<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Sanktionen beim Bürgergeld (SGB II): Voraussetzungen &#038; Kürzungen	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sanktion-sgb-ii-hartz-iv/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sanktion-sgb-ii-hartz-iv/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sat, 03 Jan 2026 15:51:22 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.9-cp-2.7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sanktion-sgb-ii-hartz-iv/#comment-43144</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Sep 2017 08:13:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5989#comment-43144</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sanktion-sgb-ii-hartz-iv/#comment-43120&quot;&gt;Könze Mirko&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Könze,

Ihre Frage ist recht allgemein gehalten. ...

Sollten Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet haben, in der Sie sich verpflichtet haben, die Maßnahme wahrzunehmen, könnte es schwer sein, dagegen vorzugehen.

Sollten Sie zwangsweise verpflichtet werden, so muss ggf. ein Verwaltungsakt ergehen, der Sie verpflichtet, die Maßnahme zu besuchen. Gegen diesen Verwaltungsakt könnten Sie ggf. Widerspruch und Klage erheben.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sanktion-sgb-ii-hartz-iv/#comment-43120">Könze Mirko</a>.</p>
<p>Hallo Herr Könze,</p>
<p>Ihre Frage ist recht allgemein gehalten. &#8230;</p>
<p>Sollten Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet haben, in der Sie sich verpflichtet haben, die Maßnahme wahrzunehmen, könnte es schwer sein, dagegen vorzugehen.</p>
<p>Sollten Sie zwangsweise verpflichtet werden, so muss ggf. ein Verwaltungsakt ergehen, der Sie verpflichtet, die Maßnahme zu besuchen. Gegen diesen Verwaltungsakt könnten Sie ggf. Widerspruch und Klage erheben.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Könze Mirko		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/sanktion-sgb-ii-hartz-iv/#comment-43120</link>

		<dc:creator><![CDATA[Könze Mirko]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Sep 2017 06:20:33 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=5989#comment-43120</guid>

					<description><![CDATA[Darf das Amt mich in eine Maßnahme stecken wo man für blöd erklärt wird und lernen soll, sich im Lebensalltag wieder zurecht zu finden. Bin fast 40 Jahre und komme recht gut in meinem Alltag zurecht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Darf das Amt mich in eine Maßnahme stecken wo man für blöd erklärt wird und lernen soll, sich im Lebensalltag wieder zurecht zu finden. Bin fast 40 Jahre und komme recht gut in meinem Alltag zurecht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
