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	Kommentare zu: Mietminderung beim Bürgergeld: Erstattungsanspruch des Jobcenters?	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-185346</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Oct 2022 14:39:26 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7455#comment-185346</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-184547&quot;&gt;Suse&lt;/a&gt;.

Hallo Suse,

das hört sich eher nach einer mietrechtlichen - nicht einer sozialrechtlichen - Fragestellung an. 

Wenn Ihr Vermieter Ihnen Ärger macht, dann müssen Sie sich letztlich gegen Ihren Vermieter durchsetzen - dazu stehen Ihnen in der Regel die mietrechtlichen Instrumentarien zur Verfügung: Minderung, Schadenersatz, Aufwendungsersatz, ... (dabei ist allerdings insbesondere die Minderung für Sie ein &quot;stumpfes Schert&quot; - im Ergebnis muss Ihnen das Jobcenter nur die tatsächlichen Aufwendungen ersetzen - mit einer Minderung haben Sie also nur Ärger, können aber keinen &quot;Gewinn&quot; erzielen).

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-184547">Suse</a>.</p>
<p>Hallo Suse,</p>
<p>das hört sich eher nach einer mietrechtlichen &#8211; nicht einer sozialrechtlichen &#8211; Fragestellung an. </p>
<p>Wenn Ihr Vermieter Ihnen Ärger macht, dann müssen Sie sich letztlich gegen Ihren Vermieter durchsetzen &#8211; dazu stehen Ihnen in der Regel die mietrechtlichen Instrumentarien zur Verfügung: Minderung, Schadenersatz, Aufwendungsersatz, &#8230; (dabei ist allerdings insbesondere die Minderung für Sie ein &#8222;stumpfes Schert&#8220; &#8211; im Ergebnis muss Ihnen das Jobcenter nur die tatsächlichen Aufwendungen ersetzen &#8211; mit einer Minderung haben Sie also nur Ärger, können aber keinen &#8222;Gewinn&#8220; erzielen).</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Suse		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-184547</link>

		<dc:creator><![CDATA[Suse]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 25 Sep 2022 19:08:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7455#comment-184547</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
das hört sich alles gar nicht gut an.
ich habe ebenfalls Ärger mit meinem Vermieter. Er will nichts mehr reparieren. ich habe es selber repariert und von der Miete abgezogen.
Kann aber meine Aufwendungen nicht mehr nachweisen. Bin ich da vollkommen rechtlos?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
das hört sich alles gar nicht gut an.<br>
ich habe ebenfalls Ärger mit meinem Vermieter. Er will nichts mehr reparieren. ich habe es selber repariert und von der Miete abgezogen.<br>
Kann aber meine Aufwendungen nicht mehr nachweisen. Bin ich da vollkommen rechtlos?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-163120</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2021 15:22:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7455#comment-163120</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-163098&quot;&gt;Jasi&lt;/a&gt;.

Hallo Jasi,

leider kann ich auch jetzt nur entsprechend den obigen Urteilen des LSG NRW antworten:

... es kommt auf die tatsächlichen Unterkunftskosten und nicht auf die vertraglich geschuldete Miethöhe an ...

Zahlen Sie weniger, schuldet Ihnen das Jobcenter weniger ...

Das ist meines Erachtens zwar mißlich, da Sie dann eigentlich das berechtigte Interesse verlieren müssen, berechtigte Minderungsansprüche auch geltend zu machen ... Das Jobcenter zahlt dann in der Folge auch für &quot;Bruchbuden&quot; ... Anderseits sollte bei Ihnen immer noch das Interesse bestehen, dass tatsächlich bestehende Missstände behoben werden.


Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-163098">Jasi</a>.</p>
<p>Hallo Jasi,</p>
<p>leider kann ich auch jetzt nur entsprechend den obigen Urteilen des LSG NRW antworten:</p>
<p>&#8230; es kommt auf die tatsächlichen Unterkunftskosten und nicht auf die vertraglich geschuldete Miethöhe an &#8230;</p>
<p>Zahlen Sie weniger, schuldet Ihnen das Jobcenter weniger &#8230;</p>
<p>Das ist meines Erachtens zwar mißlich, da Sie dann eigentlich das berechtigte Interesse verlieren müssen, berechtigte Minderungsansprüche auch geltend zu machen &#8230; Das Jobcenter zahlt dann in der Folge auch für &#8222;Bruchbuden&#8220; &#8230; Anderseits sollte bei Ihnen immer noch das Interesse bestehen, dass tatsächlich bestehende Missstände behoben werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Jasi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mietminderung-erstattungsanspruch-jobcenter/#comment-163098</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jasi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Aug 2021 09:17:00 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7455#comment-163098</guid>

					<description><![CDATA[Guten Tag, wir haben folgendes Problem:  Wir sind seit August letzten Jahres Leistungensbezieher.  In einem Zeitraum vor Bezug von Leistungen sind bei uns schwerwiegende Mängel in unserer Wohnung aufgetreten. Die Behebung der Hauptmängel sind beseitigt aber die Entscheidung über die Höhe und dem Zugeständnis von Mietminderung seitens des Vermieters erst jetzt getroffen. Es gab auch überschneiden in denen der Hauptmieter dieser Bedarfsgemeinschaft Alg1 erhalten hat und die Miete von seinen Alg1  Leistungen gezahlt wurde. Uns interessiert ob und wie viel das Jobcenter berechtigt ist etwas davon einzubehalten. Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, wir haben folgendes Problem:  Wir sind seit August letzten Jahres Leistungensbezieher.  In einem Zeitraum vor Bezug von Leistungen sind bei uns schwerwiegende Mängel in unserer Wohnung aufgetreten. Die Behebung der Hauptmängel sind beseitigt aber die Entscheidung über die Höhe und dem Zugeständnis von Mietminderung seitens des Vermieters erst jetzt getroffen. Es gab auch überschneiden in denen der Hauptmieter dieser Bedarfsgemeinschaft Alg1 erhalten hat und die Miete von seinen Alg1  Leistungen gezahlt wurde. Uns interessiert ob und wie viel das Jobcenter berechtigt ist etwas davon einzubehalten. Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
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