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	Kommentare zu: Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) für Auszubildende &#038; Studierende – Ausschluss, Mehrbedarfe, Wohnkostenzuschuss	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/student-auszubildende-hartz-iv/#comment-44233</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 May 2018 14:17:22 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/student-auszubildende-hartz-iv/#comment-44181&quot;&gt;Neferteri&lt;/a&gt;.

Hallo Neferteri,

Sie sollten sich ggf. einen Beratungshilfeschein besorgen und sich von einem Kollegen (oder gerne auch von mir) beraten lassen.

Ohne Vorlage der jeweiligen Bescheide zum BAB vermag ich zunächst schon nicht zu beurteilen, inwiefern Ihre Kinder damit bereits schon Leistungen zum Regelbedarf bzw. zu den Kosten der Unterkunft erhalten. 

Auch ohne Vorlage der Berechnungen des Jobcenters vermag ich keine belastbaren Angaben zu treffen. Erhalten Sie und Ihre Kinder tatsächlich nur Leistungen zu den Kosten der Unterkunft?

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/student-auszubildende-hartz-iv/#comment-44181">Neferteri</a>.</p>
<p>Hallo Neferteri,</p>
<p>Sie sollten sich ggf. einen Beratungshilfeschein besorgen und sich von einem Kollegen (oder gerne auch von mir) beraten lassen.</p>
<p>Ohne Vorlage der jeweiligen Bescheide zum BAB vermag ich zunächst schon nicht zu beurteilen, inwiefern Ihre Kinder damit bereits schon Leistungen zum Regelbedarf bzw. zu den Kosten der Unterkunft erhalten. </p>
<p>Auch ohne Vorlage der Berechnungen des Jobcenters vermag ich keine belastbaren Angaben zu treffen. Erhalten Sie und Ihre Kinder tatsächlich nur Leistungen zu den Kosten der Unterkunft?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Neferteri		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/student-auszubildende-hartz-iv/#comment-44181</link>

		<dc:creator><![CDATA[Neferteri]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2018 11:01:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=3321#comment-44181</guid>

					<description><![CDATA[Hallo!

Ich habe zwei Kinder (22 J; 18J) und beide gehen seit 2017 ihrer Ausbildung nach. Mein Sohn (22J) bezieht BAB mit 425 € mtl und meine Tochter knapp 750 € mtl. 

Nun habe ich durch Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und eine vorläufige Bewilligung erhalten, die mich sprachlos macht.

Das Jobcenter berechnete alles ein und somit beziehen wir nicht einmal mehr als Bedarfsgemeinschaft die komplette Mietzahlung. Wir erhalten nicht mehr einen Cent für Lebensmittel ausgezahlt.

Da das Jobcenter der Meinung ist, das meine Tochter für mich und ihre beiden Brüder aufkommen muss!!

Meine Frage an Sie wäre wie folgt:

Kann das Jobcenter uns ohne jegliche Gewährleistung einfach hängen lassen und nicht mal mehr die komplette Miete übernehmen ????

Darf ich meine beiden Erwachsenen Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft herausschreiben lassen und diese als Mitbewohner anmelden ?

Ich danke Ihnen recht herzlich]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Ich habe zwei Kinder (22 J; 18J) und beide gehen seit 2017 ihrer Ausbildung nach. Mein Sohn (22J) bezieht BAB mit 425 € mtl und meine Tochter knapp 750 € mtl. </p>
<p>Nun habe ich durch Ablauf des Bewilligungszeitraumes einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und eine vorläufige Bewilligung erhalten, die mich sprachlos macht.</p>
<p>Das Jobcenter berechnete alles ein und somit beziehen wir nicht einmal mehr als Bedarfsgemeinschaft die komplette Mietzahlung. Wir erhalten nicht mehr einen Cent für Lebensmittel ausgezahlt.</p>
<p>Da das Jobcenter der Meinung ist, das meine Tochter für mich und ihre beiden Brüder aufkommen muss!!</p>
<p>Meine Frage an Sie wäre wie folgt:</p>
<p>Kann das Jobcenter uns ohne jegliche Gewährleistung einfach hängen lassen und nicht mal mehr die komplette Miete übernehmen ????</p>
<p>Darf ich meine beiden Erwachsenen Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft herausschreiben lassen und diese als Mitbewohner anmelden ?</p>
<p>Ich danke Ihnen recht herzlich</p>
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