<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Vermögenswirksame Leistungen – anrechenbares Einkommen in der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII	</title>
	<atom:link href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/</link>
	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
	<lastBuildDate>Sat, 29 Nov 2025 15:22:10 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://www.classicpress.net/?v=6.2.9-cp-2.7.0</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-42116</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 May 2017 16:30:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1927#comment-42116</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-41961&quot;&gt;Michele&lt;/a&gt;.

Hallo Michele,

neue Erkenntnisse habe ich bisher nicht. Auch eine jetzige kurze Recherche brachte keine neuen Ergebnisse.

Als Einkommen kann meines Erachtens nur die tatsächlich zugeflossene Leistung betrachtet werden. Wenn Sie also von Ihrem Arbeitgeber Geld erhalten und dies auch einzahlen, dann dürfte es bei der oben genannten Rechtsprechung des BSG und des LSG Rheinland-Pfalz bleiben. Der Arbeitgeberanteil ist nicht als Einkommen zu betrachten. Ihr eigener Anteil an den VL dürfte aber als Einkommen zu betrachten sein, mit dem Sie Vermögen bilden. Ihr &quot;eigener Anteil&quot; darf dann leistungsmindernd berücksichtigt werden.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-41961">Michele</a>.</p>
<p>Hallo Michele,</p>
<p>neue Erkenntnisse habe ich bisher nicht. Auch eine jetzige kurze Recherche brachte keine neuen Ergebnisse.</p>
<p>Als Einkommen kann meines Erachtens nur die tatsächlich zugeflossene Leistung betrachtet werden. Wenn Sie also von Ihrem Arbeitgeber Geld erhalten und dies auch einzahlen, dann dürfte es bei der oben genannten Rechtsprechung des BSG und des LSG Rheinland-Pfalz bleiben. Der Arbeitgeberanteil ist nicht als Einkommen zu betrachten. Ihr eigener Anteil an den VL dürfte aber als Einkommen zu betrachten sein, mit dem Sie Vermögen bilden. Ihr &#8222;eigener Anteil&#8220; darf dann leistungsmindernd berücksichtigt werden.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Michele		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-41961</link>

		<dc:creator><![CDATA[Michele]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2017 17:06:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1927#comment-41961</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

wie ist es jetzt mit den VL? 

Ich erhalte von meinem AG 40 € VL monatlich in einen Bausparvertrag. In den ersten zwei Monaten wurden diese vom Jobcenter nicht als Einkommen angerechnet, danach allerdings schon. 

Gibt es mittlerweile eine Rechtsprechung dazu? 
Liebe Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>wie ist es jetzt mit den VL? </p>
<p>Ich erhalte von meinem AG 40 € VL monatlich in einen Bausparvertrag. In den ersten zwei Monaten wurden diese vom Jobcenter nicht als Einkommen angerechnet, danach allerdings schon. </p>
<p>Gibt es mittlerweile eine Rechtsprechung dazu?<br>
Liebe Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-5936</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2013 16:14:43 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1927#comment-5936</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-5777&quot;&gt;Ines S&lt;/a&gt;.

Hallo Ines,

legen Sie doch einfach Widerspruch ein. Die Angelegenheit muss dann geprüft werden. 

Sie können auch bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann sollten Sie möglichst einen in Ihrer nähe befindlichen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Gerne würde auch ich Ihnen helfen.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-5777">Ines S</a>.</p>
<p>Hallo Ines,</p>
<p>legen Sie doch einfach Widerspruch ein. Die Angelegenheit muss dann geprüft werden. </p>
<p>Sie können auch bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann sollten Sie möglichst einen in Ihrer nähe befindlichen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Gerne würde auch ich Ihnen helfen.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Ines S		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/vermoegenswirksame-leistungen-anrechenbares-einkommen-sgb-ii/#comment-5777</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ines S]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Oct 2013 12:26:11 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=1927#comment-5777</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,
bekomme seit 3 Jahren Alg 2 und jetzt werden vermögenswirksame Leistungen angerechnet,seit Sept. 2013, obwohl der Arbeitgeber den vollen Anteil (40€) zahlt. Vorher war es wohl ein Versehen vom Amt aus. Kann ich Einspruch einlegen? 
Grüße Ines S.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br>
bekomme seit 3 Jahren Alg 2 und jetzt werden vermögenswirksame Leistungen angerechnet,seit Sept. 2013, obwohl der Arbeitgeber den vollen Anteil (40€) zahlt. Vorher war es wohl ein Versehen vom Amt aus. Kann ich Einspruch einlegen?<br>
Grüße Ines S.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
