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	Kommentare zu: Pflichtversicherte Selbständige in der Rentenversicherung (§ 2 SGB VI): Befreiung, Nachforderung, Verjährung	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Raquel Sanchez		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-45263</link>

		<dc:creator><![CDATA[Raquel Sanchez]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 01 Sep 2018 10:26:21 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4268#comment-45263</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

ich bin seit 05.10.2015 selbständig (Tanzpädagogin) mit Existenzgründungszuschuss inkl. der Verlängerung. Seit dem 01.06.2017 bekomme ich aufstockende ALG-II Leistungen, da meine Einnahmen zum Leben noch nicht ganz ausreichen (vorläufig bis zum 30.11.2018).

Im November 2017 meldete ich mich bei der DRV, da ich von einer Kollegin erfuhr, dass auch ich rentenversicherungspflichtig sei. 

Von der Zeit vom 05.10.2015 bis 18.03.2018 fordert die DRV eine Nachzahlung von 5.646,58 €. Ab dem 19.03.2018 bin ich versicherungspflichtig über die Künstlersozialkasse. Die Nachforderung der DRV kann ich nicht zahlen, es sei denn in Miniraten.

Kann ich mich für die Zeit des ALG-II Bezuges &quot;nachträglich&quot; von den Rentenversicherungspflicht bei der DRV befreien lassen?

Zudem hat die Rentenvericherung ein Jahreseinkommen (2016) von 12.600 € berechnet, obwohl ich 7.771 € Einnahmen hatte und ich ihnen den Einkommensteuerbescheid 2016 vorgelegt habe. Der von 2017 kam parallel zu den RV-Bescheid und beträgt 8.051 €. Kann ich dagegen Widerspruch erheben und ist die Berrechnung korrekt? Der Antrag wurde mit &quot;einkommensgerechten Beitrag&quot; beantragt.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
RS]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin seit 05.10.2015 selbständig (Tanzpädagogin) mit Existenzgründungszuschuss inkl. der Verlängerung. Seit dem 01.06.2017 bekomme ich aufstockende ALG-II Leistungen, da meine Einnahmen zum Leben noch nicht ganz ausreichen (vorläufig bis zum 30.11.2018).</p>
<p>Im November 2017 meldete ich mich bei der DRV, da ich von einer Kollegin erfuhr, dass auch ich rentenversicherungspflichtig sei. </p>
<p>Von der Zeit vom 05.10.2015 bis 18.03.2018 fordert die DRV eine Nachzahlung von 5.646,58 €. Ab dem 19.03.2018 bin ich versicherungspflichtig über die Künstlersozialkasse. Die Nachforderung der DRV kann ich nicht zahlen, es sei denn in Miniraten.</p>
<p>Kann ich mich für die Zeit des ALG-II Bezuges &#8222;nachträglich&#8220; von den Rentenversicherungspflicht bei der DRV befreien lassen?</p>
<p>Zudem hat die Rentenvericherung ein Jahreseinkommen (2016) von 12.600 € berechnet, obwohl ich 7.771 € Einnahmen hatte und ich ihnen den Einkommensteuerbescheid 2016 vorgelegt habe. Der von 2017 kam parallel zu den RV-Bescheid und beträgt 8.051 €. Kann ich dagegen Widerspruch erheben und ist die Berrechnung korrekt? Der Antrag wurde mit &#8222;einkommensgerechten Beitrag&#8220; beantragt.</p>
<p>Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.<br>
RS</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44434</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 09:52:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4268#comment-44434</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44380&quot;&gt;Stefan&lt;/a&gt;.

Hallo Stefan,

die Praxis der Deutschen Rentenversicherung bei einer &quot;Selbstanzeige&quot; kenne ich nicht. 

Warum rufen Sie nicht einfach - ggf. &quot;anonym&quot; - bei der Rentenversicherung an und erkundigen sich nach deren Praxis?

Jedenfalls können aufgrund einer verspäteten Anmeldung nach meiner ersten Einschätzung Verspätungszuschläge entstehen. Es kommt auch die Verhängung eines Bußgeldes wegen einer Verletzung der Meldepflicht gemäß &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__190a.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 190 a SGB VI&lt;/a&gt; in Verbindung mit &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__320.html&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;noopener nofollow&quot;&gt;§ 320 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI&lt;/a&gt; in Betracht. Ordnungswidrig ist ein vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44380">Stefan</a>.</p>
<p>Hallo Stefan,</p>
<p>die Praxis der Deutschen Rentenversicherung bei einer &#8222;Selbstanzeige&#8220; kenne ich nicht. </p>
<p>Warum rufen Sie nicht einfach &#8211; ggf. &#8222;anonym&#8220; &#8211; bei der Rentenversicherung an und erkundigen sich nach deren Praxis?</p>
<p>Jedenfalls können aufgrund einer verspäteten Anmeldung nach meiner ersten Einschätzung Verspätungszuschläge entstehen. Es kommt auch die Verhängung eines Bußgeldes wegen einer Verletzung der Meldepflicht gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__190a.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 190 a SGB VI</a> in Verbindung mit <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__320.html" target="_blank" rel="noopener nofollow">§ 320 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI</a> in Betracht. Ordnungswidrig ist ein vorsätzliches oder leichtfertiges Verhalten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44432</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jun 2018 09:07:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4268#comment-44432</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44385&quot;&gt;G.M.&lt;/a&gt;.

Hallo G.M.,

Der Pflichtversicherung unterliegen auch bestimmte Selbstständige

- Handwerker und Hausgewerbetreibende
- Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
- Künstler und Publizisten
- Selbstständige mit einem Auftraggeber
- Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer

Wenn Sie nicht zu diesen Gruppen gehören, dann besteht auch keine Rentenversicherungspflicht.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44385">G.M.</a>.</p>
<p>Hallo G.M.,</p>
<p>Der Pflichtversicherung unterliegen auch bestimmte Selbstständige</p>
<p>&#8211; Handwerker und Hausgewerbetreibende<br>
&#8211; Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte<br>
&#8211; Künstler und Publizisten<br>
&#8211; Selbstständige mit einem Auftraggeber<br>
&#8211; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer</p>
<p>Wenn Sie nicht zu diesen Gruppen gehören, dann besteht auch keine Rentenversicherungspflicht.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: G.M.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44385</link>

		<dc:creator><![CDATA[G.M.]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2018 15:05:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4268#comment-44385</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit Ende 2006 selbständig mit Büroarbeiten, mit mind. 3-5 Auftraggebern. Ich habe versäumt einen Antrag auf RV-Befreiung zu stellen, da ich davon ausgegangen bin, dass ich nicht RV-pflichtig bin. Ich habe der RV mitgeteilt, dass ich in keinem sozialversicherungspflichten Arbeitnehmerverhältnis stehe, sowie dass ich keine RV-pflichtigen Einkünfte habe. Wie soll ich mch weiterhin verhalten......eine nachträgliche Meldung meiner Selbständigkeit evt. über einen Rechtsbeistand veranlassen. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
G.M.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<br>
ich bin seit Ende 2006 selbständig mit Büroarbeiten, mit mind. 3-5 Auftraggebern. Ich habe versäumt einen Antrag auf RV-Befreiung zu stellen, da ich davon ausgegangen bin, dass ich nicht RV-pflichtig bin. Ich habe der RV mitgeteilt, dass ich in keinem sozialversicherungspflichten Arbeitnehmerverhältnis stehe, sowie dass ich keine RV-pflichtigen Einkünfte habe. Wie soll ich mch weiterhin verhalten&#8230;&#8230;eine nachträgliche Meldung meiner Selbständigkeit evt. über einen Rechtsbeistand veranlassen. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.<br>
G.M.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Stefan		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44380</link>

		<dc:creator><![CDATA[Stefan]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Jun 2018 12:14:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=4268#comment-44380</guid>

					<description><![CDATA[Ich bin jetzt seit einigen Jahren als selbstständiger Dozent tätig. Leider habe ich erst zu spät erfahren, dass ich versicherungspflichtig bin, und wäre finanziell nicht in der Lage, den Beitrag, auch nur für vier Jahre, nachzuzahlen. Es ist selbstverständlich mein Verschulden, aber ich weiß derzeit nicht, wie ich am besten in dieser Situation verfahre. Freunde rieten mir, es darauf ankommen zu lassen, da es schlimmer nicht kommen könne. Ich müsse ja so oder so nachzahlen und könnte ja bis zu &quot;Entdeckung&quot; noch etwas ansparen. Mit dieser illegalen Lösung fühle ich mich jedoch nicht wohl. Eine Kollegin sprach nun über einen Fall, bei dem bei nachträglicher freiwilliger Meldung auf eine Nachzahlung (zumindest in voller Höhe) seitens des RV-Trägers verzichtet worden sei. Gibt es diese Möglichkeit tatsächlich und welche Voraussetzungen müssten dabei gegeben sein?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin jetzt seit einigen Jahren als selbstständiger Dozent tätig. Leider habe ich erst zu spät erfahren, dass ich versicherungspflichtig bin, und wäre finanziell nicht in der Lage, den Beitrag, auch nur für vier Jahre, nachzuzahlen. Es ist selbstverständlich mein Verschulden, aber ich weiß derzeit nicht, wie ich am besten in dieser Situation verfahre. Freunde rieten mir, es darauf ankommen zu lassen, da es schlimmer nicht kommen könne. Ich müsse ja so oder so nachzahlen und könnte ja bis zu &#8222;Entdeckung&#8220; noch etwas ansparen. Mit dieser illegalen Lösung fühle ich mich jedoch nicht wohl. Eine Kollegin sprach nun über einen Fall, bei dem bei nachträglicher freiwilliger Meldung auf eine Nachzahlung (zumindest in voller Höhe) seitens des RV-Trägers verzichtet worden sei. Gibt es diese Möglichkeit tatsächlich und welche Voraussetzungen müssten dabei gegeben sein?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44268</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2018 07:50:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44250&quot;&gt;Ralf-Dieter Wichmann&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Wichmann,

ohne Recherche hätte ich zunächst vermutet, dass ohne Beitragszahlungen auch keine Leistungen erfolgen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44250">Ralf-Dieter Wichmann</a>.</p>
<p>Hallo Herr Wichmann,</p>
<p>ohne Recherche hätte ich zunächst vermutet, dass ohne Beitragszahlungen auch keine Leistungen erfolgen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ralf-Dieter Wichmann		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/rentenversicherungspflicht-selbstaendig/#comment-44250</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ralf-Dieter Wichmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 May 2018 11:01:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Dazu habe ich eine Frage:  Bei später festgestellter Versicherungspflicht eines Selbstständigen und gleichzeitiger Beitragsverjährung, wie sieht es dann mit den Engeltpunkten zur Rente für diesen Zeitraum aus ? Dies wäre einmal sehr interesant zu wissen. Vielen Dank.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dazu habe ich eine Frage:  Bei später festgestellter Versicherungspflicht eines Selbstständigen und gleichzeitiger Beitragsverjährung, wie sieht es dann mit den Engeltpunkten zur Rente für diesen Zeitraum aus ? Dies wäre einmal sehr interesant zu wissen. Vielen Dank.</p>
]]></content:encoded>
		
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