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	Kommentare zu: Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspflicht-krankenkasse/#comment-435</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 15:23:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2660#comment-435</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspflicht-krankenkasse/#comment-433&quot;&gt;Marco&lt;/a&gt;.

Hallo Marco,

so richtig habe ich den Sachverhalt noch nicht erfasst:

Sie führen aus, dass Sie als Immobilienmakler seit 2009 selbständig sind und dass Sie sich freiwillig versichert haben. Wie kommt dann ein Beitragsrückstand überhaupt zustande?

Hatten Sie die freiwillige Versicherung Ende 2010 gekündigt?

Grüße
Sönke Nippel]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspflicht-krankenkasse/#comment-433">Marco</a>.</p>
<p>Hallo Marco,</p>
<p>so richtig habe ich den Sachverhalt noch nicht erfasst:</p>
<p>Sie führen aus, dass Sie als Immobilienmakler seit 2009 selbständig sind und dass Sie sich freiwillig versichert haben. Wie kommt dann ein Beitragsrückstand überhaupt zustande?</p>
<p>Hatten Sie die freiwillige Versicherung Ende 2010 gekündigt?</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel</p>
]]></content:encoded>
		
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		<title>
		Von: Marco		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/versicherungspflicht-krankenkasse/#comment-433</link>

		<dc:creator><![CDATA[Marco]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 16:17:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=2660#comment-433</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,
ich bin seit Mai 2009 selbstständig als Immobilienmakler und hatte mich freiwillig in der gesetzlichen KK versichert. Durch Mindereinnahmen sind Beitragsrückstände aufgelaufen, die ich nun durch Zwangseintreibung beglichen muss. Zwischenzeitlich (2010) war ich für 6 Monate durch das Sozialamt pflichtversichert, da ich aufstockende Leistungen bezog. Im Jahr 2011 habe ich 3 Monate versicherungspflichtig gearbeitet. Nun fordert die KK rückwirkend vom Jan.2011 bis Mai 2011 Beiträge ein, obwohl ich mich nicht freiwillig weiterversichert hatte ( Antrag wurde meinerseits nicht an die KK gestellt ). Seit September 2011 bin ich nicht mehr versichert, da die KK mir eine Auflösung der Mitgliedschaft zuschickte. Es heißt von deren Seite, sobald ich mich wieder anmelden täte, durch freiwillige Mitgliedschaft in der ges. KK oder es durch eine vers.pflichtige Arbeit geschieht, muss ich den Rückstand vom Sep. 2011 ausgleichen.
Sie schreiben oben:
&quot;Dem Versicherungszwang werden nur solche Personen nicht unterworfen, die wegen ihres Einkommens, wegen ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer bestehenden anderweitigen Absicherung für den Krankheitsfall nicht als schutzbedürftig angesehen werden. So werden die meisten Selbstständigen und die Beamten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht erfasst.&quot;
Wenn ich das recht verstehe, dürfte die KK aufgrund Dessen keine Nachforderungen eintreiben bzw. hat die bereits geleisteten Nachforderungen zu unrecht eingetrieben ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir entsprechende Auskünfte erteilen könnten.

mfg
M.R.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
ich bin seit Mai 2009 selbstständig als Immobilienmakler und hatte mich freiwillig in der gesetzlichen KK versichert. Durch Mindereinnahmen sind Beitragsrückstände aufgelaufen, die ich nun durch Zwangseintreibung beglichen muss. Zwischenzeitlich (2010) war ich für 6 Monate durch das Sozialamt pflichtversichert, da ich aufstockende Leistungen bezog. Im Jahr 2011 habe ich 3 Monate versicherungspflichtig gearbeitet. Nun fordert die KK rückwirkend vom Jan.2011 bis Mai 2011 Beiträge ein, obwohl ich mich nicht freiwillig weiterversichert hatte ( Antrag wurde meinerseits nicht an die KK gestellt ). Seit September 2011 bin ich nicht mehr versichert, da die KK mir eine Auflösung der Mitgliedschaft zuschickte. Es heißt von deren Seite, sobald ich mich wieder anmelden täte, durch freiwillige Mitgliedschaft in der ges. KK oder es durch eine vers.pflichtige Arbeit geschieht, muss ich den Rückstand vom Sep. 2011 ausgleichen.<br>
Sie schreiben oben:<br>
&#8222;Dem Versicherungszwang werden nur solche Personen nicht unterworfen, die wegen ihres Einkommens, wegen ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder einer bestehenden anderweitigen Absicherung für den Krankheitsfall nicht als schutzbedürftig angesehen werden. So werden die meisten Selbstständigen und die Beamten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht erfasst.&#8220;<br>
Wenn ich das recht verstehe, dürfte die KK aufgrund Dessen keine Nachforderungen eintreiben bzw. hat die bereits geleisteten Nachforderungen zu unrecht eingetrieben ?<br>
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir entsprechende Auskünfte erteilen könnten.</p>
<p>mfg<br>
M.R.</p>
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