<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Elternunterhalt: Einkommensberechnung, Ehegatten &#038; Halbteilung	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sun, 07 Dec 2025 17:55:32 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.9-cp-2.7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-39259</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2015 08:22:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3298#comment-39259</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-39013&quot;&gt;Heidi Huth&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Huth,

während im Unterhaltsrecht üblicherweise Wohnvorteile des Unterhaltspflichtigen, die dieser aus dem Wohnen in der eigenen Immobilie erzielt, mit dem objektiven Wert berechnet werden, also mit dem am Markt erzielbaren Mietzins für das bewohnte Haus, gilt für den Bereich des Elternunterhaltes, dass der Wohnvorteil nur mit dem individuell ersparten Mietzins berechnet wird (vgl. dazu im Einzelnen Jörn Hauß in &quot;Elternunterhalt, Grundlagen und Strategien&quot;). 

In dem Selbstbehalt zulässigen Selbstbehalt ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle eine Warmmiete von 380,00 € bzw. 860,00 € enthalten. Haben Sie ein abbezahltes Haus, so ersparen sie sich also zumindest die &quot;Kaltmiete&quot;.

Von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen, das zur Bestimmung des Elternunterhaltes berechnet werden muss, können Sie allerdings noch die monatlichen Lasten des selbstgenutzten Eigentums - also den Kredit in Höhe von 930,00 € - zum Abzug bringen, so dass sich Ihre Unterhaltspflicht mindert. 

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-39013">Heidi Huth</a>.</p>
<p>Hallo Frau Huth,</p>
<p>während im Unterhaltsrecht üblicherweise Wohnvorteile des Unterhaltspflichtigen, die dieser aus dem Wohnen in der eigenen Immobilie erzielt, mit dem objektiven Wert berechnet werden, also mit dem am Markt erzielbaren Mietzins für das bewohnte Haus, gilt für den Bereich des Elternunterhaltes, dass der Wohnvorteil nur mit dem individuell ersparten Mietzins berechnet wird (vgl. dazu im Einzelnen Jörn Hauß in &#8222;Elternunterhalt, Grundlagen und Strategien&#8220;). </p>
<p>In dem Selbstbehalt zulässigen Selbstbehalt ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle eine Warmmiete von 380,00 € bzw. 860,00 € enthalten. Haben Sie ein abbezahltes Haus, so ersparen sie sich also zumindest die &#8222;Kaltmiete&#8220;.</p>
<p>Von Ihrem bereinigten Nettoeinkommen, das zur Bestimmung des Elternunterhaltes berechnet werden muss, können Sie allerdings noch die monatlichen Lasten des selbstgenutzten Eigentums &#8211; also den Kredit in Höhe von 930,00 € &#8211; zum Abzug bringen, so dass sich Ihre Unterhaltspflicht mindert. </p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Heidi Huth		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-39013</link>

		<dc:creator><![CDATA[Heidi Huth]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Oct 2015 17:27:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3298#comment-39013</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

wir sind derzeit in der verzwickten Lage mit dem Elternunterhalt. 

Meine Mutter ist im Pflegeheim und wir sollen dafür zahlen. Meine Frage/Anliegen gilt dem Wohnvorteil, welcher nirgends klar detailliert definiert ist. Er wird vom Sozialamt mit 800,- € angesetzt.

Wir haben ein EFH, wobei ein Kredit von 930,- € abbezahlt wird + die monatlichen Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser usw. Ich kann aber auch im Internet nichts gesetzliches finden, wie hoch der Wohnvorteil sein darf.


Mfg
Heidi Huth]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wir sind derzeit in der verzwickten Lage mit dem Elternunterhalt. </p>
<p>Meine Mutter ist im Pflegeheim und wir sollen dafür zahlen. Meine Frage/Anliegen gilt dem Wohnvorteil, welcher nirgends klar detailliert definiert ist. Er wird vom Sozialamt mit 800,- € angesetzt.</p>
<p>Wir haben ein EFH, wobei ein Kredit von 930,- € abbezahlt wird + die monatlichen Nebenkosten wie Strom, Gas, Wasser usw. Ich kann aber auch im Internet nichts gesetzliches finden, wie hoch der Wohnvorteil sein darf.</p>
<p>Mfg<br>
Heidi Huth</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-38140</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Aug 2015 07:01:29 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3298#comment-38140</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-38111&quot;&gt;Karl Reinhard&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Reinhard,

zunächst einmal müssen Sie dem &quot;Sozialamt&quot; nicht zwingend Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse geben. Sie sind als &quot;Schwiegersohn&quot; nicht der Unterhaltspflichtige. Allerdings kann das Sozialamt Angaben zu Ihrem Vermögen über Umwege erzwingen.

In der Sache selbst halte ich allerdings die Angabe eines Vorsorgekontos, welches nur für den Rentenfall auszuzahlen ist, für unproblematisch (das setzt allerdings voraus, dass Sie auf das Geld auf dem Konto keinen Zugriff haben bzw. dass der Zugriff tatsächlich auf den Rentenfall beschränkt ist).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-38111">Karl Reinhard</a>.</p>
<p>Hallo Herr Reinhard,</p>
<p>zunächst einmal müssen Sie dem &#8222;Sozialamt&#8220; nicht zwingend Auskunft über Ihre Vermögensverhältnisse geben. Sie sind als &#8222;Schwiegersohn&#8220; nicht der Unterhaltspflichtige. Allerdings kann das Sozialamt Angaben zu Ihrem Vermögen über Umwege erzwingen.</p>
<p>In der Sache selbst halte ich allerdings die Angabe eines Vorsorgekontos, welches nur für den Rentenfall auszuzahlen ist, für unproblematisch (das setzt allerdings voraus, dass Sie auf das Geld auf dem Konto keinen Zugriff haben bzw. dass der Zugriff tatsächlich auf den Rentenfall beschränkt ist).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Karl Reinhard		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/berechnung-elternunterhalt-ehegatten/#comment-38111</link>

		<dc:creator><![CDATA[Karl Reinhard]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Aug 2015 17:54:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3298#comment-38111</guid>

					<description><![CDATA[Auskunft über Einkommens-und Vermögensverhältnisse 

die Schwiegermutter ist im Altersheim
meine Frage : ich habe bei der Cosmos Direkt ein flexibles Vorsorgekonto. Muss ich das angeben - es ist auf Rentenbezug für mich oder meine Kinder angelegt.

MFG K Reinhard]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auskunft über Einkommens-und Vermögensverhältnisse </p>
<p>die Schwiegermutter ist im Altersheim<br>
meine Frage : ich habe bei der Cosmos Direkt ein flexibles Vorsorgekonto. Muss ich das angeben &#8211; es ist auf Rentenbezug für mich oder meine Kinder angelegt.</p>
<p>MFG K Reinhard</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
