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Jun 2025 21:38:17 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-241290</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-241115&quot;&gt;der Bär&lt;/a&gt;.

Hallo Bär,

das ist der richtige Ansatz: Beratungshilfeschein im Original übersenden und die 15 Euro überweisen und dann sprechen wir ausführlich über das Thema. Am besten persönlich. Allein ein Telefonat erschwert nur die Diskussion. Es entstehen Informationsdefizite, die nur Zeit kosten.

Zu dem Gespräch oder möglichst vor dem Gespräch sollte ich Kopien des jüngsten Schiftverkehrs und insbesondere Kopien eventueller Bescheide als Diskussionsgrundlage erhalten. Ansonsten dürfte ein Gespräch zielführend nicht möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-241115">der Bär</a>.</p>
<p>Hallo Bär,</p>
<p>das ist der richtige Ansatz: Beratungshilfeschein im Original übersenden und die 15 Euro überweisen und dann sprechen wir ausführlich über das Thema. Am besten persönlich. Allein ein Telefonat erschwert nur die Diskussion. Es entstehen Informationsdefizite, die nur Zeit kosten.</p>
<p>Zu dem Gespräch oder möglichst vor dem Gespräch sollte ich Kopien des jüngsten Schiftverkehrs und insbesondere Kopien eventueller Bescheide als Diskussionsgrundlage erhalten. Ansonsten dürfte ein Gespräch zielführend nicht möglich sein.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: der Bär		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-241115</link>

		<dc:creator><![CDATA[der Bär]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Jun 2025 23:33:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-241115</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-227037&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Nippel, 
danke vorab für Ihre Antwort.

Sorry für die späte Rückantwort, ... 

könnten wir das Thema via einem Beratungsschein (den ich vorher besorge) thematisch kurz vertiefen ?

MfG
der Bär ;)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-227037">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Hallo Herr Nippel,<br>
danke vorab für Ihre Antwort.</p>
<p>Sorry für die späte Rückantwort, &#8230; </p>
<p>könnten wir das Thema via einem Beratungsschein (den ich vorher besorge) thematisch kurz vertiefen ?</p>
<p>MfG<br>
der Bär ;)</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-238414</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 May 2025 08:28:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-238414</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-238014&quot;&gt;Sylvia&lt;/a&gt;.

Hallo Sylvia,

soweit ich dies überblicke, werden durch die 6.630,59 € jedenfalls nicht die &quot;allgemeinen&quot; Schonvermögensgrenzen (für Sie wahrscheinlich ca. 15.000 €) überschritten.

Nur zur Info: Wenn eine Versicherung &quot;recht einfach&quot; aufgelöst werden kann, ist fraglich, ob der Wert als Altersvorsorgeschonvermögen eingestuft werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-238014">Sylvia</a>.</p>
<p>Hallo Sylvia,</p>
<p>soweit ich dies überblicke, werden durch die 6.630,59 € jedenfalls nicht die &#8222;allgemeinen&#8220; Schonvermögensgrenzen (für Sie wahrscheinlich ca. 15.000 €) überschritten.</p>
<p>Nur zur Info: Wenn eine Versicherung &#8222;recht einfach&#8220; aufgelöst werden kann, ist fraglich, ob der Wert als Altersvorsorgeschonvermögen eingestuft werden kann.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Sylvia		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-238014</link>

		<dc:creator><![CDATA[Sylvia]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 May 2025 20:03:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-238014</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel,

ich hatte seit Mai 2015 eine Vorsorgerente Fonds Versicherung mit einen monatlichen Beitrag von 65,00 Euro. Seit dieser Zeit bin ich Bezieher von Hartz IV bzw. Bürgergeld. 

Da mir die Beiträge nun zu hoch sind, habe ich gekündigt.

Es wurde ein Rückkaufswert in Höhe von 6.630,59 Euro ausgezahlt.

Wird dieser Betrag auf mein aktuelles Bürgergeld angerechnet? 

Zählt die Zahlung zum Altersvorsorgeschonvermögen? Ich lege es trotzdem weg für die Rente.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Sylvia]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,</p>
<p>ich hatte seit Mai 2015 eine Vorsorgerente Fonds Versicherung mit einen monatlichen Beitrag von 65,00 Euro. Seit dieser Zeit bin ich Bezieher von Hartz IV bzw. Bürgergeld. </p>
<p>Da mir die Beiträge nun zu hoch sind, habe ich gekündigt.</p>
<p>Es wurde ein Rückkaufswert in Höhe von 6.630,59 Euro ausgezahlt.</p>
<p>Wird dieser Betrag auf mein aktuelles Bürgergeld angerechnet? </p>
<p>Zählt die Zahlung zum Altersvorsorgeschonvermögen? Ich lege es trotzdem weg für die Rente.</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Antwort.</p>
<p>Sylvia</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-227037</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 09 Oct 2024 16:21:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-227037</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-225236&quot;&gt;der Bär&lt;/a&gt;.

Hallo Bär,

die Fragen zu diesem Thema sind recht komplex. Grundsätzlich kann sich ein Selbstständiger/eine Selbstständige eine Altersvorsorge aufbauen, die als &quot;Altersvorsorgeschonvermögen&quot; ggf. zu einem höheren Schonvermögen führt. Diese Vorsorge kann ggf. auch in Form von Immobilien aufgebaut werden.

Aber die Frage oben ist zu allgemein formuliert, um jetzt noch weitere Ausführungen zu treffen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-225236">der Bär</a>.</p>
<p>Hallo Bär,</p>
<p>die Fragen zu diesem Thema sind recht komplex. Grundsätzlich kann sich ein Selbstständiger/eine Selbstständige eine Altersvorsorge aufbauen, die als &#8222;Altersvorsorgeschonvermögen&#8220; ggf. zu einem höheren Schonvermögen führt. Diese Vorsorge kann ggf. auch in Form von Immobilien aufgebaut werden.</p>
<p>Aber die Frage oben ist zu allgemein formuliert, um jetzt noch weitere Ausführungen zu treffen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: der Bär		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-225236</link>

		<dc:creator><![CDATA[der Bär]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Sep 2024 03:42:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-225236</guid>

					<description><![CDATA[Hallo Herr Nippel, 
ich habe soweit gelesen, dass man als Bürgergeldempfänger eine &quot;Altersvorsorge&quot; nicht als Vermögen angetastet werden kann.

Meine Frage wäre, kann ich auch Alternativ als Selbständiger andere Dinge wie Wertgegenstände, Immobilien oder Bargeld (wenn ja, in welcher Höhe?) als Altersvorsorge similar einsetzen statt Lebensversicherung etc. als Altersvorsorge ?

Danke vorab für Ihre Antwort]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Nippel,<br>
ich habe soweit gelesen, dass man als Bürgergeldempfänger eine &#8222;Altersvorsorge&#8220; nicht als Vermögen angetastet werden kann.</p>
<p>Meine Frage wäre, kann ich auch Alternativ als Selbständiger andere Dinge wie Wertgegenstände, Immobilien oder Bargeld (wenn ja, in welcher Höhe?) als Altersvorsorge similar einsetzen statt Lebensversicherung etc. als Altersvorsorge ?</p>
<p>Danke vorab für Ihre Antwort</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-97780</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2020 13:49:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-97780</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-96783&quot;&gt;Klaus&lt;/a&gt;.

Hallo Klaus,

schauen Sie sich doch insbesondere den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;/anrechnung-verwertung-vermoegen/&quot; title=&quot;zum Beitrag &#034;Anrechenbares Vermögen ...&#034;&quot; rel=&quot;noopener&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Anrechenbares Vermögen gemäß § 12 SGB II – Verwertbarkeit, Absetzbeträge, Schonvermögen&lt;/a&gt;&quot; an. Dort müssten Sie jedenfalls erste Anregungen zur Beantwortung Ihrer Fragen erhalten.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-96783">Klaus</a>.</p>
<p>Hallo Klaus,</p>
<p>schauen Sie sich doch insbesondere den Beitrag &#8222;<a href="/anrechnung-verwertung-vermoegen/" title="zum Beitrag &quot;Anrechenbares Vermögen ...&quot;" rel="noopener" target="_blank">Anrechenbares Vermögen gemäß § 12 SGB II – Verwertbarkeit, Absetzbeträge, Schonvermögen</a>&#8220; an. Dort müssten Sie jedenfalls erste Anregungen zur Beantwortung Ihrer Fragen erhalten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Klaus		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-96783</link>

		<dc:creator><![CDATA[Klaus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 27 Aug 2020 07:26:45 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-96783</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag Herr Nippel,

ich habe mir ein Vermögen von 15.000€ auf meinem Konto für die Rente angespart. Ich bin 59 Jahre jung und meine Frau ist 44 Jahre jung. Wir sind seit 5 Jahren verheiratet. führen ein gemeinsames Konto und dieses Vermögen sparen wir seit über 5 Jahren an. Nun ist das Jobcenter auf die Idee gekommen (trotz fast monatlicher Vorlage meiner Kontoauszüge) ggf. Geld zurück zu verlangen, da ich vermögend bin. 
Meine Fragen: Was ist meine/unsere Freigrenze und wird das Alter/die Jahre meine Frau mit angerechnet? Ab wann werden die Jahre meiner Frau mit angerechnet?

Lieben Dank schonmal im Voraus und einen Schönen Tag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag Herr Nippel,</p>
<p>ich habe mir ein Vermögen von 15.000€ auf meinem Konto für die Rente angespart. Ich bin 59 Jahre jung und meine Frau ist 44 Jahre jung. Wir sind seit 5 Jahren verheiratet. führen ein gemeinsames Konto und dieses Vermögen sparen wir seit über 5 Jahren an. Nun ist das Jobcenter auf die Idee gekommen (trotz fast monatlicher Vorlage meiner Kontoauszüge) ggf. Geld zurück zu verlangen, da ich vermögend bin.<br>
Meine Fragen: Was ist meine/unsere Freigrenze und wird das Alter/die Jahre meine Frau mit angerechnet? Ab wann werden die Jahre meiner Frau mit angerechnet?</p>
<p>Lieben Dank schonmal im Voraus und einen Schönen Tag.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bastian Kunkel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-87896</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bastian Kunkel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Jun 2020 13:04:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-87896</guid>

					<description><![CDATA[Vielen Dank für den Artikel. Eine Frage ist für mich offen geblieben:

Wenn ein Verwertungssauschluss vereinbart wurde und das Kapital in Summe aber die 50.250,00 € (für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene) übersteigt, wird dann dennoch das gesamte Kapital &quot;angerechnet&quot; oder nur der Teil, der die 50.250,00 € übersteigt?

Vielen Dank Ihnen vorab!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für den Artikel. Eine Frage ist für mich offen geblieben:</p>
<p>Wenn ein Verwertungssauschluss vereinbart wurde und das Kapital in Summe aber die 50.250,00 € (für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene) übersteigt, wird dann dennoch das gesamte Kapital &#8222;angerechnet&#8220; oder nur der Teil, der die 50.250,00 € übersteigt?</p>
<p>Vielen Dank Ihnen vorab!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-45826</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Oct 2018 08:39:13 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-45826</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-45767&quot;&gt;Ally&lt;/a&gt;.

Hallo Ally,

ist vereinbart, dass Sie für den Fall des Todes Ihres Vaters die Versicherungssumme erhalten? Dann erhalten Sie das Vermögen doch erst, wenn Ihr Vater verstirbt ... Haben Sie ein unwiderrufliches Bezugsrecht?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-45767">Ally</a>.</p>
<p>Hallo Ally,</p>
<p>ist vereinbart, dass Sie für den Fall des Todes Ihres Vaters die Versicherungssumme erhalten? Dann erhalten Sie das Vermögen doch erst, wenn Ihr Vater verstirbt &#8230; Haben Sie ein unwiderrufliches Bezugsrecht?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ally		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/altersvorsorge-buergergeld/#comment-45767</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ally]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Oct 2018 11:31:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=11566#comment-45767</guid>

					<description><![CDATA[Gute Tag Herr Nippel, 

ich bin die Versicherte einer Kaptiallebensversicherung von 1998. Versicherungsnehmer ist mein Vater. 

Seit ca. 8 Jahren zahle ich aber die Versicherungsbeiträge selbst. Die Laufzeit sind 36 Jahre, ich wäre bei der Auszahlung 55 (dennoch ist das Geld als Altervorsorge gedacht). Ich stehe gerade vor der Entscheidung ALG II zu beantragen. Nun stellt sich die Frage, ob diese Versicherung als Vermögen &quot;gefährdet&quot; ist, ich gezwungen wäre sie zurückzukaufen, obwohl ja rechtlich weiterhin mein Vater der Versicherungsnehmer ist. 

Muss ich diese LV überhaupt angeben? Spätestens bei Konteneinsicht fallen ja die Beitragszahlungen auf. Ich möchte sicherstellen, hier nichts zu übersehen bevor ich den Weg des Verwertungsausschusses gehe (wobei hier noch nicht klar ist, ob dies möglich wäre. Dies muss mein Vater erst noch bei der Versicherung erfragen, da ich selbst keine Auskunft bekomme. Ich glaube die Versicherungssumme von derzeit etwa 58,000€ ist zu hoch aber ich bin nicht sicher. Der Rückkaufwert 2019 liegt bei ca. 17.650 €). 

Über einen kurzen Hinweis würde ich mich freuen. 

Ally]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gute Tag Herr Nippel, </p>
<p>ich bin die Versicherte einer Kaptiallebensversicherung von 1998. Versicherungsnehmer ist mein Vater. </p>
<p>Seit ca. 8 Jahren zahle ich aber die Versicherungsbeiträge selbst. Die Laufzeit sind 36 Jahre, ich wäre bei der Auszahlung 55 (dennoch ist das Geld als Altervorsorge gedacht). Ich stehe gerade vor der Entscheidung ALG II zu beantragen. Nun stellt sich die Frage, ob diese Versicherung als Vermögen &#8222;gefährdet&#8220; ist, ich gezwungen wäre sie zurückzukaufen, obwohl ja rechtlich weiterhin mein Vater der Versicherungsnehmer ist. </p>
<p>Muss ich diese LV überhaupt angeben? Spätestens bei Konteneinsicht fallen ja die Beitragszahlungen auf. Ich möchte sicherstellen, hier nichts zu übersehen bevor ich den Weg des Verwertungsausschusses gehe (wobei hier noch nicht klar ist, ob dies möglich wäre. Dies muss mein Vater erst noch bei der Versicherung erfragen, da ich selbst keine Auskunft bekomme. Ich glaube die Versicherungssumme von derzeit etwa 58,000€ ist zu hoch aber ich bin nicht sicher. Der Rückkaufwert 2019 liegt bei ca. 17.650 €). </p>
<p>Über einen kurzen Hinweis würde ich mich freuen. </p>
<p>Ally</p>
]]></content:encoded>
		
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	</channel>
</rss>
