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	Kommentare zu: Versagung/Entziehung nach § 66 SGB I – Voraussetzungen &#038; Rechtsschutz	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Thu, 25 Dec 2025 14:03:10 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mitwirkungspflichtverletzung/#comment-239113</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 May 2025 09:37:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=31762#comment-239113</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mitwirkungspflichtverletzung/#comment-238792&quot;&gt;Jasmin&lt;/a&gt;.

Hallo Jasmin,

dass es jährlich eine Rentenerhöhung gibt, dürfte auch dem Sozialamt und/oder dem Jobcenter bekannt sein.

Deshalb dürfte eine Aufhebung und Erstattung auch nur in Höhe des tatsächlich überzahlten Gesamtbetrages zulässig sein.

Also: da die Rente 1 : 1 leistungsmindernd angerechnet wird, erfolgte eine Überzahlung ab dem Zeitpunkt der Rentenerhöhung in Höhe des monatlichen Erhöhungsbetrages. Dieser Betrag wird dann zurückgefordert.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mitwirkungspflichtverletzung/#comment-238792">Jasmin</a>.</p>
<p>Hallo Jasmin,</p>
<p>dass es jährlich eine Rentenerhöhung gibt, dürfte auch dem Sozialamt und/oder dem Jobcenter bekannt sein.</p>
<p>Deshalb dürfte eine Aufhebung und Erstattung auch nur in Höhe des tatsächlich überzahlten Gesamtbetrages zulässig sein.</p>
<p>Also: da die Rente 1 : 1 leistungsmindernd angerechnet wird, erfolgte eine Überzahlung ab dem Zeitpunkt der Rentenerhöhung in Höhe des monatlichen Erhöhungsbetrages. Dieser Betrag wird dann zurückgefordert.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Jasmin		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/mitwirkungspflichtverletzung/#comment-238792</link>

		<dc:creator><![CDATA[Jasmin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 May 2025 12:56:56 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=31762#comment-238792</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und  zusätzlich Grundsicherung.  Vor ca 1 Jahr wurde meine Rente etwas erhöht. Ich hatte vergessen, das dem Amt mit zu teilen.

Jetzt kamen Sie mir darauf, weil ich den neusten Rentenbescheid hin schicken musste. 

Wieviel kann das Amt zurück behalten und wie lang?

Es geht um einen  Betrag  von 331,21€.

Bitte um Antwort, danke. 

Mit freundlichen Grüßen 

Jasmin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente und  zusätzlich Grundsicherung.  Vor ca 1 Jahr wurde meine Rente etwas erhöht. Ich hatte vergessen, das dem Amt mit zu teilen.</p>
<p>Jetzt kamen Sie mir darauf, weil ich den neusten Rentenbescheid hin schicken musste. </p>
<p>Wieviel kann das Amt zurück behalten und wie lang?</p>
<p>Es geht um einen  Betrag  von 331,21€.</p>
<p>Bitte um Antwort, danke. </p>
<p>Mit freundlichen Grüßen </p>
<p>Jasmin</p>
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