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	Kommentare zu: Werbungskosten beim Bürgergeld: Freibeträge &#038; Beispiele	</title>
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	<description>von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-87538</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 20 Jun 2020 10:19:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-87538</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-87064&quot;&gt;Pohl&lt;/a&gt;.

Hallo,

nein, die Regelungen zu den Werbungskosten aus dem Einkommensteuergesetz gelten im SGB II nicht. § 11 b SGB II benennt Absetzbeträge vom Einkommen, die aber auch nur gelten, wenn Einkommen überhaupt bezogen wird. 

Bei den Absetzbeträgen In § 11 b SGB II werden auch keine Weiterbildungskosten genannt.

Grüße 
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-87064">Pohl</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>nein, die Regelungen zu den Werbungskosten aus dem Einkommensteuergesetz gelten im SGB II nicht. § 11 b SGB II benennt Absetzbeträge vom Einkommen, die aber auch nur gelten, wenn Einkommen überhaupt bezogen wird. </p>
<p>Bei den Absetzbeträgen In § 11 b SGB II werden auch keine Weiterbildungskosten genannt.</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Pohl		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-87064</link>

		<dc:creator><![CDATA[Pohl]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jun 2020 10:19:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-87064</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

ich gehe einer Tätigkeit in Teilzeit nach und habe Anrecht auf aufstockende Leistungen, nebenbei absolviere ich privat eine Weiterbildung (Fernstudium). Kann ich die Kosten für dieses Studium als Werbungskosten im Sinne des SGB angeben bzw. werden diese berücksichtigt?

Vielen Dank vorab!

Pohl]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>ich gehe einer Tätigkeit in Teilzeit nach und habe Anrecht auf aufstockende Leistungen, nebenbei absolviere ich privat eine Weiterbildung (Fernstudium). Kann ich die Kosten für dieses Studium als Werbungskosten im Sinne des SGB angeben bzw. werden diese berücksichtigt?</p>
<p>Vielen Dank vorab!</p>
<p>Pohl</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Maier		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48847</link>

		<dc:creator><![CDATA[Maier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 May 2019 11:36:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-48847</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48721&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Eine zusätzliche Anmerkung. 

Nach dem Telefonat mit der Kinderzuschlagstelle hat sich Folgendes ergeben: Der Sachbearbeiter hat wohl Rücksprache mit den anderen Abteilungen und Behörden geführt, weil Sie sich nicht sicher sind inwieweit sie das anrechnen können. Alle vertreten den Standpunkt von 0,20 pro einfachem Kilometer. Was dieser Passus bedeutet, wissen sie gar nicht und haben dazu auch nichts in ihren Anweisungen gefunden. Aber im Zweilfelsfall haben Sie es halt ablehnen müssen. Und uns bleibt nur der Klageweg der aus unseren Erfahrungen über ein Jahr dauert bis es zu einer Entscheidung kommt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48721">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Eine zusätzliche Anmerkung. </p>
<p>Nach dem Telefonat mit der Kinderzuschlagstelle hat sich Folgendes ergeben: Der Sachbearbeiter hat wohl Rücksprache mit den anderen Abteilungen und Behörden geführt, weil Sie sich nicht sicher sind inwieweit sie das anrechnen können. Alle vertreten den Standpunkt von 0,20 pro einfachem Kilometer. Was dieser Passus bedeutet, wissen sie gar nicht und haben dazu auch nichts in ihren Anweisungen gefunden. Aber im Zweilfelsfall haben Sie es halt ablehnen müssen. Und uns bleibt nur der Klageweg der aus unseren Erfahrungen über ein Jahr dauert bis es zu einer Entscheidung kommt.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Maier		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48797</link>

		<dc:creator><![CDATA[Maier]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 May 2019 20:33:27 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-48797</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48721&quot;&gt;Rechtsanwalt S. Nippel&lt;/a&gt;.

Sehr geehrter Herr Nippel,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Um etwas genauer zu sein durch meine Behinderung kann ich die Abschreibung meines Autos und die Hin wie Rückfahrt zur Arbeit anrechnen und komme im Jahr auf 7.500,- Werbungskosten die das Finanzamt anerkennt.

Die Kindergeltstelle erkennt diese Werbungskosten nicht an mit der Begründung das die Werbungskosten des EstG hier keine Anwendung findet. Was der Satz mit &quot;höhere notwendie Ausgaben Nachweist&quot;  bedeutet, wird leider gar keine Stellung genommen. 

Da das schon der Widerspruchsbescheid ist überlegen wir jetzt ob wir vor das Sozialgericht ziehen sollen um diese Frage zu klären.

Vielen Dank

Klaus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48721">Rechtsanwalt S. Nippel</a>.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.</p>
<p>Um etwas genauer zu sein durch meine Behinderung kann ich die Abschreibung meines Autos und die Hin wie Rückfahrt zur Arbeit anrechnen und komme im Jahr auf 7.500,- Werbungskosten die das Finanzamt anerkennt.</p>
<p>Die Kindergeltstelle erkennt diese Werbungskosten nicht an mit der Begründung das die Werbungskosten des EstG hier keine Anwendung findet. Was der Satz mit &#8222;höhere notwendie Ausgaben Nachweist&#8220;  bedeutet, wird leider gar keine Stellung genommen. </p>
<p>Da das schon der Widerspruchsbescheid ist überlegen wir jetzt ob wir vor das Sozialgericht ziehen sollen um diese Frage zu klären.</p>
<p>Vielen Dank</p>
<p>Klaus</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48721</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 May 2019 09:04:20 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-48721</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48665&quot;&gt;Maier&lt;/a&gt;.

Hallo,

die von Ihnen angesprochene Ergänzung bezieht sich auf höhere Werbungskosten, die im Monat mehr als 100 € betragen.

Werbungskosten in Höhe von mehr als 100 € können insbesondere durch lange, täglich zurückzulegende Arbeitswege zustande kommen ...

Sobald Ihre Werbungkosten 100,00 € übersteigen, können Sie diese auch zusätzlich zu den ohnehin zu gewährenden Freibeträgen hinzurechnen ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48665">Maier</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>die von Ihnen angesprochene Ergänzung bezieht sich auf höhere Werbungskosten, die im Monat mehr als 100 € betragen.</p>
<p>Werbungskosten in Höhe von mehr als 100 € können insbesondere durch lange, täglich zurückzulegende Arbeitswege zustande kommen &#8230;</p>
<p>Sobald Ihre Werbungkosten 100,00 € übersteigen, können Sie diese auch zusätzlich zu den ohnehin zu gewährenden Freibeträgen hinzurechnen &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Maier		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-48665</link>

		<dc:creator><![CDATA[Maier]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 May 2019 14:31:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-48665</guid>

					<description><![CDATA[Hallo,

wir wollten anfragen worauf sich diese Ergänzung im Gesetzestext bezieht.
&quot;soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist. &quot;

Ich bin Arbeitnehmer und wir haben Kinderzuschlag beantragt. Da ich eine Behinderung habe, kann ich in meiner Steuererklärung die tatsächlichen Kosten absetzen. Dies habe ich hier auch gemacht. Die Wohngeldstelle hat dies so auch in ihre Berechnung einbezogen, nur die Kindergeldstelle nicht. Sie haben im Erstantrag auch nicht begründet warum Sie dies ignoriert haben und nur die 0,20 Euro angerechnet haben.

Aber wie soll man dann höhere Kosten denn dann geltend machen???

Vielen Dank 

Klaus]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wir wollten anfragen worauf sich diese Ergänzung im Gesetzestext bezieht.<br>
&#8222;soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist. &#8220;</p>
<p>Ich bin Arbeitnehmer und wir haben Kinderzuschlag beantragt. Da ich eine Behinderung habe, kann ich in meiner Steuererklärung die tatsächlichen Kosten absetzen. Dies habe ich hier auch gemacht. Die Wohngeldstelle hat dies so auch in ihre Berechnung einbezogen, nur die Kindergeldstelle nicht. Sie haben im Erstantrag auch nicht begründet warum Sie dies ignoriert haben und nur die 0,20 Euro angerechnet haben.</p>
<p>Aber wie soll man dann höhere Kosten denn dann geltend machen???</p>
<p>Vielen Dank </p>
<p>Klaus</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-46606</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jan 2019 10:43:48 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-46606</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-46601&quot;&gt;A. W.&lt;/a&gt;.

Hallo,

eine ganz eindeutige Antwort fällt hier schwer: jedenfalls sollen von dem Freibetrag bzw. Absetzbetrag nach § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II in Höhe von 100,00 € die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben gedeckt werden (vgl. dazu u. a. auch den Beitrag &quot;&lt;a href=&quot;/hinzuverdienst-buergergeld/&quot; target=&quot;_blank&quot;&gt;Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes beim Bürgergeld&lt;/a&gt;&quot;).

Wird der Freibetrag bei Herrn K. berücksichtigt, dann würde es nahe liegen, die ausgezahlten Fahrtkosten als Einkommen anzurechnen, weil diese Ausgaben zur Erzielung des Einkommens ja schon einmal durch Gewährung des Absetzbetrages abgezogen wurden ...

Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-46601">A. W.</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>eine ganz eindeutige Antwort fällt hier schwer: jedenfalls sollen von dem Freibetrag bzw. Absetzbetrag nach § 11 b Abs. 2 S. 1 SGB II in Höhe von 100,00 € die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben gedeckt werden (vgl. dazu u. a. auch den Beitrag &#8222;<a href="/hinzuverdienst-buergergeld/" target="_blank">Zur Berechnung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes beim Bürgergeld</a>&#8222;).</p>
<p>Wird der Freibetrag bei Herrn K. berücksichtigt, dann würde es nahe liegen, die ausgezahlten Fahrtkosten als Einkommen anzurechnen, weil diese Ausgaben zur Erzielung des Einkommens ja schon einmal durch Gewährung des Absetzbetrages abgezogen wurden &#8230;</p>
<p>Grüße<br>
Sönke Nippel<br>
Rechtsanwalt</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: A. W.		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-46601</link>

		<dc:creator><![CDATA[A. W.]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jan 2019 22:34:08 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-46601</guid>

					<description><![CDATA[Sehr geehrter Herr Nippel,

Herr K. erhält aufstockend zum Gehalt seiner Ausbildung ALG II. Zusätzlich übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten, die als Fahrkostenzuschuss ausgezahlt werden. Ist es rechtmäßig, dass diese bei der Berechnung des ALG II Anspruchs als Einkommen angerechnet werden? 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen, 
A.W.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Nippel,</p>
<p>Herr K. erhält aufstockend zum Gehalt seiner Ausbildung ALG II. Zusätzlich übernimmt der Arbeitgeber die Fahrtkosten, die als Fahrkostenzuschuss ausgezahlt werden. Ist es rechtmäßig, dass diese bei der Berechnung des ALG II Anspruchs als Einkommen angerechnet werden? </p>
<p>Vielen Dank für Ihre Unterstützung.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen,<br>
A.W.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Rechtsanwalt S. Nippel		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-12027</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt S. Nippel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 May 2014 14:05:55 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-12027</guid>

					<description><![CDATA[In reply to &lt;a href=&quot;https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-12026&quot;&gt;Kohlstedt, Andreas&lt;/a&gt;.

Hallo,

schauen Sie sich den folgenden Auszug aus &lt;a href=&quot;http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html&quot; title=&quot;Link zu § 6 ALG-II V&quot; target=&quot;_blank&quot; rel=&quot;nofollow&quot;&gt;§ 6 Abs. 1 Nr. 3 b) der Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld&lt;/a&gt; (ALG II-V) an:

&lt;blockquote&gt;
§ 6

(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen
...
3.    von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

  ...
  b)
        zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung,

soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.
&lt;/blockquote&gt;

Also ... 

Entfernungskilometer (65 km) x 0,20 € x Arbeitstage (20?) = 260,00 €

sofern Sie keine höheren Kosten nachweisen können.

Sollten Sie zurzeit nur den Regelsatz erhalten und Kosten für Unterkunft und Heizung nicht anfallen, so würden Sie also nach meiner ersten Einschätzung keine aufstockenden Leistungen mehr erhalten.

Grüße]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In reply to <a href="https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-12026">Kohlstedt, Andreas</a>.</p>
<p>Hallo,</p>
<p>schauen Sie sich den folgenden Auszug aus <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__6.html" title="Link zu § 6 ALG-II V" target="_blank">§ 6 Abs. 1 Nr. 3 b) der Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld</a> (ALG II-V) an:</p>
<blockquote><p>
§ 6</p>
<p>(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen<br>
&#8230;<br>
3.    von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch</p>
<p>  &#8230;<br>
  b)<br>
        zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung,</p>
<p>soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.
</p></blockquote>
<p>Also &#8230; </p>
<p>Entfernungskilometer (65 km) x 0,20 € x Arbeitstage (20?) = 260,00 €</p>
<p>sofern Sie keine höheren Kosten nachweisen können.</p>
<p>Sollten Sie zurzeit nur den Regelsatz erhalten und Kosten für Unterkunft und Heizung nicht anfallen, so würden Sie also nach meiner ersten Einschätzung keine aufstockenden Leistungen mehr erhalten.</p>
<p>Grüße</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Kohlstedt, Andreas		</title>
		<link>https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/werbungskosten-buergergeld/#comment-12026</link>

		<dc:creator><![CDATA[Kohlstedt, Andreas]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 May 2014 13:24:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-soenke-nippel.de/?p=286#comment-12026</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, 

ich bekomme bald eine Arbeit die mir ca. 900 Euro bringt. Ich muss dafür 130 km zurück legen (gesamte Fahrtstrecke). Wohne noch bei meinen Eltern (also keine Miete nur Nebenkosten). Bekomme ich dann noch aufstockende Leistungen??
mfg]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, </p>
<p>ich bekomme bald eine Arbeit die mir ca. 900 Euro bringt. Ich muss dafür 130 km zurück legen (gesamte Fahrtstrecke). Wohne noch bei meinen Eltern (also keine Miete nur Nebenkosten). Bekomme ich dann noch aufstockende Leistungen??<br>
mfg</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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