<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Merkzeichen RF, Bl, B und Gl: Voraussetzungen, Bedeutung &#038; Vorteile im Schwerbehindertenausweis	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-rf-bl-b-gl/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-rf-bl-b-gl/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 21 Nov 2025 19:08:52 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.9-cp-2.7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Beckmann, Heinz		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-rf-bl-b-gl/#comment-178356</link>

		<dc:creator><![CDATA[Beckmann, Heinz]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 15 May 2022 10:47:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=23409#comment-178356</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,
ich habe eine Frage für meinen schwerbehinderten Schwager. Er ist beiseitig beinamputiert. Der GdB beträgt 100 %. Die Widerspruchsstelle Münster hat im Widerspruchsverfahren das beantragte MZ RF abgelehnt. Eine Möglichkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sei noch gegeben. Der Mensch ist völlig hilflos. Wie soll er ohne Beine am öffentlichen Leben teilnehmen können. Wäre eine Klage erfolgreich? Danke für Ihre Beratung. 
Mit freundlichen Grüßen Heinz Beckmann]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
ich habe eine Frage für meinen schwerbehinderten Schwager. Er ist beiseitig beinamputiert. Der GdB beträgt 100 %. Die Widerspruchsstelle Münster hat im Widerspruchsverfahren das beantragte MZ RF abgelehnt. Eine Möglichkeit zur Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen sei noch gegeben. Der Mensch ist völlig hilflos. Wie soll er ohne Beine am öffentlichen Leben teilnehmen können. Wäre eine Klage erfolgreich? Danke für Ihre Beratung.<br>
Mit freundlichen Grüßen Heinz Beckmann</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-rf-bl-b-gl/#comment-129759</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 08:00:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=23409#comment-129759</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-rf-bl-b-gl/#comment-128597&quot;&gt;advocatus&lt;/a&gt;.

Hallo Advocatus,

meine Antwort lautet: ja! Das Versorgungsamt soll doch lediglich feststellen, dass nunmehr auch die Voraussetzungen des Merkzeichens B vorliegen.

Warum sollte eine Neufestsetzung erforderlich werden?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-rf-bl-b-gl/#comment-128597">advocatus</a>.</p>
<p>Hallo Advocatus,</p>
<p>meine Antwort lautet: ja! Das Versorgungsamt soll doch lediglich feststellen, dass nunmehr auch die Voraussetzungen des Merkzeichens B vorliegen.</p>
<p>Warum sollte eine Neufestsetzung erforderlich werden?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: advocatus		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/merkzeichen-rf-bl-b-gl/#comment-128597</link>

		<dc:creator><![CDATA[advocatus]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Feb 2021 10:51:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=23409#comment-128597</guid>

					<description><![CDATA[Betr.: Eintragung des Merkzeichens &quot;B&quot;

Mit Abhilfebescheid des Sozialamtes  vom 18.03.2019 wurde eine Behinderung meinerseits mit einem Grad von 100 festgestellt. Gleichzeitig wurden mir die Merkzeichen RF, G und Gl zuerkannt. Seither hat sich mein Gesundheitszustand insgesamt weiterhin verschlechtert.
Mit Bescheid vom 11.12.2020  wurde durch meine private Pflegeversicherung  meinem Antrag auf Pflegeleistung  entsprochen und mir  der Pflegegrad 3 zuerkannt.

Da die Voraussetzungen für das Merkzeichen B gem. Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil D, Nr. 2b durch die Zuerkennung der Merkzeichen G und Gl vorliegen, habe ich nunmehr beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Eintragung des Merkzeichens &quot;B&quot; gestellt.

Das Sozialamt geht jedoch davon aus, dass ich  einen Antrag auf Neufeststellung von Behinderung und des Grades der Behinderung nach § 152 SGB IX gestellt habe und ich nach Einholung der Befundsberichte von Ärzten, vom Krankenhaus und der Pflegekasse einen&quot;  Bescheid über die Feststellung einer Behinderung , den Grad der Behinderung sowie die Voraussetzungen über eventuell  vorliegende Merkzeichen&quot; erhalten werde.
Da diesbezüglich jedoch bereits entsprechende Feststellungen getroffen wurden müsste es doch möglich sein, über die Eintragung des Merkzeichens &quot;B&quot; separat zu entscheiden. Oder?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Betr.: Eintragung des Merkzeichens &#8222;B&#8220;</p>
<p>Mit Abhilfebescheid des Sozialamtes  vom 18.03.2019 wurde eine Behinderung meinerseits mit einem Grad von 100 festgestellt. Gleichzeitig wurden mir die Merkzeichen RF, G und Gl zuerkannt. Seither hat sich mein Gesundheitszustand insgesamt weiterhin verschlechtert.<br>
Mit Bescheid vom 11.12.2020  wurde durch meine private Pflegeversicherung  meinem Antrag auf Pflegeleistung  entsprochen und mir  der Pflegegrad 3 zuerkannt.</p>
<p>Da die Voraussetzungen für das Merkzeichen B gem. Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil D, Nr. 2b durch die Zuerkennung der Merkzeichen G und Gl vorliegen, habe ich nunmehr beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Eintragung des Merkzeichens &#8222;B&#8220; gestellt.</p>
<p>Das Sozialamt geht jedoch davon aus, dass ich  einen Antrag auf Neufeststellung von Behinderung und des Grades der Behinderung nach § 152 SGB IX gestellt habe und ich nach Einholung der Befundsberichte von Ärzten, vom Krankenhaus und der Pflegekasse einen&#8220;  Bescheid über die Feststellung einer Behinderung , den Grad der Behinderung sowie die Voraussetzungen über eventuell  vorliegende Merkzeichen&#8220; erhalten werde.<br>
Da diesbezüglich jedoch bereits entsprechende Feststellungen getroffen wurden müsste es doch möglich sein, über die Eintragung des Merkzeichens &#8222;B&#8220; separat zu entscheiden. Oder?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
