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	Kommentare zu: Arbeitslosengeld &#038; Abfindung: Wann ruht der Anspruch? (§ 158 SGB III)	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitslosengeld-abfindung/#comment-157899</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Jul 2021 05:32:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitslosengeld-abfindung/#comment-157892&quot;&gt;Pasquale&lt;/a&gt;.

Hallo Pasquale,

Mit Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit tritt Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ein. Die Kosten für Ihre Krankenversicherung werden nicht übernommen. Auch später nicht.

Grüße
Sönke Nippel 
Rechtsanwalt 


Eine Ruhenszeit]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitslosengeld-abfindung/#comment-157892">Pasquale</a>.</p>
<p>Hallo Pasquale,</p>
<p>Mit Beginn des zweiten Monats der Sperrzeit tritt Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ein. Die Kosten für Ihre Krankenversicherung werden nicht übernommen. Auch später nicht.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt </p>
<p>Eine Ruhenszeit</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Pasquale		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/arbeitslosengeld-abfindung/#comment-157892</link>

		<dc:creator><![CDATA[Pasquale]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jul 2021 19:38:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3645#comment-157892</guid>

					<description><![CDATA[Wenn ich aufgrund eines Aufhebungsvertrags und einer Abfindungszahlung bei Missachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von Leistungen der Agentur für Arbeit nicht nur gesperrt bin sondern auch eine Ruhenszeit eintritt während der ich mich freiwillig krankenversichern muss, kann ich die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung dann nach Ablauf der Ruhenszeit von der Agentur für Arbeit zurück fordern? 

Müsste ich dafür arbeitslos gemeldet sein, oder geht das auch wenn ich ein sogenanntes Dispositionsjahr einlege, in dem ich nicht als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bin?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ich aufgrund eines Aufhebungsvertrags und einer Abfindungszahlung bei Missachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist von Leistungen der Agentur für Arbeit nicht nur gesperrt bin sondern auch eine Ruhenszeit eintritt während der ich mich freiwillig krankenversichern muss, kann ich die Beitragszahlungen zur Krankenversicherung dann nach Ablauf der Ruhenszeit von der Agentur für Arbeit zurück fordern? </p>
<p>Müsste ich dafür arbeitslos gemeldet sein, oder geht das auch wenn ich ein sogenanntes Dispositionsjahr einlege, in dem ich nicht als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bin?</p>
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