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	Kommentare zu: Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und Arbeitsunfähigkeit – Unterschiede &#038; Voraussetzungen einfach erklärt	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Resi		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-110295</link>

		<dc:creator><![CDATA[Resi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Nov 2020 06:52:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich bekomme für 3 Jahre volle Erwerbsminderungsrente. Sollte ich nicht wenigstens für diese Zeit einen Behindertenausweis bekommen?

Freue mich auf eine Antwort!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bekomme für 3 Jahre volle Erwerbsminderungsrente. Sollte ich nicht wenigstens für diese Zeit einen Behindertenausweis bekommen?</p>
<p>Freue mich auf eine Antwort!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Bürger		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-44042</link>

		<dc:creator><![CDATA[Bürger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Apr 2018 13:47:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-40579&quot;&gt;Oliver Däubler&lt;/a&gt;.

Als Empfänger von voller Erwerbsminderungsrente, haben sie meiner Ansicht nach Anspruch auf Grundsicherung (etwa 800 € pro Monat).]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-40579">Oliver Däubler</a>.</p>
<p>Als Empfänger von voller Erwerbsminderungsrente, haben sie meiner Ansicht nach Anspruch auf Grundsicherung (etwa 800 € pro Monat).</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Oliver Däubler		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-40579</link>

		<dc:creator><![CDATA[Oliver Däubler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jul 2016 14:04:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo,

ich bin seit 1999 100% schwerbehindert und erhalte seit einigen Jahren volle Erwerbsminderungsrente 371,99€ + ergänzende Sozialhilfe und Mehrbedarf ca.110,90 €!

Nun meine Frage: Nach allen Abzügen (Strom, Telefon usw.) bleiben mir ca. 230 € zum Leben! Bin ich nun bedürftig bzw. stehen mir noch andere Zahlungen zu (Unterhalt) oder ähnliches ?!?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bin seit 1999 100% schwerbehindert und erhalte seit einigen Jahren volle Erwerbsminderungsrente 371,99€ + ergänzende Sozialhilfe und Mehrbedarf ca.110,90 €!</p>
<p>Nun meine Frage: Nach allen Abzügen (Strom, Telefon usw.) bleiben mir ca. 230 € zum Leben! Bin ich nun bedürftig bzw. stehen mir noch andere Zahlungen zu (Unterhalt) oder ähnliches ?!?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Horst Winter		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-12139</link>

		<dc:creator><![CDATA[Horst Winter]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 May 2014 14:33:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

ich möchte anfragen, ob der folgende Text korrekt ist oder welche Gesetzesalternative sich für den Tatbestand anbietet.

Anrechnungszeiten-Tatbestände, wie in meinem Fall, Zeiten ohne Leistungsbezug vor Beginn der vollen Erwerbsminderung aufgrund von krankheitsbedingter Wohnungslosigkeit, die gleichwohl keine Anrechnungszeiten nach § 58 SGB VI sind, weil sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nicht unterbrechen, kommen nach § 43 Abs. 4 Nr. 3 als Verlängerungstatbestand in Betracht.

Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

H. Winter]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>ich möchte anfragen, ob der folgende Text korrekt ist oder welche Gesetzesalternative sich für den Tatbestand anbietet.</p>
<p>Anrechnungszeiten-Tatbestände, wie in meinem Fall, Zeiten ohne Leistungsbezug vor Beginn der vollen Erwerbsminderung aufgrund von krankheitsbedingter Wohnungslosigkeit, die gleichwohl keine Anrechnungszeiten nach § 58 SGB VI sind, weil sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit nicht unterbrechen, kommen nach § 43 Abs. 4 Nr. 3 als Verlängerungstatbestand in Betracht.</p>
<p>Vielen Dank.</p>
<p>Mit freundlichem Gruß</p>
<p>H. Winter</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-10480</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Apr 2014 09:06:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2055#comment-10480</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-7120&quot;&gt;Mandäla Franc&lt;/a&gt;.

Hallo,

warum stellen Sie jetzt nicht einfach den erforderlichen Antrag hinsichtlich der Rente?

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-7120">Mandäla Franc</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>warum stellen Sie jetzt nicht einfach den erforderlichen Antrag hinsichtlich der Rente?</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mandäla Franc		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-7120</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mandäla Franc]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jan 2014 13:28:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Mein Rentenberater hat anstelle einer Erwerbsminderungs-Rente, einen Antarg auf Schwerbehinderungsrente gestellt!

Wie kann ich es korrigieren lassen? Es war falsche Beratung..


Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Rentenberater hat anstelle einer Erwerbsminderungs-Rente, einen Antarg auf Schwerbehinderungsrente gestellt!</p>
<p>Wie kann ich es korrigieren lassen? Es war falsche Beratung..</p>
<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-1191</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2012 17:15:39 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2055#comment-1191</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-1139&quot;&gt;Peter Zeller&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Zeller,

jedenfalls besagt die Feststellung der vollen Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-1139">Peter Zeller</a>.</p>
<p>Hallo Herr Zeller,</p>
<p>jedenfalls besagt die Feststellung der vollen Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, dass Sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Peter Zeller		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-1139</link>

		<dc:creator><![CDATA[Peter Zeller]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Sep 2012 07:09:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2055#comment-1139</guid>

					<description><![CDATA[Ich bekommebefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Könnte man sagen das ich für diese zeit  Arbeitsunfähig bin oder oder sehe ich das falsch?
MfG. Peter Zeller]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bekommebefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung.<br>
Könnte man sagen das ich für diese zeit  Arbeitsunfähig bin oder oder sehe ich das falsch?<br>
MfG. Peter Zeller</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-374</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 08:13:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Nikolaos,

wenn Sie schon vor dem Gericht sind, sollten Sie dies mit Ihrem Anwalt besprechen - es scheint ja schon Einiges geschehen zu sein, was sich hier nicht darstellen lässt.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Nikolaos,</p>
<p>wenn Sie schon vor dem Gericht sind, sollten Sie dies mit Ihrem Anwalt besprechen &#8211; es scheint ja schon Einiges geschehen zu sein, was sich hier nicht darstellen lässt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. ippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-48</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. ippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 09:11:34 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-47&quot;&gt;hugo&lt;/a&gt;.

Hallo Hugo,

§ 50 SGB VI regelt die Wartezeit:

&lt;strong&gt;§ 50 Wartezeiten
&lt;/strong&gt;

(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

1.    Regelaltersrente,
2.    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und
3.    Rente wegen Todes.

Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch auf

1.    Regelaltersrente, wenn der Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen hat,
2.    Hinterbliebenenrente, wenn der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen hat.

(2) Die Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung an Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben.
(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

1.    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und
2.    Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an.

(4) Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf

1.     Altersrente für langjährig Versicherte und
2.    Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Sind die Voraussetzungen bei Ihnen tatsächlich nicht erfüllt (bei 423 Monaten)???

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-47">hugo</a>.</p>
<p>Hallo Hugo,</p>
<p>§ 50 SGB VI regelt die Wartezeit:</p>
<p><strong>§ 50 Wartezeiten<br>
</strong></p>
<p>(1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf</p>
<p>1.    Regelaltersrente,<br>
2.    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und<br>
3.    Rente wegen Todes.</p>
<p>Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch auf</p>
<p>1.    Regelaltersrente, wenn der Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen hat,<br>
2.    Hinterbliebenenrente, wenn der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen hat.</p>
<p>(2) Die Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung an Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben.<br>
(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf</p>
<p>1.    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und<br>
2.    Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an.</p>
<p>(4) Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf</p>
<p>1.     Altersrente für langjährig Versicherte und<br>
2.    Altersrente für schwerbehinderte Menschen.</p>
<p>Sind die Voraussetzungen bei Ihnen tatsächlich nicht erfüllt (bei 423 Monaten)???</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: hugo		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schwerbehinderung-erwerbsminderung-arbeitsunfaehigkeit/#comment-47</link>

		<dc:creator><![CDATA[hugo]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Jun 2011 08:49:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2055#comment-47</guid>

					<description><![CDATA[hallo habe folgendes Problem: 

Erwerbsminderungsrente abgelehnt wegen Fehlzeiten, bin im Jan. 2010 schwer erkrankt (mir wurde die Galle, Milz und Bauspeicheldrüse entfernt und bin jetzt auch noch Diabetiker), habe die letzten Jahre nur geringfügige Arbeiten gemacht, so dass ich die letzten 5 Jahre nur auf 21 Monate komme - habe jetzt Klage beim Sozialgericht eingereicht so wie es aussieht, wird diese wieder abgelehnt - habe bis jetzt 423 Monate eingezahlt, habe zurzeit 50 GdB (neuer Antrag wurde gestellt) - was kann man dagegen tun? Kann weniger als 2 stunden arbeiten ... welche Firma nimmt einen noch ... bekomme auch kein Krankengeld ... müssen von der Rente meiner frau leben und das ist nicht viel     

MIT FREUNDLICHEM GRUSS HUGO]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>hallo habe folgendes Problem: </p>
<p>Erwerbsminderungsrente abgelehnt wegen Fehlzeiten, bin im Jan. 2010 schwer erkrankt (mir wurde die Galle, Milz und Bauspeicheldrüse entfernt und bin jetzt auch noch Diabetiker), habe die letzten Jahre nur geringfügige Arbeiten gemacht, so dass ich die letzten 5 Jahre nur auf 21 Monate komme &#8211; habe jetzt Klage beim Sozialgericht eingereicht so wie es aussieht, wird diese wieder abgelehnt &#8211; habe bis jetzt 423 Monate eingezahlt, habe zurzeit 50 GdB (neuer Antrag wurde gestellt) &#8211; was kann man dagegen tun? Kann weniger als 2 stunden arbeiten &#8230; welche Firma nimmt einen noch &#8230; bekomme auch kein Krankengeld &#8230; müssen von der Rente meiner frau leben und das ist nicht viel     </p>
<p>MIT FREUNDLICHEM GRUSS HUGO</p>
]]></content:encoded>
		
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