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	Kommentare zu: Kontoauszüge &#038; Mitwirkungspflicht beim Bürgergeld (§§ 60 ff. SGB I, § 67 SGB X)	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Fri, 21 Nov 2025 18:53:25 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-253353</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Nov 2025 16:16:40 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-252601&quot;&gt;Elke Kirchhoff&lt;/a&gt;.

Hallo Frau Kirchhoff,

ich verstehe [tooltip begriff=&quot;§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I&quot;] so, dass Sie Unterlagen vorlegen müssen. Das oben zitierte Urteil des BSG enthält genau diese Aussagen. Dies dürfte auch schon aus Praktikabilitätsgründen erforderlich sein. Etwas anderes auszuführen wäre m. E. irreführend! 

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwaalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-252601">Elke Kirchhoff</a>.</p>
<p>Hallo Frau Kirchhoff,</p>
<p>ich verstehe <span data-sn-tt="1" class="tooltip-begriff-wrapper"><a class="tooltip-begriff" href="/tag/§-60-sgb-i/" target="_blank" rel="noopener noreferrer" data-title="§ 60 SGB I – Angabe von Tatsachen" data-desc="(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat&lt;br&gt;&lt;br&gt;
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,&lt;br&gt;
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,&lt;br&gt;
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.&lt;br&gt;&lt;br&gt;
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden." data-linktext="Paragraf - kommentiert">§ 60 Abs. 1 Nr. 3 SGB I</a></span> so, dass Sie Unterlagen vorlegen müssen. Das oben zitierte Urteil des BSG enthält genau diese Aussagen. Dies dürfte auch schon aus Praktikabilitätsgründen erforderlich sein. Etwas anderes auszuführen wäre m. E. irreführend! </p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwaalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Elke Kirchhoff		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-252601</link>

		<dc:creator><![CDATA[Elke Kirchhoff]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 02 Nov 2025 12:59:15 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Mich würde interessieren, ob das Jobcenter verlangen kann meine Kontoauszüge in Kopie ein zu reichen. Kann ich darauf bestehen diese zur Einsicht persönlich vor zu legen. Ich habe da weiter nichts gefunden.  Lese immer nur ich muss Einsicht gewähren. 


Wie verhält es sich wenn das Jobcenter auf den Bewilligungsbescheiden die ich per Post zu geschickt bekomme mit der komplett ersichtlichen Kontonummer. Immer wieder sehe ich meine komplette Kontonummer. Müssen diese nicht verschlüsselt auf dem BW stehen. Was ist wenn der Brief auf dem Postwege abhanden kommt. Wie ist da die Regelung oder auch die Gesetzeslage. Gibt es dazu ein Urteil?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mich würde interessieren, ob das Jobcenter verlangen kann meine Kontoauszüge in Kopie ein zu reichen. Kann ich darauf bestehen diese zur Einsicht persönlich vor zu legen. Ich habe da weiter nichts gefunden.  Lese immer nur ich muss Einsicht gewähren. </p>
<p>Wie verhält es sich wenn das Jobcenter auf den Bewilligungsbescheiden die ich per Post zu geschickt bekomme mit der komplett ersichtlichen Kontonummer. Immer wieder sehe ich meine komplette Kontonummer. Müssen diese nicht verschlüsselt auf dem BW stehen. Was ist wenn der Brief auf dem Postwege abhanden kommt. Wie ist da die Regelung oder auch die Gesetzeslage. Gibt es dazu ein Urteil?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-239701</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Jun 2025 06:09:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-239452&quot;&gt;Kurt&lt;/a&gt;.

Hallo Kurt,

die Abfrage von Kontoauszügen der letzten drei Monate ist üblich und zulässig.

Im Rahmen einer Betreung hat sich mir auch schon die  Frage gestellt, ob Kopien aus dem Olinebanking genügen. Im Ergebnis habe ich auf eine Anfrage bei der Bank von der Bank kostenlos Duplikate erhalten (auch für die Zeit vor meiner Bestellung zum Betreuer). Ärgerlich war dann allerdings, dass vor Versand der mühselig angeforderten Auszüge eine Bewilligung auch ohne Vorlage &quot;offizieller&quot; Auszüge anhand der Onlineauszüge erfolgte.

Ich hatte vor der Anfrage bei der Bank kurz recherchiert und dabei erfahren, dass die Auszüge besondere Urkunden sind. Ich halte allerdings ein entsprechendes Verlangen eher für Schikane. Über die Bearbeitung von PDF-Dateien könnte fast so einfach wie über Filter aus dem Onlinebanking manipuliert werden. Weiter habe ich aber mangels Zeit für eine vertiefte Prüfung nicht &quot;nachgehakt&quot;. Streit auf einem derartigen Niveau macht meines Erachtens einfach keinen Sinn. Die Lehre ist: Kontoauszüge ordentlich archivieren!

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-239452">Kurt</a>.</p>
<p>Hallo Kurt,</p>
<p>die Abfrage von Kontoauszügen der letzten drei Monate ist üblich und zulässig.</p>
<p>Im Rahmen einer Betreung hat sich mir auch schon die  Frage gestellt, ob Kopien aus dem Olinebanking genügen. Im Ergebnis habe ich auf eine Anfrage bei der Bank von der Bank kostenlos Duplikate erhalten (auch für die Zeit vor meiner Bestellung zum Betreuer). Ärgerlich war dann allerdings, dass vor Versand der mühselig angeforderten Auszüge eine Bewilligung auch ohne Vorlage &#8222;offizieller&#8220; Auszüge anhand der Onlineauszüge erfolgte.</p>
<p>Ich hatte vor der Anfrage bei der Bank kurz recherchiert und dabei erfahren, dass die Auszüge besondere Urkunden sind. Ich halte allerdings ein entsprechendes Verlangen eher für Schikane. Über die Bearbeitung von PDF-Dateien könnte fast so einfach wie über Filter aus dem Onlinebanking manipuliert werden. Weiter habe ich aber mangels Zeit für eine vertiefte Prüfung nicht &#8222;nachgehakt&#8220;. Streit auf einem derartigen Niveau macht meines Erachtens einfach keinen Sinn. Die Lehre ist: Kontoauszüge ordentlich archivieren!</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kurt		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-239452</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kurt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2025 07:23:12 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Frage: Kann das Sozialamt die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Papierform verlangen oder genügt ein Auszug aus dem Onlinebanking?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frage: Kann das Sozialamt die Kontoauszüge der letzten 3 Monate in Papierform verlangen oder genügt ein Auszug aus dem Onlinebanking?</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-187614</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Nov 2022 06:08:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-187468&quot;&gt;Miki&lt;/a&gt;.

Hallo Miki,

die vom Bundesverfassungsgericht zum SGB II getroffenen Ausführungen dürften grundsätzlich auch für das SGB XII gelten.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-187468">Miki</a>.</p>
<p>Hallo Miki,</p>
<p>die vom Bundesverfassungsgericht zum SGB II getroffenen Ausführungen dürften grundsätzlich auch für das SGB XII gelten.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Miki		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-187468</link>

		<dc:creator><![CDATA[Miki]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2022 11:42:10 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo, 

ich suche und finde nirgends! - bei dem Bezug der Erwerbsminderungsrente (dauerhaft) und der Zulage d.d.SGB 12 (Kosten der Unterkunft..)   - bin ich verpflichtet sämtliche Kontoauzüge dem Amt vorzulegen oder nicht??? 

Würde mich auf Ihre Antwort sehr freuen-Danke. 

- Miki -]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich suche und finde nirgends! &#8211; bei dem Bezug der Erwerbsminderungsrente (dauerhaft) und der Zulage d.d.SGB 12 (Kosten der Unterkunft..)   &#8211; bin ich verpflichtet sämtliche Kontoauzüge dem Amt vorzulegen oder nicht??? </p>
<p>Würde mich auf Ihre Antwort sehr freuen-Danke. </p>
<p>&#8211; Miki &#8211;</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-45697</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Oct 2018 15:28:25 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2838#comment-45697</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-45630&quot;&gt;Oliver Höllein&lt;/a&gt;.

Danke für den Hinweis! Durch ein Spracherkennungssystem ist wahrscheinlich der Fehler beim Zitieren des Urteils zustande gekommen. Ich habe den Artikel entsprechend überarbeitet.

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-45630">Oliver Höllein</a>.</p>
<p>Danke für den Hinweis! Durch ein Spracherkennungssystem ist wahrscheinlich der Fehler beim Zitieren des Urteils zustande gekommen. Ich habe den Artikel entsprechend überarbeitet.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Oliver Höllein		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verletzung-mitwirkungspflicht/#comment-45630</link>

		<dc:creator><![CDATA[Oliver Höllein]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Oct 2018 08:55:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2838#comment-45630</guid>

					<description><![CDATA[Schwärzen der Kontoauszüge.
Zuerst möchte ich mich für die Datenbank, die Sie zur Verfügung stellen, bedanken. Diese ist sehr hilfreich. Daher möchte ich auch einen kleinen Fehler hinweisen:
„Grundsicherungsträger werden in Zukunft auf die Regelungen des §§ 67 SGB XII in Verbindung mit § 67 a Abs. 1 S. 2 SGB XII hinsichtlich der Möglichkeit der Schwärzung der Adressaten auf der Ausgabenseite der Kontoauszüge bereits bei ihrem Mitwirkungsbegehren gesondert hinweisen müssen.“ 
Hier handelt es sich, so denke ich, nicht um SGB XII sondern um SGB X. Vielleicht könnten Sie hier nochmals einen Blick drauf werfen.
Danke]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schwärzen der Kontoauszüge.<br>
Zuerst möchte ich mich für die Datenbank, die Sie zur Verfügung stellen, bedanken. Diese ist sehr hilfreich. Daher möchte ich auch einen kleinen Fehler hinweisen:<br>
„Grundsicherungsträger werden in Zukunft auf die Regelungen des §§ 67 SGB XII in Verbindung mit § 67 a Abs. 1 S. 2 SGB XII hinsichtlich der Möglichkeit der Schwärzung der Adressaten auf der Ausgabenseite der Kontoauszüge bereits bei ihrem Mitwirkungsbegehren gesondert hinweisen müssen.“<br>
Hier handelt es sich, so denke ich, nicht um SGB XII sondern um SGB X. Vielleicht könnten Sie hier nochmals einen Blick drauf werfen.<br>
Danke</p>
]]></content:encoded>
		
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