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	Kommentare zu: Kostenerstattung bei verzögerter Genehmigung durch die Krankenkasse (§ 13 Abs. 3a SGB V)	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verzoegerung-genehmigung/#comment-129763</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Mar 2021 08:18:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verzoegerung-genehmigung/#comment-128366&quot;&gt;Max&lt;/a&gt;.

Hallo Max,

die Krankenkasse hat für die Prüfung des Heil- und Kostenplans 3 Wochen Zeit. Lässt sie den Heil- und Kostenplan durch einen Gutachter oder eine Gutachterin prüfen, verlängert sich die Entscheidungsfrist auf 6 Wochen ab Antragseingang (s. Ausführungen oben zu § 13 Abs. 3 a SGB V). 

Hält die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme für erforderlich, muss sie Sie hierüber unverzüglich unterrichten. Wenn die Kasse diese Fristen nicht einhalten kann, muss sie Ihnen dies rechtzeitig schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Tut sie dies nicht, gilt der Plan nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verzoegerung-genehmigung/#comment-128366">Max</a>.</p>
<p>Hallo Max,</p>
<p>die Krankenkasse hat für die Prüfung des Heil- und Kostenplans 3 Wochen Zeit. Lässt sie den Heil- und Kostenplan durch einen Gutachter oder eine Gutachterin prüfen, verlängert sich die Entscheidungsfrist auf 6 Wochen ab Antragseingang (s. Ausführungen oben zu § 13 Abs. 3 a SGB V). </p>
<p>Hält die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme für erforderlich, muss sie Sie hierüber unverzüglich unterrichten. Wenn die Kasse diese Fristen nicht einhalten kann, muss sie Ihnen dies rechtzeitig schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Tut sie dies nicht, gilt der Plan nach Ablauf der Frist als genehmigt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Max		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/verzoegerung-genehmigung/#comment-128366</link>

		<dc:creator><![CDATA[Max]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2021 18:44:40 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/?p=12997#comment-128366</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,
betr. § 13 Kostenerstattung,  gelten die Regelungen zur Einhaltung der Fristen durch die Krankenkasse auch für 
eingereichte Heil- und Kostenpläne? 
Da ich nach 6 Wochen noch keine Informationen von der Krankenkasse erhalten habe, gehe ich davon aus, dass der Antrag als genehmigt gilt.
Bedeutet dies, dass der eingereichte Heil- und Kostenplan in der vorhandenen Form dann vom Zahnarzt umgesetzt werden kann?

Für eine kurze Vorabinformation bedanke ich mich bereits im Voraus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,<br>
betr. § 13 Kostenerstattung,  gelten die Regelungen zur Einhaltung der Fristen durch die Krankenkasse auch für<br>
eingereichte Heil- und Kostenpläne?<br>
Da ich nach 6 Wochen noch keine Informationen von der Krankenkasse erhalten habe, gehe ich davon aus, dass der Antrag als genehmigt gilt.<br>
Bedeutet dies, dass der eingereichte Heil- und Kostenplan in der vorhandenen Form dann vom Zahnarzt umgesetzt werden kann?</p>
<p>Für eine kurze Vorabinformation bedanke ich mich bereits im Voraus.</p>
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