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	Kommentare zu: Rentenantrag des Jobcenters zur vorzeitigen Verrentung rechtmäßig?	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenantrag-jobcenter-vorzeitig/#comment-44229</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 May 2018 14:01:20 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenantrag-jobcenter-vorzeitig/#comment-44227&quot;&gt;schjoschi&lt;/a&gt;.

Hallo schjoschi,

so ganz verstehe ich die Fragestellung nicht. 

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 Nr. 5 SGB sind Leistungen des Jobcenters insbesondere darauf auszurichten, dass behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.

§ 428 Abs. 3 SGB III beschäftigt sich mit einer Teilrente wegen Alters oder eine ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art.

Inwiefern sind Sie betroffen bzw. inwiefern stellt sich das Schreiben des Jobcenters als Verstoß &quot;gegen eigene Vorschriften&quot; dar?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenantrag-jobcenter-vorzeitig/#comment-44227">schjoschi</a>.</p>
<p>Hallo schjoschi,</p>
<p>so ganz verstehe ich die Fragestellung nicht. </p>
<p>Gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 Nr. 5 SGB sind Leistungen des Jobcenters insbesondere darauf auszurichten, dass behindertenspezifische Nachteile überwunden werden.</p>
<p>§ 428 Abs. 3 SGB III beschäftigt sich mit einer Teilrente wegen Alters oder eine ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art.</p>
<p>Inwiefern sind Sie betroffen bzw. inwiefern stellt sich das Schreiben des Jobcenters als Verstoß &#8222;gegen eigene Vorschriften&#8220; dar?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
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		<title>
		Von: schjoschi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenantrag-jobcenter-vorzeitig/#comment-44227</link>

		<dc:creator><![CDATA[schjoschi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 May 2018 12:37:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=7185#comment-44227</guid>

					<description><![CDATA[Eine vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern halte ich nicht nur vor dem Hintergrund des GG, sondern auch aus anderen Gründen insgesamt für bedenklich.

So hatte ich vor kurzem z.B. ein Schreiben von meinem JC erhalten, worin es sich auf § 428 des SGB III berufen hatte (Grundsicherung f. Arbeitssuchende). Darin wurde aber interessanterweise der Abs. 3 außer Acht gelassen. Da ich nämlich schwerbehindert bin, und Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX habe. Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass das JC von Anfang an bereits schon - nachweislich - mit seiner Vorgehensweise (Maßnahmen ohne Hinzuziehung/Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt) gegen seine eigenen Vorschriften verstoßen hatte. Konkret § 1 Abs. 2 Satz 5 SGB II.

Was nun tun?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern halte ich nicht nur vor dem Hintergrund des GG, sondern auch aus anderen Gründen insgesamt für bedenklich.</p>
<p>So hatte ich vor kurzem z.B. ein Schreiben von meinem JC erhalten, worin es sich auf § 428 des SGB III berufen hatte (Grundsicherung f. Arbeitssuchende). Darin wurde aber interessanterweise der Abs. 3 außer Acht gelassen. Da ich nämlich schwerbehindert bin, und Anspruch auf Leistungen nach dem SGB IX habe. Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass das JC von Anfang an bereits schon &#8211; nachweislich &#8211; mit seiner Vorgehensweise (Maßnahmen ohne Hinzuziehung/Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt) gegen seine eigenen Vorschriften verstoßen hatte. Konkret § 1 Abs. 2 Satz 5 SGB II.</p>
<p>Was nun tun?</p>
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