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	Kommentare zu: Gleichstellung bei GdB 30/40 – Antrag, Voraussetzungen und Kündigungsschutz	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: tahiri		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-74253</link>

		<dc:creator><![CDATA[tahiri]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2020 11:40:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-74253</guid>

					<description><![CDATA[Vielen lieben Dank für ihre schnelle  Antwort auf meine Fragen. Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag. 
Frau Tahiri]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen lieben Dank für ihre schnelle  Antwort auf meine Fragen. Ich wünsche ihnen noch einen schönen Tag.<br>
Frau Tahiri</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-73941</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2020 13:57:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-73941</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-73920&quot;&gt;Tahiri&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Tahiri,

im Hinblick auf Ihre Leistungen zum Hartz 4 stehen Ihnen keine Vergünstigungen (z. B. Mehrbedarfe) durch den GdB von 30 zu.

Im Hinblick auf konkrete Erwerbstätigkeiten könnten Ihre Leiden von Bedeutung sein. Daher dürfte es nicht schaden, wenn Sie Ihrem Berater beim Jobcenter eine Kopie des Bescheides übersenden.

Im Hinblick auf eine medizinische Rehamaßnahme sollten Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Hausarzt, der Krankenversicherung oder auch der Rentenversicherung aufnehmen. Voraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme sind Rehabilitationsfähigkeit, Rehabilitationsbedürftigkeit und erfüllbare Rehabilitationsziele. Bei der Krankenversicherung und der Rentenversicherung erhalten Sie die Antragsformulare. ... mit der Festsetzung eines Grades der Behinderung ist eine Rehabilitationsmaßnahme nicht verbunden ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-73920">Tahiri</a>.</p>
<p>Hallo Frau Tahiri,</p>
<p>im Hinblick auf Ihre Leistungen zum Hartz 4 stehen Ihnen keine Vergünstigungen (z. B. Mehrbedarfe) durch den GdB von 30 zu.</p>
<p>Im Hinblick auf konkrete Erwerbstätigkeiten könnten Ihre Leiden von Bedeutung sein. Daher dürfte es nicht schaden, wenn Sie Ihrem Berater beim Jobcenter eine Kopie des Bescheides übersenden.</p>
<p>Im Hinblick auf eine medizinische Rehamaßnahme sollten Sie ggf. Kontakt mit Ihrem Hausarzt, der Krankenversicherung oder auch der Rentenversicherung aufnehmen. Voraussetzungen für eine Rehabilitationsmaßnahme sind Rehabilitationsfähigkeit, Rehabilitationsbedürftigkeit und erfüllbare Rehabilitationsziele. Bei der Krankenversicherung und der Rentenversicherung erhalten Sie die Antragsformulare. &#8230; mit der Festsetzung eines Grades der Behinderung ist eine Rehabilitationsmaßnahme nicht verbunden &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Tahiri		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-73920</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tahiri]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2020 11:33:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-73920</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag                                                                                                                          

Ich habe heute vom Landratsamt/SG Versorgungsverwaltung eine Bescheinigung erhalten, dass ich (GdB) 30 erhalte. Gleichzeitig teilten sie mir mit, dass ich die Voraussetzung Merkzeichen G nicht erfülle und somit keinen Ausweis für Behinderung erhalte.

Was heißt das jetzt für mich, ich erhalte Hartz 4, kann ich da eine Rehamaßnahme erhalten, reicht es wenn ich vom Schreiben eine Kopie dahin schicke, was kann ich /oder steht mir zu? 

Mit freundlichen Grüßen Frau Tahiri]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag                                                                                                                          </p>
<p>Ich habe heute vom Landratsamt/SG Versorgungsverwaltung eine Bescheinigung erhalten, dass ich (GdB) 30 erhalte. Gleichzeitig teilten sie mir mit, dass ich die Voraussetzung Merkzeichen G nicht erfülle und somit keinen Ausweis für Behinderung erhalte.</p>
<p>Was heißt das jetzt für mich, ich erhalte Hartz 4, kann ich da eine Rehamaßnahme erhalten, reicht es wenn ich vom Schreiben eine Kopie dahin schicke, was kann ich /oder steht mir zu? </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen Frau Tahiri</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-67284</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Feb 2020 14:10:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-67284</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-66142&quot;&gt;Ttenna&lt;/a&gt;.

Hallo Ttenna,

gemäß § 151 Abs. 3 SGB IX werden auf gleichgestellte behinderte Menschen die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 208 SGB IX und des Kapitels 13 angewendet. § 208 SGB IX regelt den Zusatzurlaub. Das 13. Kapitel im SGB IX regelt die unentgeltliche Beförderung.

Ob einem Beamten zusätzliche Nachteilsausgleiche zustehen, regelt das Landesrecht. In Sachsen-Anhalt gilt die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen mit entsprechenden Regelungen für Schwerbehinderte. 

Systematisch ist eine landesrechtliche Regelung, die zusätzliche Vergünstigungen gewährt, möglich. Dies zeigen schon verschiedene landesrechtliche Regelungen zur wöchentlichen Regelstundenzahl, die - wie die Verordnung in Sachsen-Anhalt - eine Reduktion der Stundenzahl in Abhängigkeit von der Schwere der Schwerbehinderung vorsehen. 

In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich z. B. einen Runderlass, der auch für Gleichgestellte Vergünstigungen vorsieht:

&lt;blockquote&gt;Bei der Stundenplangestaltung ist auf berechtigte Wünsche schwerbehinderter u. gleichgestellter Lehrkräfte weitgehend Rücksicht zu nehmen. Zu Vertretungsstunden sind schwerbehinderte u. gleichgestellte Lehrkräfte nur in angemessenen Grenzen heranzuziehen; sie sind zur Frage ihrer Belastbarkeit mit Vertretungsstunden jeweils vorher zu hören. Bei der Regelung der Pausenaufsicht sind die berechtigten Belange angemessen zu berücksichtigen. Schwerbehinderte Lehrkräfte, die geh- oder stehbehindert sind, sollten nach Möglichkeit von der Pflicht zur Übernahme der Aufsicht, insbesondere von der Aufsicht außerhalb des Schulgebäudes sowie auf Unterrichtswegen entbunden werden. &lt;/blockquote&gt;

Ähnliche zusätzliche Regelungen könnte es auch in Sachsen-Anhalt geben. 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-66142">Ttenna</a>.</p>
<p>Hallo Ttenna,</p>
<p>gemäß § 151 Abs. 3 SGB IX werden auf gleichgestellte behinderte Menschen die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 208 SGB IX und des Kapitels 13 angewendet. § 208 SGB IX regelt den Zusatzurlaub. Das 13. Kapitel im SGB IX regelt die unentgeltliche Beförderung.</p>
<p>Ob einem Beamten zusätzliche Nachteilsausgleiche zustehen, regelt das Landesrecht. In Sachsen-Anhalt gilt die Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen mit entsprechenden Regelungen für Schwerbehinderte. </p>
<p>Systematisch ist eine landesrechtliche Regelung, die zusätzliche Vergünstigungen gewährt, möglich. Dies zeigen schon verschiedene landesrechtliche Regelungen zur wöchentlichen Regelstundenzahl, die &#8211; wie die Verordnung in Sachsen-Anhalt &#8211; eine Reduktion der Stundenzahl in Abhängigkeit von der Schwere der Schwerbehinderung vorsehen. </p>
<p>In Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich z. B. einen Runderlass, der auch für Gleichgestellte Vergünstigungen vorsieht:</p>
<blockquote><p>Bei der Stundenplangestaltung ist auf berechtigte Wünsche schwerbehinderter u. gleichgestellter Lehrkräfte weitgehend Rücksicht zu nehmen. Zu Vertretungsstunden sind schwerbehinderte u. gleichgestellte Lehrkräfte nur in angemessenen Grenzen heranzuziehen; sie sind zur Frage ihrer Belastbarkeit mit Vertretungsstunden jeweils vorher zu hören. Bei der Regelung der Pausenaufsicht sind die berechtigten Belange angemessen zu berücksichtigen. Schwerbehinderte Lehrkräfte, die geh- oder stehbehindert sind, sollten nach Möglichkeit von der Pflicht zur Übernahme der Aufsicht, insbesondere von der Aufsicht außerhalb des Schulgebäudes sowie auf Unterrichtswegen entbunden werden. </p></blockquote>
<p>Ähnliche zusätzliche Regelungen könnte es auch in Sachsen-Anhalt geben. </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ttenna		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-66142</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ttenna]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2020 10:27:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-66142</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Lehrerin an einem Gymnasium in Sachsen-Anhalt und mit einem GdB von 50 eingestuft worden. Dieser soll nun auf 30 verringert werden. Bisher gewährte man mir aufgrund dieses GdB und meines Alters u.a. den Nachteilsausgleich der Verringerung meiner wöchentlichen Regelstundenzahl um 2 Unterrichtsstunden.
Meine Frage an dieser Stelle bezieht sich auf genau diesen Nachteilsausgleich. In bin in keiner meiner bisherigen Recherchen auf eine Antwort hierfür gestoßen.
Erfolgt bei einer Gleichstellung auch die Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit um diese 2 Unterrichtsstunden pro Woche?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen
Ttenna]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br>
ich bin Lehrerin an einem Gymnasium in Sachsen-Anhalt und mit einem GdB von 50 eingestuft worden. Dieser soll nun auf 30 verringert werden. Bisher gewährte man mir aufgrund dieses GdB und meines Alters u.a. den Nachteilsausgleich der Verringerung meiner wöchentlichen Regelstundenzahl um 2 Unterrichtsstunden.<br>
Meine Frage an dieser Stelle bezieht sich auf genau diesen Nachteilsausgleich. In bin in keiner meiner bisherigen Recherchen auf eine Antwort hierfür gestoßen.<br>
Erfolgt bei einer Gleichstellung auch die Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit um diese 2 Unterrichtsstunden pro Woche?<br>
Vielen Dank für Ihre Auskunft.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Ttenna</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Liane Nielsen		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-51774</link>

		<dc:creator><![CDATA[Liane Nielsen]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Aug 2019 11:06:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-51774</guid>

					<description><![CDATA[Hallo habe ich das richtig verstanden, ich habe 30 Prozent und habe jetzt den Gleichstellung gemäß 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Bekomme keinen Zusatzurlaub, nur einen Kündigungsschutz]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo habe ich das richtig verstanden, ich habe 30 Prozent und habe jetzt den Gleichstellung gemäß 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Bekomme keinen Zusatzurlaub, nur einen Kündigungsschutz</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rosa		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-51452</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rosa]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Aug 2019 10:44:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-51452</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

habe seit Jahren einen GdB von 30 %.

Nun habe ich mir im Sept. 2018 die rechte Schulter (Humeruskopffraktur) gebrochen, es erfolgte eine Operation mit Platte und Nägel. 

Habe jetzt daraufhin die Heraufsetzung des GdB beantragt.

Der Antrag wurde abgelehnt, außerdem das gesundheitliche Merkmal G.

Das Merkzeichen G habe ich gar nicht beantragt, wie gesagt, nur die Heraufsetzung des GdB.

Soll ich Einspruch einlegen und wenn ja, mit welcher Begründung?

Bitte Sie höflichst um Antwort.

Vielen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>habe seit Jahren einen GdB von 30 %.</p>
<p>Nun habe ich mir im Sept. 2018 die rechte Schulter (Humeruskopffraktur) gebrochen, es erfolgte eine Operation mit Platte und Nägel. </p>
<p>Habe jetzt daraufhin die Heraufsetzung des GdB beantragt.</p>
<p>Der Antrag wurde abgelehnt, außerdem das gesundheitliche Merkmal G.</p>
<p>Das Merkzeichen G habe ich gar nicht beantragt, wie gesagt, nur die Heraufsetzung des GdB.</p>
<p>Soll ich Einspruch einlegen und wenn ja, mit welcher Begründung?</p>
<p>Bitte Sie höflichst um Antwort.</p>
<p>Vielen Dank!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-51014</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2019 07:50:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-51014</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-50532&quot;&gt;Hanni&lt;/a&gt;.

Hallo Hanni,

für einen potentiellen Arbeitgeber hat die Gleichstellung den Sinn, dass Sie bei den Pflichtarbeitsplätzen mitgezählt würden und dass der Arbeitsplatz gefördert werden kann.

Sie selbst haben von der Gleichstellung nur den Sonderkündigungsschutz.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-50532">Hanni</a>.</p>
<p>Hallo Hanni,</p>
<p>für einen potentiellen Arbeitgeber hat die Gleichstellung den Sinn, dass Sie bei den Pflichtarbeitsplätzen mitgezählt würden und dass der Arbeitsplatz gefördert werden kann.</p>
<p>Sie selbst haben von der Gleichstellung nur den Sonderkündigungsschutz.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-51009</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Aug 2019 07:27:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-51009</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-50861&quot;&gt;Marco&lt;/a&gt;.

Hallo Marco,

zur Gleichstellung vergleichen Sie bitte den Beitrag oben.

Gleichgestellte Menschen haben grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Das heißt, sie werden bei der Anzahl der Pflichtarbeitsplätze mitgerechnet, sie können von den Integrationsämtern aus der Ausgleichsabgabe gefördert werden, für sie gilt der Sonderkündigungsschutz und sie wählen die Schwerbehindertenvertretung mit. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Sie haben weder einen Anspruch auf Zusatzurlaub noch Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr. Außerdem können sie nicht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-50861">Marco</a>.</p>
<p>Hallo Marco,</p>
<p>zur Gleichstellung vergleichen Sie bitte den Beitrag oben.</p>
<p>Gleichgestellte Menschen haben grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Das heißt, sie werden bei der Anzahl der Pflichtarbeitsplätze mitgerechnet, sie können von den Integrationsämtern aus der Ausgleichsabgabe gefördert werden, für sie gilt der Sonderkündigungsschutz und sie wählen die Schwerbehindertenvertretung mit. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Sie haben weder einen Anspruch auf Zusatzurlaub noch Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr. Außerdem können sie nicht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Marco		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-50861</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marco]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Aug 2019 13:47:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-50861</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich bin selbst Arbeitgeber und habe vor kurzem einen Arbeitnehmer mit GdB 50 eingestellt. Aus meiner Sicht der stärkste Bewerber. 

Ich hab mal was davon gehört, dass bei Gleichstellung der Bewerber einer Person mit GdB vorzuziehen ist. Stimmt das, wo finde ich die gesetzliche Grundlage?

Ich muss mich gegenüber meinem Vorgesetzten rechtfertigen.

Vielen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin selbst Arbeitgeber und habe vor kurzem einen Arbeitnehmer mit GdB 50 eingestellt. Aus meiner Sicht der stärkste Bewerber. </p>
<p>Ich hab mal was davon gehört, dass bei Gleichstellung der Bewerber einer Person mit GdB vorzuziehen ist. Stimmt das, wo finde ich die gesetzliche Grundlage?</p>
<p>Ich muss mich gegenüber meinem Vorgesetzten rechtfertigen.</p>
<p>Vielen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Hanni		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-50532</link>

		<dc:creator><![CDATA[Hanni]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Aug 2019 06:38:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-50532</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag,

ich bin jetzt 63 1/2 Jahre alt, bekomme ALG II und habe einen Grad der Schwerbeschädigung von 40%, abgelehnter Widerspruch auf 50%. 

In Rente kann ich noch nicht, da sie unter dem ALG II- Satz liegt.

Da ich  immer Bewerbungen nachweisen muss, aber leider keine geeignete Stelle finde, möchte ich die Gleichstellung beantragen. Ich kann wirklich nicht mehr jede Arbeit machen, da ich körperliche Einschränkungen habe. Die Arbeitsagentur hat mir die Formulare schon zugeschickt. Nun frage ich, hat das Ausfüllen denn einen Sinn?

Vielen Dank im Voraus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>ich bin jetzt 63 1/2 Jahre alt, bekomme ALG II und habe einen Grad der Schwerbeschädigung von 40%, abgelehnter Widerspruch auf 50%. </p>
<p>In Rente kann ich noch nicht, da sie unter dem ALG II- Satz liegt.</p>
<p>Da ich  immer Bewerbungen nachweisen muss, aber leider keine geeignete Stelle finde, möchte ich die Gleichstellung beantragen. Ich kann wirklich nicht mehr jede Arbeit machen, da ich körperliche Einschränkungen habe. Die Arbeitsagentur hat mir die Formulare schon zugeschickt. Nun frage ich, hat das Ausfüllen denn einen Sinn?</p>
<p>Vielen Dank im Voraus</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-47041</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Feb 2019 17:34:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-47041</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-46831&quot;&gt;Kimi&lt;/a&gt;.

Hallo Kimi,

gemäß &lt;a href=&quot;/tag/§-151-sgb-ix/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§ 151 Abs. 2 SGB IX&lt;/a&gt; ist die Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen, auch wenn Sie dort nicht gemeldet sind. Die Regelungen zur Gleichstellung sollen bewirken, dass Sie nicht arbeitslos werden. ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-46831">Kimi</a>.</p>
<p>Hallo Kimi,</p>
<p>gemäß <a href="/tag/§-151-sgb-ix/" target="_blank">§ 151 Abs. 2 SGB IX</a> ist die Gleichstellung bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen, auch wenn Sie dort nicht gemeldet sind. Die Regelungen zur Gleichstellung sollen bewirken, dass Sie nicht arbeitslos werden. &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kimi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-46831</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 03 Feb 2019 15:43:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-46831</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

bei mir ist ein GdB von 40% GdB festgestellt worden. Wo kann ich Gleichstellung geltend machen ?
 
Ich gehöre nicht zum Arbeitsamt.

Herzlichen Dank]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>bei mir ist ein GdB von 40% GdB festgestellt worden. Wo kann ich Gleichstellung geltend machen ?</p>
<p>Ich gehöre nicht zum Arbeitsamt.</p>
<p>Herzlichen Dank</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-5943</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2013 16:58:42 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-5943</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-5694&quot;&gt;Andreas&lt;/a&gt;.

Hallo Andreas,

mit der Gleichstellung ist gemäß &gt;§ 68 Abs. 3 SGB IX (alt - neu: &lt;a href=&quot;/tag/§-151-sgb-ix/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§ 151 SGB IX&lt;/a&gt;) ausdrücklich die Anwendbarkeit der Regelung zum Zusatzurlaub gemäß § 125 SGB IX (alt - neu: &lt;a href=&quot;/tag/§-208-sgb-ix/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;§ 208 SGB IX&lt;/a&gt;) nicht verbunden.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-5694">Andreas</a>.</p>
<p>Hallo Andreas,</p>
<p>mit der Gleichstellung ist gemäß >§ 68 Abs. 3 SGB IX (alt &#8211; neu: <a href="/tag/§-151-sgb-ix/" target="_blank">§ 151 SGB IX</a>) ausdrücklich die Anwendbarkeit der Regelung zum Zusatzurlaub gemäß § 125 SGB IX (alt &#8211; neu: <a href="/tag/§-208-sgb-ix/" target="_blank">§ 208 SGB IX</a>) nicht verbunden.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Andreas		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-5694</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andreas]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Oct 2013 15:18:12 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-5694</guid>

					<description><![CDATA[Hallo

Ich habe meine Gleichstellung beim Arbeitgeber abgegeben ohne meinen GdB anzugeben. Seitdem habe ich 5 Tage mehr Urlaub. Ist das richtig ???

Ich bin mit 40 Gdb und mit einer Gleichstellung eingestuft.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>Ich habe meine Gleichstellung beim Arbeitgeber abgegeben ohne meinen GdB anzugeben. Seitdem habe ich 5 Tage mehr Urlaub. Ist das richtig ???</p>
<p>Ich bin mit 40 Gdb und mit einer Gleichstellung eingestuft.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-1426</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Oct 2012 07:58:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-1426</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-1336&quot;&gt;Manuela. S&lt;/a&gt;.

Hallo Manuela,

da handelt es sich eigentlich nicht um eine sozialrechtliche, sondern um eine arbeitsrechtliche Fragestellung:

Aber: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die übernommenen Aufgaben zu erfüllen. Aber erst in diesem Fall ist der Arbeitnehmer zur Mitteilung verpflichtet. Insbesondere wenn allerdings eine Beeinträchtigung des Arbeitsergebnisses zu erwarten ist, so könnte sich die Informationspflicht konkretisieren. Die Informationspflicht würde sich aber auch dann auf die Auswirkungen der Behinderung beschränken. Die spezifischen medizinischen Daten gehen den Arbeitgeber nichts an.

Im Bewerbungsverfahren gelten besondere Regeln: Werden auf zulässige Gesundheitsfragen falsche Antworten gegeben, so kann sich daraus ein Anfechtungsrecht hinsichtlich des Arbeitsvertrages ergeben. Dies ist aber ein weites Feld ...

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-1336">Manuela. S</a>.</p>
<p>Hallo Manuela,</p>
<p>da handelt es sich eigentlich nicht um eine sozialrechtliche, sondern um eine arbeitsrechtliche Fragestellung:</p>
<p>Aber: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die übernommenen Aufgaben zu erfüllen. Aber erst in diesem Fall ist der Arbeitnehmer zur Mitteilung verpflichtet. Insbesondere wenn allerdings eine Beeinträchtigung des Arbeitsergebnisses zu erwarten ist, so könnte sich die Informationspflicht konkretisieren. Die Informationspflicht würde sich aber auch dann auf die Auswirkungen der Behinderung beschränken. Die spezifischen medizinischen Daten gehen den Arbeitgeber nichts an.</p>
<p>Im Bewerbungsverfahren gelten besondere Regeln: Werden auf zulässige Gesundheitsfragen falsche Antworten gegeben, so kann sich daraus ein Anfechtungsrecht hinsichtlich des Arbeitsvertrages ergeben. Dies ist aber ein weites Feld &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Manuela. S		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/gleichstellung-schwerbehinderung/#comment-1336</link>

		<dc:creator><![CDATA[Manuela. S]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Oct 2012 15:57:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2257#comment-1336</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich habe da mal eine Frage, ich habe mich für einen neuen Job beworben und würde gern wissen, ob mir das auch negativ ausgelegt werden kann, wenn ich den GdB von 30 angebe oder nicht. Und muss ich das angeben oder kann ich es verschweigen?

Hat der AG dadurch Vor- oder Nachteile?

MfG  Manuela]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich habe da mal eine Frage, ich habe mich für einen neuen Job beworben und würde gern wissen, ob mir das auch negativ ausgelegt werden kann, wenn ich den GdB von 30 angebe oder nicht. Und muss ich das angeben oder kann ich es verschweigen?</p>
<p>Hat der AG dadurch Vor- oder Nachteile?</p>
<p>MfG  Manuela</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
