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	Kommentare zu: Leistungsfortzahlung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsunfähigkeit	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Mon, 20 Oct 2025 07:55:12 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/leistungsfortzahlung-arbeitslosengeld-krankengeld/#comment-43653</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Dec 2017 08:17:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4958#comment-43653</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/leistungsfortzahlung-arbeitslosengeld-krankengeld/#comment-43634&quot;&gt;Kornelka Kphne&lt;/a&gt;.

Hallo Kphne,

so richtig verstehe ich Ihre Frage nicht. ... Sie haben schließlich einen Anspruch auf Krankengeld ... 

Das Arbeitsamt wird - wie der Arbeitgeber beim &quot;kranken Arbeitnehmer&quot; - dann nicht erneut zur 6-wöchigen &quot;Entgeltfortzahlung&quot; verpflichtet sein, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt.  

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/leistungsfortzahlung-arbeitslosengeld-krankengeld/#comment-43634">Kornelka Kphne</a>.</p>
<p>Hallo Kphne,</p>
<p>so richtig verstehe ich Ihre Frage nicht. &#8230; Sie haben schließlich einen Anspruch auf Krankengeld &#8230; </p>
<p>Das Arbeitsamt wird &#8211; wie der Arbeitgeber beim &#8222;kranken Arbeitnehmer&#8220; &#8211; dann nicht erneut zur 6-wöchigen &#8222;Entgeltfortzahlung&#8220; verpflichtet sein, wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt.  </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kornelka Kphne		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/leistungsfortzahlung-arbeitslosengeld-krankengeld/#comment-43634</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kornelka Kphne]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Nov 2017 14:47:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4958#comment-43634</guid>

					<description><![CDATA[sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich bin fast 6 Wochen krank geschrieben. 

Dadurch werden die Leistungen der Arbeitsagentur in ein paar Tagen eingestellt.

Mein Attest ist noch gültig, dennoch steht es dort: &quot;voraussichtlich arbeitsunfähig bis ...&quot; Sonst müsste ich mich erneut arbeitssuchend melden.

Ist es möglich, dass ich mich ab sofort arbeitsfähig melde, um die 6 Wochen nicht auszuschöpfen oder benötige ich ein neues Attest mit früheren Datum?

freundliche Grüsse 
Kornelia Kühne]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>ich bin fast 6 Wochen krank geschrieben. </p>
<p>Dadurch werden die Leistungen der Arbeitsagentur in ein paar Tagen eingestellt.</p>
<p>Mein Attest ist noch gültig, dennoch steht es dort: &#8222;voraussichtlich arbeitsunfähig bis &#8230;&#8220; Sonst müsste ich mich erneut arbeitssuchend melden.</p>
<p>Ist es möglich, dass ich mich ab sofort arbeitsfähig melde, um die 6 Wochen nicht auszuschöpfen oder benötige ich ein neues Attest mit früheren Datum?</p>
<p>freundliche Grüsse<br>
Kornelia Kühne</p>
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