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	Kommentare zu: Nebeneinkommen beim Arbeitslosengeld I (§ 155 SGB III)	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nebeneinkommen-arbeitslosengeld/#comment-220742</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 May 2024 16:42:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nebeneinkommen-arbeitslosengeld/#comment-220646&quot;&gt;Leonie&lt;/a&gt;.

Hallo Leonie,

möglicherweise eine recht spezielle, ggf. auch berechtigte Frage, die ich allerdings nicht ganz verstehe. Was bedeutet &quot;mit Beschäftigung bei der Nebentätigkeit ohne Gehalt&quot;?

Die Höhe des ALG I wird nach der Elternzeit in der Regel auf Grundlage des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts vor der Elternzeit – meist mit 67 % vom letzten Netto-Verdienst gewährt. Dann sollte sich doch auch die Privilegierung im Hinblick auf die Nebentätigkeit auf diese Grundlage beziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nebeneinkommen-arbeitslosengeld/#comment-220646">Leonie</a>.</p>
<p>Hallo Leonie,</p>
<p>möglicherweise eine recht spezielle, ggf. auch berechtigte Frage, die ich allerdings nicht ganz verstehe. Was bedeutet &#8222;mit Beschäftigung bei der Nebentätigkeit ohne Gehalt&#8220;?</p>
<p>Die Höhe des ALG I wird nach der Elternzeit in der Regel auf Grundlage des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelts vor der Elternzeit – meist mit 67 % vom letzten Netto-Verdienst gewährt. Dann sollte sich doch auch die Privilegierung im Hinblick auf die Nebentätigkeit auf diese Grundlage beziehen.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
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		<title>
		Von: Leonie		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/nebeneinkommen-arbeitslosengeld/#comment-220646</link>

		<dc:creator><![CDATA[Leonie]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2024 08:18:36 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag, 

ich würde gerne wissen, ob die Privilegierung auch gilt, wenn man vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in Elternzeit (mit Beschäftigung bei der Nebentätigkeit ohne Gehalt, aber weiterhin angestellt) war, und DAVOR aber eine Nebentätigkeit tatsächlich ausgeführt hat. Denn beim ALG I ist der Bemessungszeitraum ja auch der vor der Elternzeit.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag, </p>
<p>ich würde gerne wissen, ob die Privilegierung auch gilt, wenn man vor Eintritt der Arbeitslosigkeit in Elternzeit (mit Beschäftigung bei der Nebentätigkeit ohne Gehalt, aber weiterhin angestellt) war, und DAVOR aber eine Nebentätigkeit tatsächlich ausgeführt hat. Denn beim ALG I ist der Bemessungszeitraum ja auch der vor der Elternzeit.</p>
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