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	Kommentare zu: Das selbstgenutzte Hausgrundstück als Schonvermögen (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII)	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Mon, 19 Jan 2026 09:38:00 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: hanne		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-65860</link>

		<dc:creator><![CDATA[hanne]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jan 2020 19:43:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-65860</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-65711&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht - gilt das auch wenn bei der Wohnung auch ein Grundstück dabei wäre? Geheißen hatte es, dass das Amt eine Eintragung im Grundbuch macht und dass die Grundsicherung nur als Darlehen wäre und dass wir es dann zurück zahlen müssen - kenne mich leider nicht aus.

Was bedeutet Schonvermögen? 

danke für Info]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-65711">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>hallo,</p>
<p>vielen Dank für Ihre Nachricht &#8211; gilt das auch wenn bei der Wohnung auch ein Grundstück dabei wäre? Geheißen hatte es, dass das Amt eine Eintragung im Grundbuch macht und dass die Grundsicherung nur als Darlehen wäre und dass wir es dann zurück zahlen müssen &#8211; kenne mich leider nicht aus.</p>
<p>Was bedeutet Schonvermögen? </p>
<p>danke für Info</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-65711</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jan 2020 09:15:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-65711</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-65522&quot;&gt;hanne&lt;/a&gt;.

Hallo Hanne,

&quot;eigentlich&quot; müsste die Eigentumswohnung bzw. der von Ihrer Mutter bewohnte Teil als &quot;Schonvermögen&quot; zu betrachten sein.

Warum dies hier nicht geltend soll, erschließt sich mir nicht.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-65522">hanne</a>.</p>
<p>Hallo Hanne,</p>
<p>&#8222;eigentlich&#8220; müsste die Eigentumswohnung bzw. der von Ihrer Mutter bewohnte Teil als &#8222;Schonvermögen&#8220; zu betrachten sein.</p>
<p>Warum dies hier nicht geltend soll, erschließt sich mir nicht.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: hanne		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-65522</link>

		<dc:creator><![CDATA[hanne]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2020 22:31:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-65522</guid>

					<description><![CDATA[Hallo habe da mal ne Frage - 

meine Mutter bezog seit 2013 bis 2019 Grundsicherung - nun soll sie eine Eigentumswohnung wo ihr 2 Zimmer noch gehören (andere Hälfte gehört ihrem Sohn) schätzen lassen, da die Grundsicherung seit 2020 nur ein Darlehen sei (Änderung des Gesetzes). 

Sie bekommt 197 € Rente. Bis jetzt wurde kein weitere Grundsicherung bewilligt, die 2 Zimmer bleiben auch nach ihrem Tod Eigentum Ihres Sohnes.

Würde mich freuen schnellstmöglich eine Antwort zu bekommen,

Gruß]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo habe da mal ne Frage &#8211; </p>
<p>meine Mutter bezog seit 2013 bis 2019 Grundsicherung &#8211; nun soll sie eine Eigentumswohnung wo ihr 2 Zimmer noch gehören (andere Hälfte gehört ihrem Sohn) schätzen lassen, da die Grundsicherung seit 2020 nur ein Darlehen sei (Änderung des Gesetzes). </p>
<p>Sie bekommt 197 € Rente. Bis jetzt wurde kein weitere Grundsicherung bewilligt, die 2 Zimmer bleiben auch nach ihrem Tod Eigentum Ihres Sohnes.</p>
<p>Würde mich freuen schnellstmöglich eine Antwort zu bekommen,</p>
<p>Gruß</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Helmut		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-46751</link>

		<dc:creator><![CDATA[Helmut]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jan 2019 07:14:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-46751</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-46743&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Nippel,

vielen Dank für Ihre für mich ausführliche Anwort.

Mit freundlichen Grüßen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-46743">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>vielen Dank für Ihre für mich ausführliche Anwort.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-46743</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jan 2019 11:14:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-46743</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-46719&quot;&gt;Helmut&lt;/a&gt;.

Hallo Helmut,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Fragen in diesem Rahmen nicht umfassend beantwortet werden können.

Jedenfalls werden Sie wohl letztlich gezwungen sein (wenn Sie Ihren Gesamtbedarf durch Ihr Einkommen mehr decken können), Ihr Vermögen zu verwerten. In diesem Zusammenhang ist dann nicht verständlich, warum Sie die Immobilie nicht veräußern können. Tatsächlich kann doch ein potentieller Käufer den Ihnen geschuldeten Kaufpreis direkt an die Ihre Mutter zum Ausgleich des von Ihnen Ihrer Mutter noch geschuldeten Kaufpreises zahlen. Diesbezüglich würde dann auch interessieren, ob Sie selbst die Immobilie nutzen und ob z. B. Ihre Mutter noch in der Wohnung (der Immobilie?) lebt. Dann wäre für Sie möglicherweise auch noch das Thema des Schonvermögens bei der selbstgenutzten Immobilie von Interesse. Eventuell können Sie so nicht gezwungen werden, die Immobilie zu „versilbern“.

Im Hinblick auf Ihre private Krankenversicherung werden Sie schließlich aufgefordert werden, in den Basistarif zu wechseln. Dies ist insbesondere dann unangenehm, wenn Sie jetzt auch aufgrund eines möglicherweise fortgeschrittenen Alters auf die Leistungen angewiesen sein sollten. Die vollen Kosten der privaten Krankenversicherung (über dem Basistarif) werden nicht übernommen bzw. nur für einen kurzen Zeitraum. Die Höhe des Basistarifs darf den Maximalbeitrag (Regelbeitrag der KV - zurzeit ca. 703,00 €) nicht überschreiten.

Insgesamt gilt &quot;überschlägig&quot; zum jetzigen Zeitpunkt, dass das Sozialamt Ihren Gesamtbedarf berechnen muss (Regelbedarf in Höhe von vermutlich 424,00 € + Bedarf für Kosten der angemessenen Unterkunft [für Sie allein vermutlich ca. 400,00 € bis 450,00 € warm bei Miete bzw. bei Selbstnutzung der Immobilie die &quot;Betriebskosten&quot; zzgl. eventuell Ihrer Mutter für den Kaufpreis der selbst genutzten Immobilie zu zahlende Zinsen] + Bedarf für die Kosten der angemessenen Krankenversicherung [s. o. in Höhe von zurzeit 703,00 €]). Davon sind bedarfsdeckend anzurechnen Ihre Einnahmen (in Höhe von 630,00 €). Ihr Vermögen haben Sie (bis auf 5.000,00 €) einzusetzen. Zu Ihrem Vermögen gehört auch die Immobilie, soweit sie nicht als Schonvermögen zu betrachten ist. Dann müsste die Immobilie selbst genutzt und &lt;strong&gt;angemessen&lt;/strong&gt; sein. Demzufolge ist recht fraglich, ob Sie je einen Anspruch außerhalb eines Darlehens gegenüber dem Sozialamt auf Gewährung von Leistungen haben werden.

Sollte Sie nach Ablauf der Zeit bis zum Verbrauch Ihres jetzt noch vorhandenen Barvermögens &quot;in Schwierigkeiten kommen&quot;, sollten Sie ggf. einen Antrag auf Erhalt darlehensweiser Leistungen stellen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-46719">Helmut</a>.</p>
<p>Hallo Helmut,</p>
<p>bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Fragen in diesem Rahmen nicht umfassend beantwortet werden können.</p>
<p>Jedenfalls werden Sie wohl letztlich gezwungen sein (wenn Sie Ihren Gesamtbedarf durch Ihr Einkommen mehr decken können), Ihr Vermögen zu verwerten. In diesem Zusammenhang ist dann nicht verständlich, warum Sie die Immobilie nicht veräußern können. Tatsächlich kann doch ein potentieller Käufer den Ihnen geschuldeten Kaufpreis direkt an die Ihre Mutter zum Ausgleich des von Ihnen Ihrer Mutter noch geschuldeten Kaufpreises zahlen. Diesbezüglich würde dann auch interessieren, ob Sie selbst die Immobilie nutzen und ob z. B. Ihre Mutter noch in der Wohnung (der Immobilie?) lebt. Dann wäre für Sie möglicherweise auch noch das Thema des Schonvermögens bei der selbstgenutzten Immobilie von Interesse. Eventuell können Sie so nicht gezwungen werden, die Immobilie zu „versilbern“.</p>
<p>Im Hinblick auf Ihre private Krankenversicherung werden Sie schließlich aufgefordert werden, in den Basistarif zu wechseln. Dies ist insbesondere dann unangenehm, wenn Sie jetzt auch aufgrund eines möglicherweise fortgeschrittenen Alters auf die Leistungen angewiesen sein sollten. Die vollen Kosten der privaten Krankenversicherung (über dem Basistarif) werden nicht übernommen bzw. nur für einen kurzen Zeitraum. Die Höhe des Basistarifs darf den Maximalbeitrag (Regelbeitrag der KV &#8211; zurzeit ca. 703,00 €) nicht überschreiten.</p>
<p>Insgesamt gilt &#8222;überschlägig&#8220; zum jetzigen Zeitpunkt, dass das Sozialamt Ihren Gesamtbedarf berechnen muss (Regelbedarf in Höhe von vermutlich 424,00 € + Bedarf für Kosten der angemessenen Unterkunft [für Sie allein vermutlich ca. 400,00 € bis 450,00 € warm bei Miete bzw. bei Selbstnutzung der Immobilie die &#8222;Betriebskosten&#8220; zzgl. eventuell Ihrer Mutter für den Kaufpreis der selbst genutzten Immobilie zu zahlende Zinsen] + Bedarf für die Kosten der angemessenen Krankenversicherung [s. o. in Höhe von zurzeit 703,00 €]). Davon sind bedarfsdeckend anzurechnen Ihre Einnahmen (in Höhe von 630,00 €). Ihr Vermögen haben Sie (bis auf 5.000,00 €) einzusetzen. Zu Ihrem Vermögen gehört auch die Immobilie, soweit sie nicht als Schonvermögen zu betrachten ist. Dann müsste die Immobilie selbst genutzt und <strong>angemessen</strong> sein. Demzufolge ist recht fraglich, ob Sie je einen Anspruch außerhalb eines Darlehens gegenüber dem Sozialamt auf Gewährung von Leistungen haben werden.</p>
<p>Sollte Sie nach Ablauf der Zeit bis zum Verbrauch Ihres jetzt noch vorhandenen Barvermögens &#8222;in Schwierigkeiten kommen&#8220;, sollten Sie ggf. einen Antrag auf Erhalt darlehensweiser Leistungen stellen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Helmut		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-46719</link>

		<dc:creator><![CDATA[Helmut]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jan 2019 22:32:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-46719</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

ich bin ein besonderer Fall. 

Als ehemaliger Selbständiger habe ich privat vorgesorgt. Ich bekomme ca. 630,00 € Rente, zahle aber 760,00 € für die PKV und muss  auch noch 820,00 € Restkaufpreisrate an meine 98jährige demente Mutter zahlen. Alle Beträge monatlich. Ich verfüge noch für 3 Jahre Barvermögen und besitze eine schuldenfreie Immobilie im Wert von ca. 500000,00 €. Für die Restkaufpreisrate ist ein Grundbucheintrag vorhanden. So kann ich die Immobilie vor Ableben meiner Mutter nicht verkaufen. In 3 Jahren habe ich kein Geld mehr für den Lebensunterhalt, PKV und Restkaufpreisrate. Wenn ich die nicht mehr an meine Mutter zahlen kann, geht die Immobilie an sie zurück und ich besitze nichts mehr. Würde das Sozialamt für alle meine Kosten aufkommen? Oder sogar mir ein entsprechendes Darlehn einräumen? Ein Bankdarlehn bekomme ich nicht, trotz Sicherheiten. 

Mit welchem Szenario muss ich rechnen?

Vielen Dank für Ihre Antwort]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>ich bin ein besonderer Fall. </p>
<p>Als ehemaliger Selbständiger habe ich privat vorgesorgt. Ich bekomme ca. 630,00 € Rente, zahle aber 760,00 € für die PKV und muss  auch noch 820,00 € Restkaufpreisrate an meine 98jährige demente Mutter zahlen. Alle Beträge monatlich. Ich verfüge noch für 3 Jahre Barvermögen und besitze eine schuldenfreie Immobilie im Wert von ca. 500000,00 €. Für die Restkaufpreisrate ist ein Grundbucheintrag vorhanden. So kann ich die Immobilie vor Ableben meiner Mutter nicht verkaufen. In 3 Jahren habe ich kein Geld mehr für den Lebensunterhalt, PKV und Restkaufpreisrate. Wenn ich die nicht mehr an meine Mutter zahlen kann, geht die Immobilie an sie zurück und ich besitze nichts mehr. Würde das Sozialamt für alle meine Kosten aufkommen? Oder sogar mir ein entsprechendes Darlehn einräumen? Ein Bankdarlehn bekomme ich nicht, trotz Sicherheiten. </p>
<p>Mit welchem Szenario muss ich rechnen?</p>
<p>Vielen Dank für Ihre Antwort</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Anita Kerbach		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-45627</link>

		<dc:creator><![CDATA[Anita Kerbach]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Oct 2018 12:53:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-45627</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr RA Sönke Nippel,

meine Tochter musste sich an ihrem Studienort anmelden, so entkamen wir der Zweitwohnungssteuer. Konnte ich bisher unsere Eigentumswohnung verteidigen soll ich sie nun schätzen lassen oder ich verliere meinen Anspruch von ca 70€ der meine EU Rente ergänzt.

Mein Kind wird in diese Wohnung zurückkehren und diese auch nach meinem Tod erben. Ich kann Wohngeld beantragen, bin jedoch erschüttert wie mit Menschen und deren Würde umgegangen wird. 
Man hat ja Angst ein Pflegefall zu werden.... 

Liebe Grüße Anita]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr RA Sönke Nippel,</p>
<p>meine Tochter musste sich an ihrem Studienort anmelden, so entkamen wir der Zweitwohnungssteuer. Konnte ich bisher unsere Eigentumswohnung verteidigen soll ich sie nun schätzen lassen oder ich verliere meinen Anspruch von ca 70€ der meine EU Rente ergänzt.</p>
<p>Mein Kind wird in diese Wohnung zurückkehren und diese auch nach meinem Tod erben. Ich kann Wohngeld beantragen, bin jedoch erschüttert wie mit Menschen und deren Würde umgegangen wird.<br>
Man hat ja Angst ein Pflegefall zu werden&#8230;. </p>
<p>Liebe Grüße Anita</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-43655</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2017 08:38:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-43655</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-43612&quot;&gt;Jürgen Haffner&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Haffner,

tatsächlich stehen einem Leistungsempfänger zurzeit nur 409,00 € als Regelbedarf und der Ersatz der Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe zu.

Instandsetzungskosten können ggf. als Kosten der Unterkunft ersatzfähig sein. Auch die Nebenkosten der (vermutlich) abgezahlten Immobilie sind ersatzfähig, sofern diese Kosten auch ein Mieter geltend machen könnte. Allerdings dürften die ersatzfähigen Kosten der selbst genutzten abgezahlten Immobilie im Wesentlichen begrenzt sein auf die Nebenkosten, die auch ein Mieter zu zahlen hat. 

Dass im Ergebnis bei Ihrem Bruder in der 60 m² großen Doppelhaushälfte mehr als 281,00 € Nebenkosten (690,00 € Rente abzüglich des Regelbedarfs in Höhe von 409,00 € = 281,00 €) entstehen, die auch einem Mieter ersetzt werden müssten, ist eher unwahrscheinlich (andernfalls würden die Nebenkosten bei ca. 4,68 € liegen - 60 m² x 4,68 € m² = 281,00 €). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten des Telefons und des Stroms im Regelunterhalt (also den 409,00 €) enthalten sind (Stromkosten sind in den Kosten der Unterkunft gemäß den geltenden Regelungen nur dann enthalten und zu ersetzen, sofern Wasser mit Strom erwärmt wird). Hinsichtlich der Rundfunkgebühren sollten Sie ggf. einen Befreiungsantrag beim für Sie zuständigen Beitragsservice stellen (sehr kompliziert!).

Ja, ... im Ergebnis haben Sie jedenfalls insofern recht, als dass es sehr schwierig ist, mit 409,00 € Regelbedarf und dem Ersatz der Kosten der Unterkunft würdig zu existieren ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-43612">Jürgen Haffner</a>.</p>
<p>Hallo Herr Haffner,</p>
<p>tatsächlich stehen einem Leistungsempfänger zurzeit nur 409,00 € als Regelbedarf und der Ersatz der Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe zu.</p>
<p>Instandsetzungskosten können ggf. als Kosten der Unterkunft ersatzfähig sein. Auch die Nebenkosten der (vermutlich) abgezahlten Immobilie sind ersatzfähig, sofern diese Kosten auch ein Mieter geltend machen könnte. Allerdings dürften die ersatzfähigen Kosten der selbst genutzten abgezahlten Immobilie im Wesentlichen begrenzt sein auf die Nebenkosten, die auch ein Mieter zu zahlen hat. </p>
<p>Dass im Ergebnis bei Ihrem Bruder in der 60 m² großen Doppelhaushälfte mehr als 281,00 € Nebenkosten (690,00 € Rente abzüglich des Regelbedarfs in Höhe von 409,00 € = 281,00 €) entstehen, die auch einem Mieter ersetzt werden müssten, ist eher unwahrscheinlich (andernfalls würden die Nebenkosten bei ca. 4,68 € liegen &#8211; 60 m² x 4,68 € m² = 281,00 €). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten des Telefons und des Stroms im Regelunterhalt (also den 409,00 €) enthalten sind (Stromkosten sind in den Kosten der Unterkunft gemäß den geltenden Regelungen nur dann enthalten und zu ersetzen, sofern Wasser mit Strom erwärmt wird). Hinsichtlich der Rundfunkgebühren sollten Sie ggf. einen Befreiungsantrag beim für Sie zuständigen Beitragsservice stellen (sehr kompliziert!).</p>
<p>Ja, &#8230; im Ergebnis haben Sie jedenfalls insofern recht, als dass es sehr schwierig ist, mit 409,00 € Regelbedarf und dem Ersatz der Kosten der Unterkunft würdig zu existieren &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jürgen Haffner		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/hausgrundstueck-schonvermoegen-90-sgb-xii/#comment-43612</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Haffner]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Nov 2017 21:50:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4505#comment-43612</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehenden Mailverkehr zur Kenntnis!

Ich habe für meinen Bruder (Rente 690,- €) Grundsicherung beantragt. Wie in nachfolgendem Mailverkehr wird diese abgelehnt.

Kann ich nicht nachvollziehen. Nach allen Abzügen (Strom, Wasser, Müllabfuhr, Abwasser, Heizkosten, Telefon, Rundfunk usw.) bleiben in etwa ca. 250,- € für Lebensmittel über. Da er eine Doppelhaushälfte (ca. 60 m² Wohnfläche) besitzt, fallen hier auch mal Instandsetzungskosten an, (schätze mal so um die 200,- € mtl.)

Jetzt frage ich mich wirklich, wie kann ein Mensch in unserem Land mit solch einer niedrigen Rente existieren? Ich würde Schluss machen ...

Beim Beschwerdemanagement habe ich mich auch schon gemeldet!

Für einen kurzen Ratschlag bzw. Info wie ich meinen Bruder noch helfen kann wäre ich Ihnen sehr dankbar!
MfG
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>nachstehenden Mailverkehr zur Kenntnis!</p>
<p>Ich habe für meinen Bruder (Rente 690,- €) Grundsicherung beantragt. Wie in nachfolgendem Mailverkehr wird diese abgelehnt.</p>
<p>Kann ich nicht nachvollziehen. Nach allen Abzügen (Strom, Wasser, Müllabfuhr, Abwasser, Heizkosten, Telefon, Rundfunk usw.) bleiben in etwa ca. 250,- € für Lebensmittel über. Da er eine Doppelhaushälfte (ca. 60 m² Wohnfläche) besitzt, fallen hier auch mal Instandsetzungskosten an, (schätze mal so um die 200,- € mtl.)</p>
<p>Jetzt frage ich mich wirklich, wie kann ein Mensch in unserem Land mit solch einer niedrigen Rente existieren? Ich würde Schluss machen &#8230;</p>
<p>Beim Beschwerdemanagement habe ich mich auch schon gemeldet!</p>
<p>Für einen kurzen Ratschlag bzw. Info wie ich meinen Bruder noch helfen kann wäre ich Ihnen sehr dankbar!<br>
MfG</p>
]]></content:encoded>
		
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