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	Kommentare zu: Darlehen im SGB II – Einkommen oder nicht?	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 16 Jan 2026 10:14:48 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Mirco Müller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-43171</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mirco Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2017 17:50:25 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Mein Vater ist Hartz IV-Empfänger, meine Mutter EU-Rentnerin und ich Azubi. Wenn ich jetzt einen 90 Tage Kredit über 300 € aufnehmen würde (für Reparaturzahlungen an meinem Auto), würde es vom Arbeitsamt angerechnet werden??

Danke im Voraus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Vater ist Hartz IV-Empfänger, meine Mutter EU-Rentnerin und ich Azubi. Wenn ich jetzt einen 90 Tage Kredit über 300 € aufnehmen würde (für Reparaturzahlungen an meinem Auto), würde es vom Arbeitsamt angerechnet werden??</p>
<p>Danke im Voraus</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-41877</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Apr 2017 13:23:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2677#comment-41877</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-41874&quot;&gt;Flommer&lt;/a&gt;.

Hallo Flommer,

über die Behandlung von Krediten, die zurückgezahlt werden, habe ich mir bisher keine Gedanken gemacht ...

Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung dürfte es nahe liegen, einen ausgereichten Kredit als Vermögen anzusehen ... übersteigt dieses Vermögen die Schonbeträge, so muss es zum Lebensunterhalt eingesetzt werden ... dann bestünde der Zwang, die monatlichen Rückzahlungen zum Lebensunterhalt einzusetzen ... im Ergebnis würden dann die monatlichen Rückzahlungen ähnlich dem Einkommen leistungsmindernd angerechnet ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-41874">Flommer</a>.</p>
<p>Hallo Flommer,</p>
<p>über die Behandlung von Krediten, die zurückgezahlt werden, habe ich mir bisher keine Gedanken gemacht &#8230;</p>
<p>Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung dürfte es nahe liegen, einen ausgereichten Kredit als Vermögen anzusehen &#8230; übersteigt dieses Vermögen die Schonbeträge, so muss es zum Lebensunterhalt eingesetzt werden &#8230; dann bestünde der Zwang, die monatlichen Rückzahlungen zum Lebensunterhalt einzusetzen &#8230; im Ergebnis würden dann die monatlichen Rückzahlungen ähnlich dem Einkommen leistungsmindernd angerechnet &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Flommer		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-41874</link>

		<dc:creator><![CDATA[Flommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Apr 2017 11:49:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2677#comment-41874</guid>

					<description><![CDATA[Ich bin jetzt schon länger auf der Suche nach einer Antwort, vielleicht können Sie mir dabei helfen:

Über Plattformen wie Auxmoney, Mintos und Co ist es heutzutage einfach privat Kredite zu vergeben bzw. per Crowdfunding Kredite zu vergeben. Wenn ich in diese P2P-Kredite investiere und irgendwann in die Arbeitslosigkeit gerate: Wie werden diese Anlagen angerechnet? Als Vermögen? Oder durch die monatliche Rückzahlung als Einkommen? Wenn es Einkommen ist, werden nur die Zinsen gewertet? 

Ich hoffe Sie können mir darauf eine Antwort geben.

Viele Grüße und Danke im Voraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin jetzt schon länger auf der Suche nach einer Antwort, vielleicht können Sie mir dabei helfen:</p>
<p>Über Plattformen wie Auxmoney, Mintos und Co ist es heutzutage einfach privat Kredite zu vergeben bzw. per Crowdfunding Kredite zu vergeben. Wenn ich in diese P2P-Kredite investiere und irgendwann in die Arbeitslosigkeit gerate: Wie werden diese Anlagen angerechnet? Als Vermögen? Oder durch die monatliche Rückzahlung als Einkommen? Wenn es Einkommen ist, werden nur die Zinsen gewertet? </p>
<p>Ich hoffe Sie können mir darauf eine Antwort geben.</p>
<p>Viele Grüße und Danke im Voraus.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-40565</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jul 2016 15:04:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2677#comment-40565</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-40564&quot;&gt;TenBaseT&lt;/a&gt;.

Hallo TenBaseT,

so ganz klar ist mir der Sachverhalt noch nicht: einmal ist die Rede von Sozialhilfe, das andere Mal vom Jobcenter. Ich gehe aber davon aus, dass jeweils das Jobcenter gemeint ist.

Meines Erachtens zielen Sie schließlich aber mit Ihrer Frage darauf ab, dass einerseits &quot;Ihr Vermögen&quot; aus dem Schuldanerkenntnis des ehemaligen Lebensgefährten Ihrer Tochter 1.100,00 € betrug (jeweils abzüglich der Zahlungen), andererseits dann der Zufluss (aus dem Vermögen) jeweils als Einkommen gewertet wird. Dies ist meines Erachtens tatsächlich nicht zulässig. &quot;Einkommen aus dem Vermögen&quot; kann meines Erachtens nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II gewertet werden.

Gerne würde ich Sie in dem entsprechenden Widerspruchsverfahren (oder auch bei verspätetem Widerspruch in dem Überprüfungsverfahren - dann allerdings nur im Rahmen von Beratungshilfe) vertreten.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-40564">TenBaseT</a>.</p>
<p>Hallo TenBaseT,</p>
<p>so ganz klar ist mir der Sachverhalt noch nicht: einmal ist die Rede von Sozialhilfe, das andere Mal vom Jobcenter. Ich gehe aber davon aus, dass jeweils das Jobcenter gemeint ist.</p>
<p>Meines Erachtens zielen Sie schließlich aber mit Ihrer Frage darauf ab, dass einerseits &#8222;Ihr Vermögen&#8220; aus dem Schuldanerkenntnis des ehemaligen Lebensgefährten Ihrer Tochter 1.100,00 € betrug (jeweils abzüglich der Zahlungen), andererseits dann der Zufluss (aus dem Vermögen) jeweils als Einkommen gewertet wird. Dies ist meines Erachtens tatsächlich nicht zulässig. &#8222;Einkommen aus dem Vermögen&#8220; kann meines Erachtens nicht als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II gewertet werden.</p>
<p>Gerne würde ich Sie in dem entsprechenden Widerspruchsverfahren (oder auch bei verspätetem Widerspruch in dem Überprüfungsverfahren &#8211; dann allerdings nur im Rahmen von Beratungshilfe) vertreten.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: TenBaseT		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-40564</link>

		<dc:creator><![CDATA[TenBaseT]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jul 2016 17:24:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2677#comment-40564</guid>

					<description><![CDATA[Folgender Sachverhalt: in 2012 habe ich dem Sohn meiner damaligen Lebenspartnerin ca. 1100 Euro geliehen. Drei Positionen waren Fahrtkosten, Anzug für Bewerbungsgespräch, eine Monatsmiete (was er nach eigenen Angaben alles vom Jobcenter zurückerhalten würde) alles zusammen ca 250 Euro. Dann flatterte ein Strafbefehl über ca. 850 Euro, zugestellt durch Feldjäger ins Haus, zahlbar innerhalb von vier Stunden oder ersatzweise Haft. Also nochmals vorgeschossen aber nur unter schriftlicher Anerkennung, dass das Geld &quot;so bald wie möglich&quot; zurückzuzahlen sei.  Eine genauere Terminierung war auf Grund seiner Lebensumstände zu dem Zeitpunkt nicht möglich.

Es folgte meinerseits ein dreijähriger Auslandsaufenthalt. Der Darlehensnehmer verweigerte jeglichen Kontakt (blocken in FB und Suchmaschinen) Durch Scheidung und betrügerische Machenschaften verlor ich mein gesamtes Vermögen und musste zurück nach Deutschland und Sozialhilfe beantragen. Da ein Schuldanerkenntnis vorliegt, wurde ein Mahnbescheid erstellt worauf eine Teilzahlung von 300 Euro geleistet und seinerseits ein Tilgungsplan (Raten von 100 Euro) mir zugestellt wurde. Jetzt kommt das Jobcenter, möchte von den geleisteten 300 Euro 270 Euro zurück haben und von den zu erwartenden Raten jeweils 70 Euro.

Wie kann es sein, dass der Kredit einerseits als Vermögen bewertet wird und andererseits die Rückzahlungen als Einkommen? Das kommt doch einem Verzicht auf das Vermögen gleich.

Gibt es Urteile zu diesem Sachverhalt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgender Sachverhalt: in 2012 habe ich dem Sohn meiner damaligen Lebenspartnerin ca. 1100 Euro geliehen. Drei Positionen waren Fahrtkosten, Anzug für Bewerbungsgespräch, eine Monatsmiete (was er nach eigenen Angaben alles vom Jobcenter zurückerhalten würde) alles zusammen ca 250 Euro. Dann flatterte ein Strafbefehl über ca. 850 Euro, zugestellt durch Feldjäger ins Haus, zahlbar innerhalb von vier Stunden oder ersatzweise Haft. Also nochmals vorgeschossen aber nur unter schriftlicher Anerkennung, dass das Geld &#8222;so bald wie möglich&#8220; zurückzuzahlen sei.  Eine genauere Terminierung war auf Grund seiner Lebensumstände zu dem Zeitpunkt nicht möglich.</p>
<p>Es folgte meinerseits ein dreijähriger Auslandsaufenthalt. Der Darlehensnehmer verweigerte jeglichen Kontakt (blocken in FB und Suchmaschinen) Durch Scheidung und betrügerische Machenschaften verlor ich mein gesamtes Vermögen und musste zurück nach Deutschland und Sozialhilfe beantragen. Da ein Schuldanerkenntnis vorliegt, wurde ein Mahnbescheid erstellt worauf eine Teilzahlung von 300 Euro geleistet und seinerseits ein Tilgungsplan (Raten von 100 Euro) mir zugestellt wurde. Jetzt kommt das Jobcenter, möchte von den geleisteten 300 Euro 270 Euro zurück haben und von den zu erwartenden Raten jeweils 70 Euro.</p>
<p>Wie kann es sein, dass der Kredit einerseits als Vermögen bewertet wird und andererseits die Rückzahlungen als Einkommen? Das kommt doch einem Verzicht auf das Vermögen gleich.</p>
<p>Gibt es Urteile zu diesem Sachverhalt?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-5289</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Sep 2013 13:50:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2677#comment-5289</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-5229&quot;&gt;Schulze, Eckhard&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Schulze,

grundsätzlich sind Fragen um ein Darlehen herum sehr problematisch, deswegen will ich mich auch hier mit genauen Angaben &quot;bedeckt halten&quot;. Dies gilt insbesondere, wenn ich den genauen Sachverhalt nicht kenne.

Allerdings sehe ich durchaus, dass einige ehrliche Leistungsempfänger eine &quot;Dummensteuer&quot; zahlen, während andere, &quot;gewieftere&quot; Leistungsempfänger dauernd Leistungen erhalten, ohne dass diese Leistungen als Einkommen angerechnet werden.

Zu beachten sind jedenfalls die obigen Ausführungen der Gerichte.

Grüße

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-5229">Schulze, Eckhard</a>.</p>
<p>Hallo Herr Schulze,</p>
<p>grundsätzlich sind Fragen um ein Darlehen herum sehr problematisch, deswegen will ich mich auch hier mit genauen Angaben &#8222;bedeckt halten&#8220;. Dies gilt insbesondere, wenn ich den genauen Sachverhalt nicht kenne.</p>
<p>Allerdings sehe ich durchaus, dass einige ehrliche Leistungsempfänger eine &#8222;Dummensteuer&#8220; zahlen, während andere, &#8222;gewieftere&#8220; Leistungsempfänger dauernd Leistungen erhalten, ohne dass diese Leistungen als Einkommen angerechnet werden.</p>
<p>Zu beachten sind jedenfalls die obigen Ausführungen der Gerichte.</p>
<p>Grüße</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Schulze, Eckhard		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/darlehen-einkommen-sgb-2/#comment-5229</link>

		<dc:creator><![CDATA[Schulze, Eckhard]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Sep 2013 11:23:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2677#comment-5229</guid>

					<description><![CDATA[Ist ein &quot;Darlehen&quot; denkbar, dass nicht als &quot;Einnahme&quot; charakterisiert wird, wenn das Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung dazu dient, einen bestehenden Schuldsaldo bei der Sparkasse abzudecken.
Wie muss ein Darlehensvertrag gestaltet werden, damit die &quot;Verfügbarkeit&quot; beim SGB II-Empfänger nicht gegeben ist?

Das Darlehen soll mit kleinen Beträgen zurückgeführt werden; darüber hinaus soll eine ältere Dame z.B. im Garten bzw. bei Einkäufen (PKW-Führung) unterstützt werden. Ist solch eine Konstellation &quot;kürzungsfrei&quot; denkbar?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist ein &#8222;Darlehen&#8220; denkbar, dass nicht als &#8222;Einnahme&#8220; charakterisiert wird, wenn das Darlehen mit Rückzahlungsverpflichtung dazu dient, einen bestehenden Schuldsaldo bei der Sparkasse abzudecken.<br>
Wie muss ein Darlehensvertrag gestaltet werden, damit die &#8222;Verfügbarkeit&#8220; beim SGB II-Empfänger nicht gegeben ist?</p>
<p>Das Darlehen soll mit kleinen Beträgen zurückgeführt werden; darüber hinaus soll eine ältere Dame z.B. im Garten bzw. bei Einkäufen (PKW-Führung) unterstützt werden. Ist solch eine Konstellation &#8222;kürzungsfrei&#8220; denkbar?</p>
]]></content:encoded>
		
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