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	Kommentare zu: Verhältnis von Unterhalt und Grundsicherung: Pflicht zur Antragstellung nach § 41 SGB XII	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/unterhalt-grundsicherung-obliegenheit-antragstellung/#comment-112847</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Dec 2020 11:30:32 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13042#comment-112847</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/unterhalt-grundsicherung-obliegenheit-antragstellung/#comment-112509&quot;&gt;Andre Matzen&lt;/a&gt;.

Hallo Herr Matzen,

die Frage ist hier im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt falsch gestellt!

Zu Ihrer Frage: Für einen möglichen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gilt meines Erachtens eine Mitwirkungspflicht, den erforderlichen Antrag zu stellen. Dann könnte nach Bewilligung des Unterhaltsvorschusses die Sozialhilfe entsprechend gekürzt werden.

Wird die Pflicht zur Antragstellung verletzt, drohen Konsequenzen!

Warum will denn Ihre Klientin den Antrag nicht stellen? - Meistens geschieht dies, um den Erzeuger vor Unterhaltspflichten zu schützen. Das kann die Allgemeinheit aber nicht hinnehmen. Der Erzeuger muss sich seinen Pflichten stellen.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/unterhalt-grundsicherung-obliegenheit-antragstellung/#comment-112509">Andre Matzen</a>.</p>
<p>Hallo Herr Matzen,</p>
<p>die Frage ist hier im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt falsch gestellt!</p>
<p>Zu Ihrer Frage: Für einen möglichen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss gilt meines Erachtens eine Mitwirkungspflicht, den erforderlichen Antrag zu stellen. Dann könnte nach Bewilligung des Unterhaltsvorschusses die Sozialhilfe entsprechend gekürzt werden.</p>
<p>Wird die Pflicht zur Antragstellung verletzt, drohen Konsequenzen!</p>
<p>Warum will denn Ihre Klientin den Antrag nicht stellen? &#8211; Meistens geschieht dies, um den Erzeuger vor Unterhaltspflichten zu schützen. Das kann die Allgemeinheit aber nicht hinnehmen. Der Erzeuger muss sich seinen Pflichten stellen.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Andre Matzen		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/unterhalt-grundsicherung-obliegenheit-antragstellung/#comment-112509</link>

		<dc:creator><![CDATA[Andre Matzen]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Dec 2020 19:22:38 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=13042#comment-112509</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,
meine Klientin möchte einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht stellen. Ist das möglich, ohne Rechtsfolgen zu kassieren?
Sie bekommt Grundsicherung nach SGB XII. Kann das Fachamt für Grundsicherung den Antrag ersatzweise stellen, wie der Jobcenter?
Vielen Dank!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
meine Klientin möchte einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nicht stellen. Ist das möglich, ohne Rechtsfolgen zu kassieren?<br>
Sie bekommt Grundsicherung nach SGB XII. Kann das Fachamt für Grundsicherung den Antrag ersatzweise stellen, wie der Jobcenter?<br>
Vielen Dank!</p>
]]></content:encoded>
		
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