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	Kommentare zu: Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern bei Heimunterbringung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-heimunterbringung/#comment-41108</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2017 17:05:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-heimunterbringung/#comment-40970&quot;&gt;Regina Schäfer&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Schäfer,

ohne eine konkrete Benennung Ihrer Einkommens- und Vermögenslage bin ich nicht in der Lage, eine belastbare Auskunft zu geben.

Zurzeit sieht die Düsseldorfer Tabelle folgende Regelungen vor:

&lt;blockquote&gt;Angemessener  Selbstbehalt  gegenüber  den  Eltern:
mindestens  monatlich 1.800  EUR  (einschließlich  480 EUR  Warmmiete)  zuzüglich  der  Hälfte  des  darüber  hinausgehenden  Einkommens,  bei  Vorteilen  des  Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen  (Halbteilungsgrundsatz),  beträgt  jedoch  mindestens  1.440  EUR  (einschließlich  380  EUR Warmmiete).&lt;/blockquote&gt;

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-heimunterbringung/#comment-40970">Regina Schäfer</a>.</p>
<p>Hallo Frau Schäfer,</p>
<p>ohne eine konkrete Benennung Ihrer Einkommens- und Vermögenslage bin ich nicht in der Lage, eine belastbare Auskunft zu geben.</p>
<p>Zurzeit sieht die Düsseldorfer Tabelle folgende Regelungen vor:</p>
<blockquote><p>Angemessener  Selbstbehalt  gegenüber  den  Eltern:<br>
mindestens  monatlich 1.800  EUR  (einschließlich  480 EUR  Warmmiete)  zuzüglich  der  Hälfte  des  darüber  hinausgehenden  Einkommens,  bei  Vorteilen  des  Zusammenlebens in der Regel 45 % des darüber hinausgehenden Einkommens. Der angemessene Unterhalt des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammenlebenden Ehegatten bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen  (Halbteilungsgrundsatz),  beträgt  jedoch  mindestens  1.440  EUR  (einschließlich  380  EUR Warmmiete).</p></blockquote>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Regina Schäfer		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-heimunterbringung/#comment-40970</link>

		<dc:creator><![CDATA[Regina Schäfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jan 2017 08:56:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich bin verheiratet, beide sind wir Rentner, mein Mann hat Pflegestufe 1 und ist 100% schwerbehindert.

Ich als Tochter bin auch schwerbehindert und wir haben kein Vermögen, nur unsere Rente. Das kleine Haus gehört meinem Mann, da er es schon vorher hatte. 

Meine Lebensversicherung ist meine Altersversorgung.

Was muss ich für Mutti Heim bezahlen?

Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin verheiratet, beide sind wir Rentner, mein Mann hat Pflegestufe 1 und ist 100% schwerbehindert.</p>
<p>Ich als Tochter bin auch schwerbehindert und wir haben kein Vermögen, nur unsere Rente. Das kleine Haus gehört meinem Mann, da er es schon vorher hatte. </p>
<p>Meine Lebensversicherung ist meine Altersversorgung.</p>
<p>Was muss ich für Mutti Heim bezahlen?</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Der Widersacher		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-heimunterbringung/#comment-50</link>

		<dc:creator><![CDATA[Der Widersacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 10:22:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nachtrag:
Aufgegeben habe ich noch nicht.
Es ging u.a.  auch mehrmals vor den Petitionsausschuss  des Bundestages,  an das Rechtsdezernat des Regierungspräsidium, an das  Landessozialministerium;   an die Medien. Die stecken wohl fast alle  - - - - .

Dass ein SA einen 2  x   Obsiegenden zum Verlierer völlig unbehelligt umfunktionieren kann,  das hat mir  vollends den Glauben  an &quot;diesen Rechtsstaat&quot;   genommen.

Mich packen immer wieder  Wut und Zorn.  Ich verachte all jene ,  die mir DAS  antaten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag:<br>
Aufgegeben habe ich noch nicht.<br>
Es ging u.a.  auch mehrmals vor den Petitionsausschuss  des Bundestages,  an das Rechtsdezernat des Regierungspräsidium, an das  Landessozialministerium;   an die Medien. Die stecken wohl fast alle  &#8211; &#8211; &#8211; &#8211; .</p>
<p>Dass ein SA einen 2  x   Obsiegenden zum Verlierer völlig unbehelligt umfunktionieren kann,  das hat mir  vollends den Glauben  an &#8222;diesen Rechtsstaat&#8220;   genommen.</p>
<p>Mich packen immer wieder  Wut und Zorn.  Ich verachte all jene ,  die mir DAS  antaten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Der Widersacher		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/elternunterhalt-heimunterbringung/#comment-49</link>

		<dc:creator><![CDATA[Der Widersacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 08:07:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2088#comment-49</guid>

					<description><![CDATA[Es ist schon ein paar Jahre her als das Sozialamt an mich herantrat.
Die Mutter lebte zu diesem Zeitpunkt bereits 14 Jahre im Heim.
Danach, sozusagen plötzlich und völlig unerwartet,  wollte das SA von mir mtl. viel Geld, und ich ließ es wegen Uneinigkeit auf zwei Prozesse ankommen, welche ich beide mit fachanwaltlicher Hilfe gewann;  keine Unterhaltszahlung also an das SA.  Und mein FA für Familienrecht zu mir :  Sie gewinnen &quot;das Ding&quot;.  Nun ist Ende.
A B E R:  Es kam ganz anders und viel schlimmer als ich je dachte.
Weil das SA zwei Prozesse gegen  mich verlor, strich es meiner Mutter die Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege im Heim  mit folgenden Begründungen:  SA  örtlich nicht zuständig, Mutter nicht pflegebedürftig,  könne sich alleine weiterhelfen ;  wohlgemerkt   nach 17 Jahren Leben im Heim.
Das angerufene VWG  schlug sich sofort und warum auch immer auf die Seites dieses SAes.
Das Heim:  Wenn sie  nun nicht zahlen, verweisen  wir ihre Mutter des Heimes.  Ein in Funk und Fernsehen bekannter RA:
Das ist Erpressung.
Zahlen  sie nicht.

Ich war gesundheitlich, finanziell fix und fertig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist schon ein paar Jahre her als das Sozialamt an mich herantrat.<br>
Die Mutter lebte zu diesem Zeitpunkt bereits 14 Jahre im Heim.<br>
Danach, sozusagen plötzlich und völlig unerwartet,  wollte das SA von mir mtl. viel Geld, und ich ließ es wegen Uneinigkeit auf zwei Prozesse ankommen, welche ich beide mit fachanwaltlicher Hilfe gewann;  keine Unterhaltszahlung also an das SA.  Und mein FA für Familienrecht zu mir :  Sie gewinnen &#8222;das Ding&#8220;.  Nun ist Ende.<br>
A B E R:  Es kam ganz anders und viel schlimmer als ich je dachte.<br>
Weil das SA zwei Prozesse gegen  mich verlor, strich es meiner Mutter die Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege im Heim  mit folgenden Begründungen:  SA  örtlich nicht zuständig, Mutter nicht pflegebedürftig,  könne sich alleine weiterhelfen ;  wohlgemerkt   nach 17 Jahren Leben im Heim.<br>
Das angerufene VWG  schlug sich sofort und warum auch immer auf die Seites dieses SAes.<br>
Das Heim:  Wenn sie  nun nicht zahlen, verweisen  wir ihre Mutter des Heimes.  Ein in Funk und Fernsehen bekannter RA:<br>
Das ist Erpressung.<br>
Zahlen  sie nicht.</p>
<p>Ich war gesundheitlich, finanziell fix und fertig.</p>
]]></content:encoded>
		
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