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	Kommentare zu: Eilrechtsschutz im Sozialrecht: Aufschiebende Wirkung &#038; einstweilige Anordnung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-108162</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2020 08:40:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-108162</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-107910&quot;&gt;Cindy Schütz&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Schütz,

der Sachverhalt ist umfangreich und hier unter &quot;einstweiliger Rechtsschutz&quot; auch nicht am richtigen Ort gestellt.

Mir ist dann auch nicht ganz klar, ob heute noch die Leistungen gekürzt werden: 

Wird immer noch kein Unterhaltsvorschuss durch die Unterhaltsvorschusskasse gewährt? Mit welcher Begründung? 
Werden immer noch Leistungen durch das Jobcenter gekürzt?

Dass für Jason ab der Unterbringung in der Wohngruppe im März 2020 keine Leistungen mehr an Sie ausgezahlt werden (für den Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft), könnte korekt sein. Sie benötigen ggf. aber noch Leistungen zur Ausübung des Umgangsrechts.

Sie sollten möglichst noch einmal Beratungshilfe beantragen bzw. geeignete Rechtsmittel gegen die Nichtgewährung beantragen und sich dann umfangreich beraten lassen. Aufgrund der Komplexität des Vorgangs ist aber ohne eine persönliche Rücksprache und Vorlage der vorhandenen Unterlagen eine Beratung hier nicht möglich.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-107910">Cindy Schütz</a>.</p>
<p>Hallo Frau Schütz,</p>
<p>der Sachverhalt ist umfangreich und hier unter &#8222;einstweiliger Rechtsschutz&#8220; auch nicht am richtigen Ort gestellt.</p>
<p>Mir ist dann auch nicht ganz klar, ob heute noch die Leistungen gekürzt werden: </p>
<p>Wird immer noch kein Unterhaltsvorschuss durch die Unterhaltsvorschusskasse gewährt? Mit welcher Begründung?<br>
Werden immer noch Leistungen durch das Jobcenter gekürzt?</p>
<p>Dass für Jason ab der Unterbringung in der Wohngruppe im März 2020 keine Leistungen mehr an Sie ausgezahlt werden (für den Regelbedarf und die Kosten der Unterkunft), könnte korekt sein. Sie benötigen ggf. aber noch Leistungen zur Ausübung des Umgangsrechts.</p>
<p>Sie sollten möglichst noch einmal Beratungshilfe beantragen bzw. geeignete Rechtsmittel gegen die Nichtgewährung beantragen und sich dann umfangreich beraten lassen. Aufgrund der Komplexität des Vorgangs ist aber ohne eine persönliche Rücksprache und Vorlage der vorhandenen Unterlagen eine Beratung hier nicht möglich.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Cindy Schütz		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-107910</link>

		<dc:creator><![CDATA[Cindy Schütz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Nov 2020 18:52:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-107910</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag 

und zwar habe ich eine Frage ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern und habe seit längerem Probleme mit meiner Leistungssachbearbeiterin. 

Mein ältester Sohn 10 Jahre kam nach einem Klinikum Aufenthalt am 12.12.2018 zu mir nachdem er vorher bei seinem Vater gelebt hat zu mir.

Anfang September 2020 habe ich auf Anraten mein Familienhelferin ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt da aufgefallen ist, das ich ein teilweise Leistungsversagung von 150 Monatlich drinne habe, die bis Februar 2017 in meinen Unterlagen zurückzuverfolgen sind.

Mir wurde seit 2017 ständig geschrieben, dass ich wohl niemals bei der Unterhaltsvorschusskasse für meinen Sohn Elias Martin Schütz geboren am 16.1.2012 einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt hätte ich aber schon im Jahre 2013 einen Antrag gestellt habe im April der mir dann im November 2013 abgelehnt worden ist.

2016 hatte ich durch das Jobcenter die Auflage noch mal einen Antrag auf unterhaltsvorschuss zu stellen. Habe mit meiner Leistung Sachbearbeiterin diesen Antrag gestellt und war auch bei der Unterhaltsvorschusskasse und der wurde mir auch abgelehnt.

In dem Bescheid vom 28. September schreibt meine Leistungssachbearbeiterin, dass ich aufgrund von Mitwirkungspflichtverletzungen diese 150 € teilweise Leistungsversagen ab dem Jahr 2017 Monat Februar drinne habe. Aufgrund dessen dass ich ja nie trotz Aufforderung des KCA Antrag auf Unterhalt gestellt habe aber ich die Bescheide oder Anträge von der Unterhaltsvorschusskasse rückwirkend bis 2013 noch vorliegen und ich überall das gleiche Aktenzeichen noch?! 

Meine Leistungssachbearbeiterin hatte auch Einsicht auf das Protokoll 2017 von der Unterhaltsvorschusskasse aber behauptet ich hätte niemals einen Antrag gestellt. 

Daraufhin haben ich und meine Familienhelferin einen Widerspruch gestellt der am 9. Oktober beim KC A eingegangen ist.

Mein Sohn Jason Schütz geboren am 18. 06.2010 ist seit 13. März 2020 in einer Wohngruppe untergebracht. Dadurch erhalte ich auch keinen Unterhalt und Kindergeld. Das wurde mir aber bis Monat August 2020 noch voll angerechnet, und erst ab August 2020 aus der Leistungsberechnung rausgenommen. Darauf hin habe ich wieder einen Widerspruch verfasst der am 17. Oktober beim KCA eingegangen ist.

Bis jetzt wurde noch nichts bearbeitet.

Mein Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht liegt immer noch in der Bearbeitung und mir kann nicht genau gesagt werden wann er bearbeitet wird PS: am 6.10. wurde er mir abgewiesen mit der Begründung, dass es um das Elterngeld meiner Tochter geht was ich nie beantragt hätte da ich mehrmals aufgefordert wurde dies zu beantragen würde es den Anschein machen, dass ich mutwillig gegen das Kca gehen würde und aus diesem grund kein Anspruch auf diese Kostenübernahme für die Beratung habe. Darauf hin wurde einen Widerspruch geschrieben mit der Zusammenfassung worum es tatsächlich geht. Und jetzt muss ich warten bis er bearbeitet ist und das längere Zeit in Anspruch nehmen kann wurde mir oder Telefon mitgeteilt. 

Meine Frage welche Möglichkeiten bleiben mir?

Ich habe ja das Recht darauf meine Bescheide prüfen zu lassen ich habe zwei Kinder in meinem Haushalt und lebe seit längerem wirklich am Existensminimum.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag </p>
<p>und zwar habe ich eine Frage ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern und habe seit längerem Probleme mit meiner Leistungssachbearbeiterin. </p>
<p>Mein ältester Sohn 10 Jahre kam nach einem Klinikum Aufenthalt am 12.12.2018 zu mir nachdem er vorher bei seinem Vater gelebt hat zu mir.</p>
<p>Anfang September 2020 habe ich auf Anraten mein Familienhelferin ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt da aufgefallen ist, das ich ein teilweise Leistungsversagung von 150 Monatlich drinne habe, die bis Februar 2017 in meinen Unterlagen zurückzuverfolgen sind.</p>
<p>Mir wurde seit 2017 ständig geschrieben, dass ich wohl niemals bei der Unterhaltsvorschusskasse für meinen Sohn Elias Martin Schütz geboren am 16.1.2012 einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt hätte ich aber schon im Jahre 2013 einen Antrag gestellt habe im April der mir dann im November 2013 abgelehnt worden ist.</p>
<p>2016 hatte ich durch das Jobcenter die Auflage noch mal einen Antrag auf unterhaltsvorschuss zu stellen. Habe mit meiner Leistung Sachbearbeiterin diesen Antrag gestellt und war auch bei der Unterhaltsvorschusskasse und der wurde mir auch abgelehnt.</p>
<p>In dem Bescheid vom 28. September schreibt meine Leistungssachbearbeiterin, dass ich aufgrund von Mitwirkungspflichtverletzungen diese 150 € teilweise Leistungsversagen ab dem Jahr 2017 Monat Februar drinne habe. Aufgrund dessen dass ich ja nie trotz Aufforderung des KCA Antrag auf Unterhalt gestellt habe aber ich die Bescheide oder Anträge von der Unterhaltsvorschusskasse rückwirkend bis 2013 noch vorliegen und ich überall das gleiche Aktenzeichen noch?! </p>
<p>Meine Leistungssachbearbeiterin hatte auch Einsicht auf das Protokoll 2017 von der Unterhaltsvorschusskasse aber behauptet ich hätte niemals einen Antrag gestellt. </p>
<p>Daraufhin haben ich und meine Familienhelferin einen Widerspruch gestellt der am 9. Oktober beim KC A eingegangen ist.</p>
<p>Mein Sohn Jason Schütz geboren am 18. 06.2010 ist seit 13. März 2020 in einer Wohngruppe untergebracht. Dadurch erhalte ich auch keinen Unterhalt und Kindergeld. Das wurde mir aber bis Monat August 2020 noch voll angerechnet, und erst ab August 2020 aus der Leistungsberechnung rausgenommen. Darauf hin habe ich wieder einen Widerspruch verfasst der am 17. Oktober beim KCA eingegangen ist.</p>
<p>Bis jetzt wurde noch nichts bearbeitet.</p>
<p>Mein Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht liegt immer noch in der Bearbeitung und mir kann nicht genau gesagt werden wann er bearbeitet wird PS: am 6.10. wurde er mir abgewiesen mit der Begründung, dass es um das Elterngeld meiner Tochter geht was ich nie beantragt hätte da ich mehrmals aufgefordert wurde dies zu beantragen würde es den Anschein machen, dass ich mutwillig gegen das Kca gehen würde und aus diesem grund kein Anspruch auf diese Kostenübernahme für die Beratung habe. Darauf hin wurde einen Widerspruch geschrieben mit der Zusammenfassung worum es tatsächlich geht. Und jetzt muss ich warten bis er bearbeitet ist und das längere Zeit in Anspruch nehmen kann wurde mir oder Telefon mitgeteilt. </p>
<p>Meine Frage welche Möglichkeiten bleiben mir?</p>
<p>Ich habe ja das Recht darauf meine Bescheide prüfen zu lassen ich habe zwei Kinder in meinem Haushalt und lebe seit längerem wirklich am Existensminimum.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-47040</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Feb 2019 17:18:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-47040</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-46969&quot;&gt;Danice&lt;/a&gt;.

Hallo Dranice,

ich weiß auch keinen Rat über den gerichtlichen Eilrechtsschutz hinaus ... machen Sie Ihre Not deutlich ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-46969">Danice</a>.</p>
<p>Hallo Dranice,</p>
<p>ich weiß auch keinen Rat über den gerichtlichen Eilrechtsschutz hinaus &#8230; machen Sie Ihre Not deutlich &#8230;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Danice		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-46969</link>

		<dc:creator><![CDATA[Danice]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Feb 2019 12:01:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-46969</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Anwalt,

ich habe am 06.02.2019 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht gestellt, bezüglich meiner gekürzten Leistungen (60% Sanktion wegen nicht erbrachten Eigenbemühungen). Doch leider ist noch kein Geld auf dem Konto überwiesen worden. Was soll ich tun? Bin in einer ziemlichen Notlage!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Anwalt,</p>
<p>ich habe am 06.02.2019 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht gestellt, bezüglich meiner gekürzten Leistungen (60% Sanktion wegen nicht erbrachten Eigenbemühungen). Doch leider ist noch kein Geld auf dem Konto überwiesen worden. Was soll ich tun? Bin in einer ziemlichen Notlage!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44439</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 10:28:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-44439</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44351&quot;&gt;MJ aus Karow&lt;/a&gt;.

Hallo MJ,

an Ihrer Stelle würde ich jedenfalls drängen und nachweisbar mahnen (schriftlich). Wenn dies nicht fruchtet können (müssen) Sie ggf. auch den Eilrechtsschutz erwägen.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44351">MJ aus Karow</a>.</p>
<p>Hallo MJ,</p>
<p>an Ihrer Stelle würde ich jedenfalls drängen und nachweisbar mahnen (schriftlich). Wenn dies nicht fruchtet können (müssen) Sie ggf. auch den Eilrechtsschutz erwägen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44437</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 10:23:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-44437</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44362&quot;&gt;Denise Herrmann&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Herrmann,

Ihre Fragen sind wahrscheinlich nur dann leicht zu beantworten, wenn sämtliche Unterlagen, insbesondere die &quot;Empfehlung&quot; Ihrer Krankenkasse hier vorliegen würden.

Gegen eine bloße &quot;Empfehlung&quot; Ihrer Krankenkasse kann nicht ohne Weiteres &quot;Widerspruch&quot; eingelegt werden. Dies gilt jedenfalls, solange sich die &quot;Empfehlung&quot; nicht als Verwaltungsakt im Sinne des Sozialverwaltungsverfahrensrechtes darstellt.

Spekulationen helfen hier nicht weiter ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44362">Denise Herrmann</a>.</p>
<p>Hallo Frau Herrmann,</p>
<p>Ihre Fragen sind wahrscheinlich nur dann leicht zu beantworten, wenn sämtliche Unterlagen, insbesondere die &#8222;Empfehlung&#8220; Ihrer Krankenkasse hier vorliegen würden.</p>
<p>Gegen eine bloße &#8222;Empfehlung&#8220; Ihrer Krankenkasse kann nicht ohne Weiteres &#8222;Widerspruch&#8220; eingelegt werden. Dies gilt jedenfalls, solange sich die &#8222;Empfehlung&#8220; nicht als Verwaltungsakt im Sinne des Sozialverwaltungsverfahrensrechtes darstellt.</p>
<p>Spekulationen helfen hier nicht weiter &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Denise Herrmann		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44362</link>

		<dc:creator><![CDATA[Denise Herrmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 May 2018 14:10:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-44362</guid>

					<description><![CDATA[Lieber Anwalt,

seit Anfang des Jahres bin ich aufgrund eines Burnouts krankgeschrieben. Es folgten zwei Hörstürze, es liegt immer noch ein Tinnitus vor, ich bin in psychologischer und physiologischer Behandlung und nehme auch vorhergesehene Medikamente ein, um meinen Genesungsprozess zu beschleunigen. 

Meine Krankenkasse schrieb mir, dass der MDK jedoch binnen der nächsten Woche eine Wiedereingliederung empfiehlt. Entsprechenden Widerspruch habe ich bereits eingereicht. Nun meine Frage: kürzt die Kasse im nächsten Schritt mein Krankengeld und gibt dem Widerspruch nicht statt, was für rechtliche Möglichkeiten habe ich ein Eilverfahren herbeizuführen?

Ich würde mich über Ihre Unterstützung freuen!

MfG
DH]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Anwalt,</p>
<p>seit Anfang des Jahres bin ich aufgrund eines Burnouts krankgeschrieben. Es folgten zwei Hörstürze, es liegt immer noch ein Tinnitus vor, ich bin in psychologischer und physiologischer Behandlung und nehme auch vorhergesehene Medikamente ein, um meinen Genesungsprozess zu beschleunigen. </p>
<p>Meine Krankenkasse schrieb mir, dass der MDK jedoch binnen der nächsten Woche eine Wiedereingliederung empfiehlt. Entsprechenden Widerspruch habe ich bereits eingereicht. Nun meine Frage: kürzt die Kasse im nächsten Schritt mein Krankengeld und gibt dem Widerspruch nicht statt, was für rechtliche Möglichkeiten habe ich ein Eilverfahren herbeizuführen?</p>
<p>Ich würde mich über Ihre Unterstützung freuen!</p>
<p>MfG<br>
DH</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: MJ aus Karow		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-44351</link>

		<dc:creator><![CDATA[MJ aus Karow]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 May 2018 21:06:18 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-44351</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, ich habe eine Frage. 

Ich war vom 22.04.18-13.05.18 in einer Rehamaßnahme und habe Übergangsgeld beim Rententräger beantragt. Auf Nachfrage des Bearbeitungsstandes meines Antrages reagiert der Rententräger nicht. Der Monat Mai ist nun fast rum und ich kann deshalb die Mai Miete nicht bezahlen. Der Antrag wurde am 23.04.18 gestellt. Kann ich eventuell einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, damit mein Antrag vom Rententräger endlich bearbeitet wird?? 

Vielen Dank für Ihre Mühen!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, ich habe eine Frage. </p>
<p>Ich war vom 22.04.18-13.05.18 in einer Rehamaßnahme und habe Übergangsgeld beim Rententräger beantragt. Auf Nachfrage des Bearbeitungsstandes meines Antrages reagiert der Rententräger nicht. Der Monat Mai ist nun fast rum und ich kann deshalb die Mai Miete nicht bezahlen. Der Antrag wurde am 23.04.18 gestellt. Kann ich eventuell einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, damit mein Antrag vom Rententräger endlich bearbeitet wird?? </p>
<p>Vielen Dank für Ihre Mühen!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-43931</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Mar 2018 14:40:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-43931</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-43904&quot;&gt;Weizel&lt;/a&gt;.

Hallo Weizel,

mit der korrekten Formulierung der Anträge zum Eilrechtsschutz und deren Begründung &quot;tue ich mich oft selbst schwer&quot;. Dann kenne ich aber auch den genauen Sachverhalt und den bisherigen Schriftverkehr.

In der &quot;Allgemeinheit&quot;, in der die Frage formuliert wurde, ist mir eine Beantwortung nicht möglich. Möglicherweise würde die Beantwortung auch den hiesigen Rahmen sprengen, selbst wenn der genaue Streitstand deutlich würde.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-43904">Weizel</a>.</p>
<p>Hallo Weizel,</p>
<p>mit der korrekten Formulierung der Anträge zum Eilrechtsschutz und deren Begründung &#8222;tue ich mich oft selbst schwer&#8220;. Dann kenne ich aber auch den genauen Sachverhalt und den bisherigen Schriftverkehr.</p>
<p>In der &#8222;Allgemeinheit&#8220;, in der die Frage formuliert wurde, ist mir eine Beantwortung nicht möglich. Möglicherweise würde die Beantwortung auch den hiesigen Rahmen sprengen, selbst wenn der genaue Streitstand deutlich würde.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Weizel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-43904</link>

		<dc:creator><![CDATA[Weizel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Mar 2018 05:39:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-43904</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Ablehnung einer medizinischen Reha im Widerspruchsverfahren habe ich nun ein Klageverfahren eingeleitet.
Es dauert jedoch schon lange. Inzwischen sind die Beschwerden schlimmer und die Dringlichkeit ist enorm.

Kann ich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen ?? Wie muss dieser formuliert sein ?

Vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>nach Ablehnung einer medizinischen Reha im Widerspruchsverfahren habe ich nun ein Klageverfahren eingeleitet.<br>
Es dauert jedoch schon lange. Inzwischen sind die Beschwerden schlimmer und die Dringlichkeit ist enorm.</p>
<p>Kann ich einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen ?? Wie muss dieser formuliert sein ?</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: CM		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-43543</link>

		<dc:creator><![CDATA[CM]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2017 03:49:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-43543</guid>

					<description><![CDATA[Wie sind die Bearbeitungsfristen für die Sozialgerichte beim Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft, Heizung und Lebensunterhalt? Verpflichtung auf Entscheidung möglich? Beim LSG? Oder Justizministerium des Landes kontaktieren?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sind die Bearbeitungsfristen für die Sozialgerichte beim Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Bedarfe für Unterkunft, Heizung und Lebensunterhalt? Verpflichtung auf Entscheidung möglich? Beim LSG? Oder Justizministerium des Landes kontaktieren?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-41407</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2017 12:07:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-41407</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-41377&quot;&gt;A. Weber&lt;/a&gt;.

Hallo A. Weber,

wenn der Streit vor dem Sozialgericht genau diesen Punkt betrifft, dann muss das Jobcenter wohl die jetzt nicht gezahlten Kosten der Unterkunft nachträglich zahlen (für den Fall, dass die Kosten der Unterkunft bei Vorliegen nur einer Wohngemeinschaft auszugleichen wären).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-41377">A. Weber</a>.</p>
<p>Hallo A. Weber,</p>
<p>wenn der Streit vor dem Sozialgericht genau diesen Punkt betrifft, dann muss das Jobcenter wohl die jetzt nicht gezahlten Kosten der Unterkunft nachträglich zahlen (für den Fall, dass die Kosten der Unterkunft bei Vorliegen nur einer Wohngemeinschaft auszugleichen wären).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: A. Weber		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/einstweiliger-rechtsschutz-eilrechtsschutz/#comment-41377</link>

		<dc:creator><![CDATA[A. Weber]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2017 22:14:49 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7270#comment-41377</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

Frage: - das jobcenter übernimmt die haelfte der anteiligen Miete nicht mehr und der wohngemeinschaftskollege bezahlt diese aber bis zur entscheidung vor dem sozialgericht mit - muss das jobcenter diesen anteil wieder erstatten, wenn das gericht feststellt, dass keine Bedarfs,- sondern eine Wohngemeinschaft vorliegt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Frage: &#8211; das jobcenter übernimmt die haelfte der anteiligen Miete nicht mehr und der wohngemeinschaftskollege bezahlt diese aber bis zur entscheidung vor dem sozialgericht mit &#8211; muss das jobcenter diesen anteil wieder erstatten, wenn das gericht feststellt, dass keine Bedarfs,- sondern eine Wohngemeinschaft vorliegt?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
